Bergbausicherheit Dezember 2015

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,
zum Jahresende möchte ich Euch und Ihnen mitteilen, was sich im 2. Halbjahr beim Tagebau und der Bergbausicherheit getan hat. Außerdem gibt es noch viele andere Themen, die erwähnenswert sind wie zum Beispiel der Klimagipfel in Paris. Die Verständigung von 195 Staaten auf eine Reduzierung der Klimaerwärmung um zwei Grad ist nur über die Beendigung der Kohleverstromung mit zu erreichen. Mit der Leitentscheidung zu Garzweiler II hat die Landesregierung einen Schritt in die richtige Richtung getan. Der Ausstieg aus der Kohleförderung und Verstromung im Rheinischen Revier muss sozialverträglich und zügig angegangen werden. Auch angesichts der historischen Beschlüsse von Paris kann es nicht sein, dass RWE Millionenbeträge in die Planung eines neuen, klimaschädlichen Kraftwerks in Niederaußem steckt. Die Planungen für BoAplus müssen beendet werden.
Ich wünsche Ihnen und Euch geruhsame Feiertage und alles Gute für das Jahr 2016.
Eure/Ihre
Gudrun Zentis

Betroffene aus den Tagebaugebieten fordern Klimaschutzbeitrag der Braunkohle und Perspektiven für ihre Regionen nach der Kohle

Die Folgen der Braunkohle-Verstromung und die Zukunft dieser Energiebranche waren in diesem Jahr vielfach Thema in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik. Es wurden in den vergangenen Monaten mehrere Beschlüsse getroffen, die auch Auswirkungen auf NRW haben.
Zwei Tage vor einem Treffen von Wirtschaftsminister Gabriel mit den zuständigen Minister*innen aus den Ländern zum Klimabeitrag im Mai haben Betroffene aus den Braunkohle-Tagebauregionen im Rheinland, in der Lausitz und in Mitteldeutschland Bundeskanzlerin Merkel in einem offenen Brief dazu aufgefordert, an der zunächst vorgelegten Klimaabgabe festzuhalten sowie einen klaren Fahrplan für ein geordnetes und sozialverträgliches Auslaufen der Braunkohle-Nutzung vorzulegen. In ihrem Brief weisen die rund 50 Bürgermeister*innen, Ortsvorsteher*innen, Landes- und Kommunalpolitiker*innen sowie Vertreter*innen von Bürgerinitiativen auf die gravierenden Folgen des Kohleabbaus für ihre Regionen hin, die durch weitere geplante Tagebaue zusätzlich verschärft würden.
Die Klimaabgabe ist leider nicht gekommen. Eine Antwort der Kanzlerin unseres Wissens auch nicht.
Allerdings werden die Kraftwerke Frimmersdorf, Niederaußem und Neurath sowie weitere Braunkohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt nach Plänen der Bundesregierung schrittweise zwischen 2017 und 2019 in eine sogenannte Kapazitätsreserve überführt und im Verlauf von vier Jahren endgültig stillgelegt. Die betroffenen Kraftwerke von RWE sind zwischen 1966 und 1973 errichtet worden und damit die ältesten im Rheinischen Revier.
Bis zu 1000 Arbeitsplätze sollen sozialverträglich und schrittweise abgebaut werden.
Die Kraftwerksbetreiber erhalten insgesamt 230 Millionen Euro jährlich über sieben Jahre. Bezahlen werden das die Stromkund*innen. Noch muss die EU entscheiden, ob sie den Entschädigungszahlungen zustimmt. Mehr dazu

Entwurf der 3. Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler beschlossen – Der Ausstieg aus der Braunkohleförderung beginnt

Den Entwurf der 3. Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler hat die Landesregierung am 22. September 2015 vorgestellt. Damit ist der Einstieg in den Ausstieg aus der Braunkohle in NRW geschafft. Der zuvor bereits genehmigte Abbau von mehreren Hundert Millionen Tonnen Braunkohle wird eingeschränkt. Für circa 1500 Menschen bedeutet das, dass sie nicht umsiedeln müssen.
Mit der neuen Leitentscheidung werden die Weichen für die Energiestruktur der Zukunft gestellt. Die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen haben sich gegenüber den Leitentscheidungen der Landesregierung in 1987 und 1991 gravierend geändert.
Damit schließen wir ein wichtiges Kapitel der Vergangenheit und eröffnen gleichzeitig ein neues für eine Energiepolitik der Zukunft. Braunkohle ist nur ein Übergang in die Energiestruktur der Zukunft, die durch sauberen, sicheren und bezahlbaren Strom geprägt ist. Mehr Informationen dazu und zur Bürgerbeteiligung

Anrufungsstelle bei Bergschäden: neuer Vorsitzender Robert Deller

Der Braunkohleausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juni Herrn Oberstaatsanwalt a.D. Robert Deller einstimmig zum Vorsitzenden der Anrufungsstelle bei Bergschäden gewählt. Viel Kritik am Verfahren kam zu Recht von den Interessensvertretungen der Bergbaubetroffenen. Sie waren, wie es die Satzung der Anrufungsstelle vorsieht, erst im Nachhinein ins Benehmen gesetzt worden.
Aus diesem Grunde ist das Thema auch Gegenstand der Ausschusssitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit des Landtages geworden und die Debatte um diese Entscheidung währt fort.
Ein beträchtlicher Vertrauensverlust ist entstanden und bedarf vieler Gespräche und entsprechender Entscheidungen, um vor allem für die Betroffenen von Bergschäden erneut eine Basis zur Zusammenarbeit zu schaffen.
Die erheblichen Dissonanzen, die entstanden sind, erschweren den Beginn der Tätigkeit von Herrn Deller. Dennoch hoffen wir, dass er seine Arbeit erfolgreich im Sinne der Bergschadensbetroffenen ausführen kann. Wir sind überzeugt, dass er aufgrund seiner großen Erfahrung mit Schlichtungen im Sportbereich und aufgrund seines beruflichen Hintergrundes bei der Staatsanwaltschaft Aachen mit dem Schwerpunkt Wirtschaft geeignet ist, die noch vorliegenden und neuen Verfahren sachgerecht und unparteiisch zu lösen.
Die Anrufungsstelle wird nach Grevenbroich verlegt. Seitens der Initiativen bestand der Wunsch, die Anrufungsstelle nicht bei der Bezirksregierung Köln zu belassen wegen der Nähe zu RWE Power. Diesem Wunsch ist die Landespolitik mit dem Ziel nachgekommen, zukünftig eine gemeinsame Schlichtungsstelle für die Stein- und Braunkohlegeschädigten einzurichten. Die Ansiedlung in Grevenbroich ist ein erster Schritt hin zu einer gemeinsamen Geschäftsstelle. Zuständig ist nun nicht mehr die Bezirksregierung Köln, sondern die Kreisverwaltung des Rheinkreises Neuss in Grevenbroich. Hier die neuen Kontaktdaten der Anrufungsstelle:
Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW
Schlossstraße 20
41515 Grevenbroich
Tel. 02181 6019002
Fax 02181 60189002

Proteste gegen den Tagebau

Der Betrieb des Tagebaus Garzweiler wurde durch Aktionen von Umweltaktivist*innen stellenweise gestört. Hierzu eine Stellungnahme von mir.
Mitte August fand das in den Medien oft als „Aktion Ende Gelände“ bezeichnete Klimacamp am Tagebau Garzweiler statt. Die Polizei konnte trotz eines Großeinsatzes nicht verhindern, dass Hunderte Demonstranten in den Tagebau eindrangen und Bagger besetzten. RWE bestand darauf, etwa 850 Aktivist*innen wegen Hausfriedensbruchs anzuzeigen.
Selbstverständlich ist dies nach Recht und Gesetz möglich. Klar ist, dass RWE Power gegenüber seinen Mitarbeiter*innen Verantwortung und Fürsorgepflicht hat. Das Unternehmen verursacht mit Hunderten Anzeigen aber unnötigen Bürokratieaufwand und weicht dem eigentlichen Thema aus: Die erneuten Proteste haben einmal mehr verdeutlicht, dass RWE sich der Frage stellen muss, wie das Unternehmen sich in Zukunft zur Braunkohle positioniert. Der Klimakiller Braunkohle hat offensichtlich keinen Rückhalt mehr in der Bevölkerung. Vor dieser Realität kann auch RWE die Augen nicht länger verschließen. Deshalb habe ich an RWE appelliert, dass sie die Anzeigen zurückziehen.
Auch die von Journalist*innen beklagten Einschränkungen der Berichterstattung sind – egal durch welche Seite – nicht hinnehmbar.
Die Proteste haben gezeigt: Viele Menschen sind sogar bereit, persönlich rechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen, um gegen Braunkohleabbau und -verstromung zu protestieren.
Auch im Hambacher Forst geht der Protest gegen den Tagebau weiter.
Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, und ich werden uns wie auch in der Vergangenheit bemühen, gemeinsame Gespräche mit allen Beteiligten zu ermöglichen.

Auswirkungen der Grundwasserhaltung im Rheinischen Braunkohlerevier auf die Topographie und die Grundwasserstände sowie daraus resultierende Konsequenzen für Bebauung, landwirtschaftliche Flächen, Infrastruktur und Umwelt

Im Rahmen eines Fachgesprächs wurde am 25. August 2015 ein Gutachten der GRÜNEN Landtagsfraktion zur Frage der Topographie und Grundwasserstände im Rheinischen Braunkohlerevier vorgestellt. Erschwert wurde die Erarbeitung des Gutachtens dadurch, dass die notwendigen Daten schwer zugänglich sind und ihrer Freigabe zum Teil durch RWE zugestimmt werden musste. Das umfangreiche Gutachten von Dr. Ralf Krupp benennt eine Vielzahl von offenen Fragen zu den Ewigkeitslasten des Braunkohle-Abbaus. Gleichzeitig zeigt es klare Handlungsbedarfe auf – Aspekte, denen wir als GRÜNE Landtagsfraktion und regionale Abgeordnete weiter nachgehen werden. Mehr dazu Der Kölner Stadtanzeiger hat Prof. Christian Forkel, dem Leiter der wasserwirtschaftlichen Planung bei RWE, viel Platz eingeräumt, um seine Sicht der Dinge zur Grundwassersituation darzustellen. Wir haben darauf eine öffentliche Antwort verfasst, die hier nachzulesen ist.
Hier ein weiterer Artikel zum Thema Braunkohlesubventionen.

Schäden durch Salzbergbau

In der Vergangenheit habe ich immer wieder über Schäden an Gebäuden bedingt durch den Salzbergbau berichtet und war vor Ort. Die bergbaubetreibende Firma Cavity verweigert Hausbesitzern, die durch den Salzbergbau vermutlich geschädigt wurden, oftmals eine angemessene Entschädigung. Das wurde des Öfteren im Unterausschuss Bergbau thematisiert. Erneut sind Schäden an Gebäuden und Straßen im Zusammenhang mit dem Salzbergbau im Raum Wesel aufgetreten. Eine Bürgerversammlung zum Thema fand am 10. November 15 in Wesel unter Beteiligung von Sachverständigen, Fachanwälten für Bergbauschäden und Abgeordneten statt. Rund 250 Personen nahmen an dieser Veranstaltung teil. Im Anschluss daran hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, mit der ich gerne in den Dialog trete.
Das bergbaubetreibende Unternehmen verweigert nach wie vor, einer Schlichtungsstelle zuzustimmen. Wie von Straßen NRW zu erfahren war, übernimmt das gleiche Unternehmen die Kosten für die Sanierung einer Landesstraße, verweigert jedoch Privatpersonen, die an dieser Straße wohnen und Schäden an ihrem Wohneigentum haben, die Kostenerstattung für diese. Wir sind dabei, dieser Sache nachzugehen und werden berichten, sobald wir Neues in Erfahrung bringen.

Informationsfahrt nach Gronau-Epe

Epe im Kreis Borken war im vergangenen Jahr in den Schlagzeilen wegen des Ölaustrittes auf einer Weide. Ursache waren undichte Leitungen der in stillgelegten Salzstöcken gelagerten Ölreserve. Auch Gas wird in den Salzstöcken gespeichert. Da eine vom Unterausschuss Bergbausicherheit geplante Befahrung abgesagt wurde, habe ich die Bezirksregierung Arnsberg gebeten, mir eine Inaugenscheinnahme vor Ort zu ermöglichen. Am 14. Januar 2016 werde ich in sachkundiger Begleitung der Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg Gronau-Epe besuchen.

Anhörung im Bundestag: Expert*innen sind für Beweislastumkehr im Bergrecht

Bei einer Anhörung im Bundestag am 10. Juni 2015 forderten zahlreiche Sachverständige im Wirtschaftsausschuss Änderungen bei der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Bundesbergrechts. Trotz der Kritik der Expert*innen will die schwarz-rote Bundesregierung die sogenannte Beweislastumkehr nicht für Tagebaue einführen. Derzeit müssen Braunkohle-Geschädigte den Bergbautreibenden beweisen, dass ein Bergschaden vorliegt. Dies ist oft schwierig. Laut einem aktuellen Gesetzesentwurf soll die Beweislastumkehr nur für Betroffene von Erdgas- und Ölförderung entsprechend der Regelungen beim Steinkohlebergbau erweitert werden.
Rechtsanwalt Dirk Teßmer forderte im Bundestag, die Bergschadenshaftung auch auf Braunkohle-Tagebaue zu erweitern. Unterstützung erhielt Teßmer dabei von Dr. Ralf Bleicher, der den Deutschen Landkreistag vertrat. In einer juristischen Stellungnahme von Dirk Teßmer heißt es ausdrücklich: „Eine sachliche Rechtfertigung für die Privilegierung von Bergbauunternehmern, die Bodenschätze im Tagebau gewinnen, beziehungsweise die Schlechterstellung der hierdurch Betroffenen existiert nicht“. Dennoch will die Bundesregierung an der bisherigen Regelung festhalten, ohne dafür schlüssige Argumente zu liefern.
Im Bundesrat beantragte bereits im September 2014 die NRW-Landesregierung auf Initiative der Regierungsparteien SPD und GRÜNE sowie der Oppositionsparteien CDU und Piraten in einem ausführlichen Bergbauantrag, unter anderem die Bergschadensvermutung auch auf Tagebaue zu erweitern. Ein endgültiger Beschluss dazu steht noch aus.
Hintergrund:
Nach aktuellem Bundesbergrecht stehen Betroffene in Braunkohletagebau-Gebieten vor der schwierigen Aufgabe, selbst nachweisen zu müssen, ob es sich bei Schäden an ihren Immobilien um Bergschäden durch den Braunkohletagebau handelt. Da dieser Nachweis für die Betroffenen mit erheblichen Kosten verbunden ist und geschädigte Hausbesitzer*innen oftmals nicht an Daten über den Untergrund kommen, scheuen sie häufig eine gutachterliche Beweisaufnahme, wenn ihre Schadensersatzforderung im ersten Anlauf abgelehnt wird. Entscheiden sich durch Bergbaufolgen Geschädigte dennoch zu klagen, droht ihnen vor Gericht eine ungleiche Auseinandersetzung mit einem Großkonzern. Eine unabhängige kostenfreie Schiedsstelle könnte Abhilfe schaffen.
Weitere Informationen:
Bundestag aktuell zur Anhörung im Wirtschaftsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/377866 Stellungnahme von Dirk Teßmer: http://www.netzbege-lausitz.de/images/Beitraege/PDF/Stellungnahmen_Fracking_Tessmer_10-06-2015.pdf Gesetzentwurf der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804714.pdf Vorlage des Landtags NRW: DS 16/2862

Unterausschuss Bergbausicherheit

Ergebnis der Sitzung vom 24. April 15: Protokoll Die Sitzung am 19. Juni fiel aus.
Ergebnis der Sitzung vom 18. September: Tagesordnung, Protokoll.
Der Vor-Ort-Termin der Obleute in Epe am 21. September wurde kurzfristig abgesagt, da Teilnehmer*innen der Opposition plötzlich verhindert waren.
Ergebnis der Sitzung vom 20. November: Tagesordnung, Protokoll noch nicht vorhanden.
Den Tagesordnungspunkt fünf haben wir in Absprache mit der SPD eingebracht. Das Expertengespräch wird einvernehmlich in der nächsten Sitzung am 26. Februar 2016 erfolgen. Mehr dazu

Blausteinsee: alter Tagebausee des Braunkohletagebaus „Zukunft“

Im Februar 2015 haben wir der Bezirksregierung Köln eine umfangreiche Anfrage zu einzelnen Parametern der Wasserqualität im Blausteinsee gestellt. Hier die Fragen:
1.      An welchen Stellen wird Sümpfungswasser aus dem Tagebau Inden in welche Gewässer (zum Beispiel Fließgewässer, Seen) eingeleitet?
2.      Welche Grenzwerte für welche Stoffe sind für die Einleitung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Inden festgesetzt?
3.      Welche Untersuchungen liegen für die Unbedenklichkeit von Sümpfungswasser jeweils zugrunde?
4.      Wie (technisch und zeitlich) und von wem wird die Einhaltung dieser Grenzwerte überwacht?
5.      Welche konkreten Messergebnisse für welche Stoffe (zum Beispiel Eisen, Gesamtphosphor, Ammonium, Nitrit, Nitrat, PH, Leitfähigkeit, CSB, BSB5, Secchi-Sichttiefe, Chlorophyll-a-Gehalt, Blaualgen, Planktonzusammensetzung) ergaben sich in den letzten fünf Jahren an diesen Einleitungsstellen für das Sümpfungswasser? Welche der oben genannten Messergebnisse ergaben sich für die betroffenen Gewässer?
6.      Wird das Sümpfungswasser vor der Einleitung in irgendeiner Weise aufbereitet/gereinigt, und wenn ja wo und wie?
7.      Wurden die tatsächlichen Auswirkungen der Einleitung von Sümpfungswasser in Vorfluter und Seen auf das Ökosystem untersucht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?
8.      Wie sind die Einleitungen von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Inden mit den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar, auch vor dem Hintergrund, dass das Gewässersystem der Rur wieder ein Lebensraum für Langdistanzwanderarten wie Lachs und Aal werden soll?
9.      Erfolgte die Befüllung des Blausteinsees analog zur geplanten Befüllung der drei Großtagebaue mit im Vergleich zum Grundwasser erhöhtem Innenpegel?
Die Fragen wurden von der Bezirksregierung Köln zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg und die Städteregion Aachen weitergeleitet. Die Antworten der Städteregion Aachen blieben aus.
Das bisherige Ergebnis kann so zusammengefasst werden:
1.      Es gibt insgesamt vier Einleitungsstellen für Sümpfungswässer aus dem Tagebau Inden.
2.      Der Blausteinsee wird, obwohl er eigentlich schon seit 2005 befüllt sein und ohne weitere Zuleitung von Wasser auskommen sollte, nach wie vor mit Sümpfungswässern aus dem Tagebau Inden gefüllt.
3.      Die Messwerte für die zur fortgesetzten Befüllung des Blausteinsees verwendeten Sümpfungswässer liegen bei Eisen deutlich über den im Planfeststellungsbeschluss festgesetzten Grenzwerte. So wird der Grenzwert von 3 mg/l seit 2010 bis um das zehnfache überschritten. Eisen in Gewässern hat negative Auswirkungen auf die Fauna und Flora im Blausteinsee. Es ist denkbar, dass in diesem Fall eine Verlegung der Wassereinleitung in tiefste Seebereiche Abhilfe schaffen könnte. Grundsätzlich wäre es erstrebenswerter, die RWE Power AG dazu zu verpflichten, gereinigtes Sümpfungswasser in den Blausteinsee einzuleiten.
4.      Zwei weitere Einleitstellen entwässern in die Inde und eine weitere in ein Regenrückhaltebecken.
5.      Für die Einleitungen in die Inde bei Eschweiler-Lamersdorf und Jülich-Kirchberg, liegen nun endlich auch Gutachten und Analysewerte vor. Die bereitgestellten Dokumente sind sehr umfangreich und die Auswertung dauert an. Es besteht der Verdacht, dass die Eisenfracht den zulässigen Grenzwert von 1mg/l Eisen in der Inde häufig, allerdings nur leicht, überschreitet.
Über die Einleitung in das Regenrückhaltebecken, das Niedermerzer Becken wurden keinerlei Daten an uns weitergeleitet.

Abschied von der Stille, ein Jahr danach

Am 16. September 2014 wurde die neue Trasse der A4 offiziell eingeweiht. Die Autobahn 4 wurde unmittelbar an den Ortsrand von Buir gelegt, damit Tagebaubetreiber RWE seine Abbaufläche ausdehnen kann. Für die Bürger*innen von Buir bedeutet die Verlegung der Autobahn mehr Lärm, Staub und weitere Belastungen. Die Initiative „Buirer für Buir“ hatte am Abend vor der Trasseneröffnung ein Treffen zum Abschied von der Stille organisiert. Sie haben am 15. September dieses Jahres abends mit einem ökumenischen Nachbarschaftsgottesdienst, an dem ich teilgenommen habe, und anschließendem Picknick an den Jahrestag erinnert. In einem Schreiben habe ich den zuständigen Verkehrsminister Groschek gefragt, wie sich die Situation hinsichtlich der Schallschutzmaßnahmen, Stau- und Unfallhäufigkeit gegenüber der alten Verkehrsführung geändert hat. Aus seiner Antwort geht hervor, dass in Fahrtrichtung Osten etwa zehn Prozent weniger Unfälle passieren, in Fahrtrichtung Westen allerdings etwa 50 Prozent mehr. Die meisten Unfälle passieren dort, wo die Strecke verengt ist. Die Unfälle dort waren bedauerlicherweise auch schwerer. Nachdem der Ausbau nun beendet und die Autobahn durchgehend sechsstreifig ist, sollen die Gefahrenstellen jetzt beseitigt sein. Eine weitere Evaluation der neuen Streckenführung ist für Ende 2016 geplant. Mehr Informationen über die Aktivitäten der Bürgerinitiative

Revierkonferenz

Die letzte Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier fand am 23. Oktober statt. Ergebnisse der Veranstaltung gibt es hier.

Feinstaub

Die Feinstaubbelastung im Rheinischen Revier wird Thema des nächsten Unterausschusses Bergbausicherheit sein, die am 26. Februar 2016 stattfindet. Für das Rheinische Revier gibt es eine gebietsbezogene Gesamtstrategie. Darüber hat sich der Braunkohleausschuss der Bezirksregierung Köln in der vergangenen Sitzung ausgetauscht. Mehr dazu demnächst in der Tagesordnung der 153. Braunkohleausschusssitzung im Punkt Niederschrift der 152. Sitzung.

Rheinwassertransportleitung

Das Einleitungsverfahren zum Bau der Rheinwassertransportleitung zwecks Befüllung der entstehenden Restseen Garzweiler und Hambach nimmt langsam konkrete Formen an. Den Mitgliedern des Braunkohleausschusses wurde durch die Bezirksregierung Köln die Trassenführung zwischen dem Rhein bei Zons und die Durchquerung des Knechtsteden Waldes vorgestellt.
Hier gibt es weitere Infos dazu (Tagesordnungspunkt 6 der Niederschrift)