Behördenfehler bei den Kindesmissbrauchsfällen umfassend aufklären

Landtag Aktuell

Der Landtag hat sich seit dem öffentlichen Bekanntwerden regelmäßig mit den Fällen des langjährigen und vielfachen, zum Teil schweren, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen auf einem Campingplatz im Kreis Lippe befasst. Dabei wurden u.a. die Fehler bei den Ermittlungen der Polizei und bei der Betreuung der Kinder durch die Jugendämter thematisiert. Immer wieder traten neue Ungereimtheiten auf wie beispielsweise verschwundenes Beweismaterial aus Polizeiräumen, nicht nachgegangene Hinweise oder der Verdacht auf fehlerhafte Befragung der Opfer.

Neben dem Polizeiskandal ist unklar, wie die Missbrauchsfälle über Jahre hinweg von den Behörden unbemerkt bleiben konnten und warum die Jugendämter keinen Verdacht schöpften.

Auch die Frage, warum das Innenministerium die Ermittlungen nicht viel früher von der kleinen Landratsbehörde Lippe an das größere Polizeipräsidium Bielefeld übertragen hat, steht im Raum. Die Polizei Bielefeld bekam Ende Januar 2019 die Ermittlungen vom Innenministerium übertrage, obwohl die Dimension des Falls schon Mitte Januar erkennbar war. Dem Ministerium hätte bereits zu diesem Zeitpunkt klar sein müssen, dass die Polizei Lippe personell und organisatorisch an ihre Grenzen nicht in der Lage ist, die Ermittlungen zu führen. 

Der Untersuchungsausschuss, der auf einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen eingesetzt werden soll, soll nun mögliche Versäumnisse, Unterlassungen und sonstige Fehler in drei Bereichen aufarbeiten: Wie verlief die Arbeit der Ermittlungsbehörden? Wie handelten die Jugendämter? Und wie ging die Landesregierung, insbesondere das Innen-, Justizministerium und das Ministerium für Kinder und Familie mit dem Fall des vielfachen sexuellen Missbrauchs an Kindern um?

Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen, welche Schlussfolgerungen aus seinen Untersuchungsergebnissen gezogen werden müssen, zum Beispiel hinsichtlich eventueller struktureller Defizite bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Jugendämtern. Daneben muss u.a. geprüft werden, wie die Ermittlungs- und Präventionsarbeit in dem Bereich sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann.

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