Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsberufen

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
mehr als 400.000 Menschen sind in NRW beruflich in der Pflegebranche tätig. Doch schon seit einiger Zeit zeichnet sich verschärft ein Fachkräftemangel ab. Auch deshalb ist die Sicherung und Steigerung der Ausbildungsplätze und Ausbildungszahlen in diesem Bereich von großer Bedeutung.
Entwicklung der Ausbildungsplätze in den Pflege- und Gesundheitsberufen
Vor diesem Hintergrund haben wir einen Bericht von der Landesregierung angefordert, der die Entwicklung der Ausbildungsplätze in den Pflegeberufen in den letzten Jahren (2015-2018) aufzeigen soll: Wie viele Plätze konnten jeweils mit Schüler*innen besetzt und wie viele konnten zu einem Abschluss gebracht werden? Wie ist die Entwicklung bei den akademischen Studiengängen im Bereich Pflege und wie die Entwicklung der Ausbildungszahlen in den nichtakademischen Gesundheitsberufen?
Einige Zahlen und Fakten zusammengefasst:
Auf Landesebene konnte mit der Einführung der Ausbildungsumlage in der Altenpflege und einer erheblich verbesserten Refinanzierung der Ausbildungskosten für die ausbildenden Betriebe in den Jahren 2010-2017 die Zahl der landesgeförderten Ausbildungsplätze in der Altenpflege deutlich gesteigert und auf über 18.900 fast verdoppelt werden. Zusammen mit den rund 2.600 Plätzen für Umschulungen sind dies insgesamt circa 21.500 Ausbildungsplätze in der Altenpflege. Zudem werden in NRW zwei einjährige Ausbildungen als Altenpflegehilfe und als Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz mit derzeit 1.351 bzw. 673 Schüler*innen angeboten.
In der Gesundheits- und Krankenpflege allerdings konnten schon seit geraumer Zeit die bestehenden Ausbildungsplätze nicht mehr im vollen Umfang besetzt werden. Im vergangenen Jahr wurden von den rund 18.100 Ausbildungsplätzen etwa 1.900 Plätze nicht mehr belegt. Im Februar 2017 wurde deshalb noch unter Rot-Grün das Krankenhausplanungsverfahren verschlankt, um die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. Seither können diese unbürokratisch erreicht werden.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich nun mit der Krankenhausgesellschaft NRW und den gesetzlichen Krankenkassen in NRW darauf verständigt, „dass allen geeigneten Interessentinnen und Interessenten  kurzfristig ein Ausbildungsplatz, in den Krankenpflegeberufen in NRW zur Verfügung gestellt werden soll.“ Damit soll eine Steigerung der Ausbildungszahlen in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möglichst schon im Herbst 2018 gelingen.

Hier könnt ihr den Bericht zur Entwicklung der Ausbildungsplätze in den Pflegeberufen und den nichtakademischen Gesundheitsberufen in Nordrhein-Westfalen abrufen.
Gesundheitsfachberufe: Endlich die Akademisierung weiter beschreiten und Modell- in Regelstudiengänge überführen
Die Anforderungen an die Qualifikation in den Gesundheitsfachberufen haben sich in den vergangenen Jahren durch den demografischen Wandel gesteigert. Bedingt durch ein verändertes und komplexeres Krankheitsspektrum hat sich auch der Bedarf an multiprofessionelle Teams verändert: Eine Professionalisierung in bestimmten Bereichen und ein großer Forschungsbedarf machen es notwendig, Schritte in Richtung einer Akademisierung der Gesundheitsfachberufe zu gehen. Nordrhein-Westfalen war 2010 Vorreiter bei der Einführung von dualen Modellstudiengänge, in denen die Studierenden an insgesamt sieben Standorten in NRW parallel eine Berufsausbildung und ein Bachelorstudium absolvieren konnten. Die Modellstudiengänge wurden bereits 2014/2015 wissenschaftlich evaluiert – mit gutem Ergebnis und konkreten Empfehlungen für die weitere Umsetzung. Dennoch wurde auf Bundesebene keine Überführung in Regelstudiengänge vorgenommen, sondern lediglich die Modellklauseln in den Berufsgesetzen verlängert.
Die EU-Richtlinie 2013/55/EU verlangt allerdings für alle Mitgliedstaaten die Akademisierung der Hebammenausbildung bis 18. Januar 2020. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn die automatische Anerkennung der deutschen (nicht-akademischen) Abschlüsse innerhalb der EU gilt nur noch für Hebammen, die nach dem jetzt gültigen Berufsgesetz ihre Ausbildung vor dem 18.01.2016 begonnen haben.
Das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetzes des Landes sieht leider auch nur wieder eine Verlängerung der Modellstudiengänge bis 2021 vor. Das ist unzureichend. Deshalb haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht: Wir fordern die Landesregierung auf, endlich die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine Überführung der Modellstudiengänge in den Gesundheitsfachberufen in Regelstudiengänge zu ermöglichen und auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass hierfür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Unser Entschließungsantrag wurde aber in der abschließenden Plenarsitzung des Landtags am 11.07.2018 abgelehnt.
Für Rückfragen stehen unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Soziales, Gesundheit, Pflege und Alter, Harald Wölter (harald.woelter@landtag.nrw.de, 0211/884 2878), unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Arbeitsmarktpolitik, Cornelia Schröder (cornelia.schroeder@landtag.nrw.de, 0211-884 2276) und ich gerne zur Verfügung.

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