Bezahlbarer Wohnraum ist – insbesondere in Ballungsräumen – rar. Der Ausbau ist folglich eine der sozialen Fragen unserer Zeit. Bisher fallen noch mehr Wohnungen aus der Preisbindung als neuer Wohnraum gebaut wird. Auch wenn mit dem Ankauf von Belegungsrechten günstige Mieten längerfristig gesichert werden sollen – der Bestand reicht bisher nicht aus. Ein Problem ist die aktuelle Baukrise – auf Grund immens gestiegener Baukosten, höherer Zinsen, Materialknappheit und Fachkräftemangel ist der Neubau ins Stocken geraten. Damit mehr Projekte realisiert werden können haben wir im vergangenen Jahr die Förderrichtlinie überarbeitet und die Konditionen attraktiver gestaltet. Die bewährte NRW-Förderung hat auch wegen einem zwischenzeitlichen Aussetzen der KfW-Förderprogramme des Bundes an Attraktivität bei privaten Investor*innen dazu gewonnen. Das Ergebnis ist, dass wir in diesem Jahr eine hohe Nachfrage nach Wohnraumförderung haben. Damit wir dieser gerecht werden können, musste trotz der knappen Haushaltslage eine Lösung gefunden werden. Denn Investitionen in bezahlbare Wohnungen sind Investitionen in die Zukunft unserer Demokratie und unseres Sozialstaates.
Wohnraumförderung wird aufgestockt: Eine Milliarde Euro zusätzlich im Jahr 2024
Seit Mai 2024 haben das Bauministerium und die landeseigene Förderbank an einer Erhöhung des Wohnraumförderprogrammes gearbeitet. Dies wurde in unterschiedlichen Gremien der Kommunalen Spitzenverbände als auch in den Gremien der NRW.Bank ausgeführt. Diese Woche hat die schwarz-grüne Landesregierung nun beschlossen: Wir stocken in NRW das mehrjährige Wohnraumförderprogramm um 1,5 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden bis 2027 auf. Diese langfristige Förderung ist in NRW bisher einmalig und eine großartige Initiative für die vielen Menschen, die auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind. Für das Jahr 2024 steht 1 Milliarde Euro mehr zur Verfügung, sodass nunmehr die Rekordsumme von 2,7 Milliarden Euro genutzt werden kann, um im Laufe des Jahres weitere Förderkontingente zuteilen zu können.
Das Gesamtfördervolumen der öffentlichen Wohnraumförderung setzt sich aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sowie Darlehensmitteln der landeseigenen Förderbank zusammen. Die Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes dienen vor allem der Finanzierung von Tilgungsnachlässen gewährter Förderdarlehen. Die Aufstockung des mehrjährigen Förderprogramms erfolgt, indem die NRW.Bank ihren Anteil der Darlehensmittel erhöht.
Der Bewilligungsschluss wird im Jahr 2024 nicht verlängert. Es gilt der Bewilligungsschlusstermin: 30. November 2024. Ab dem Förderjahr 2025 wird die Höhe der Zinsverbilligung angepasst. Der anfängliche Zinssatz von 0,0 Prozent für die ersten 5 Jahre entfällt. Die anfängliche Verzinsung beträgt in allen Förderbereichen 1,0 Prozent und die maximale Dauer der Zinsverbilligung 30 Jahre. Ausschließlich für den Bereich der Neuschaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende kann ab 2025 der maximale Verbilligungszeitraum 40 Jahre betragen. Die Zinserhöhung wird damit dem Marktgeschehen folgen.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung gibt es hier.
Mehr sozialer Wohnraum und mehr Digitalisierung
Die zusätzlichen Fördermittel sind sehr wichtig. Im Jahr 2022 hatten wir einen Bauüberhang von rund 138.000 genehmigten, aber nicht fertiggestellten Wohnungen. Im Jahr 2023 konnten laut IT.NRW dann 48.148 Wohnungen (einschließlich Umbaumaßnahmen) fertigstellt werden. Das entspricht dem Ziel unserer Koalition von jährlich 45.000 Wohnungen. Die Ergebnisse der Wohnraumförderung aus 2023 haben uns Hoffnung gemacht, sie allein reichen allerdings nicht aus, die angespannten Wohnungsmärkte zu entspannen. Ein Ergebnis der aktuellen Förderung ist ein Mehr an sozialem Wohnraum. Denn einige Unternehmen berichteten laut einer Umfrage für den Wohnungsmarktbericht der NRW.Bank, dass sie im Verhältnis mehr öffentlich geförderte Wohnungen in Planung haben, da sie vom frei finanzierten in den öffentlich geförderten Wohnungsbau gewechselt sind.
Außer der Höhe der Fördermittel ist auch wichtig, dass wir die Digitalisierung der öffentlichen Wohnraumförderung vorantreiben. Für selbst genutztes Wohneigentum geht das bereits über das Bauportal. Es gibt auch einen „interaktiven Chancenprüfer“ auf der Seite der NRW.Bank.
Weitere Maßnahmen
Ein wichtiger Punkt, um den Ausbau von Wohnraum zu vereinfachen, waren unsere Änderungen an der Landesbauordnung, die zum 1. Januar 2024 wirksam wurden. Mehr Infos dazu gibt es in unserer Kommunalinfo zur Novelle der Landesbauordnung.
Die Ampel im Bund hatte letztes Jahr einen Turbo für das Bauen gefordert. Dies dient auch dem Wohnungsbau. Bund und Länder haben bereits 80 Prozent der Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung begonnen. Auch unsere Bilanz ist gut. Wir haben in der Landesbauordnung folgende Änderungen umgesetzt, die der Bund ebenfalls forderte: Typengenehmigungen können beantragt werden, damit die Verfahren verkürzt werden. Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken, einschließlich der Errichtung von Dachgauben, wurden erleichtert. Innovative und abweichende Bau- und Wohnformen werden zugelassen (§ 69 LBauO NRW).
Um mehr Bauland für bezahlbaren Wohnungsbau zu schaffen, haben wir das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes in Nordrhein-Westfalen durch eine Rechtsverordnung umgesetzt. Dadurch haben Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bessere Möglichkeiten zur Ausübung des Vorkaufsrechts erhalten. Außerdem gibt es viele Instrumente zur Baulandentwicklung, die besonders auch der Entwicklung von Wohnraum dienen: Unter dem Titel „Bau.Land.Leben“ findet Ihr verschiedene Angebote für die Kommunale Baulandentwicklung. Wir arbeiten daran kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und Baugruppen zu unterstützen. Abgesehen von der absoluten Fördersumme geht es auch darum zu prüfen inwieweit die Einkommensgrenzen bei Genossenschaften und Baugruppen ausgeweitet werden müssen, um Neugründungen zu erleichtern.
Die Ausweitung der NRW-Mieterschutzverordnung ist – wie im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbart – bereits in Arbeit. Wir sind sicher, dass mehr Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt haben als in der letzten Legislatur bestimmt wurden. Hierzu wird aktuell ein wissenschaftliches Gutachten erstellt.
Bei Rückfragen wendet Euch gerne an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung, Michèle Eichhorn (michele.eichhorn@landtag.nrw.de).