Argumentationshilfen zur Gesundheitskarte

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
viele von euch haben bereits Anträge in ihren Räten zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge gestellt. Bei anderen stehen die entscheidenden Ratssitzungen an.
Damit  ihr für die anstehenden Beratungen auch umfassend informiert seid, anbei noch einige Erläuterungen zu offenen Fragen sowie Argumentationshilfen zu kritischen Gegenstimmen vor Ort, von denen ihr uns berichtet habt:

1.   Wäre es nicht besser auf die bundesweite Regelung zur Einführung der Karte zu warten?

Das Hin und Her um die Einführung der Gesundheitskarte läuft jetzt schon seit längerer Zeit. Grundsätzliche Vereinbarungen zu einer für die Länder optionalen Einführung wurden mit dem Bund bereits am 28.11.2014 und noch einmal am 18.06.2015 beim Flüchtlingsgipfel getroffen. Die Bundesregierung hat bis heute aber noch keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Der Rahmenvertrag in Nordrhein-Westfalen erfolgte daraufhin auf freiwilliger Basis und wir gehen davon aus, dass er bei einer möglichen bundesgesetzlichen Regelung Bestandsschutz hätte, so wie es am 18.06.2015 beim Flüchtlingsgipfel für die damals schon bestehenden Vereinbarungen in Bremen und Hamburg zugesichert wurde.  Man kann nun also weiter warten und mit der unbefriedigenden Situation für Geflüchtete und Kommunen weiterleben oder der vorliegenden Rahmenvereinbarung für NRW beitreten. Selbst wenn es irgendwann eine bundeseinheitliche Regelung ohne Bestandsschutz geben würde (wovon wir nicht ausgehen), ist hierfür in der Rahmenvereinbarung Vorsorge getroffen worden (s. S. 10 der Rahmenvereinbarung).

2.   Sind die entstehenden Kosten mit der Verwaltungspauschale von acht Prozent und dem monatlichen Abschlag von 200 Euro pro Leistungsbezieher nicht höher als die bisherigen Kosten?

Mit der Einführung der Gesundheitskarte in einem Flächenland sind wir Vorreiter. Wir wissen aus Hamburg und Bremen, dass die örtlichen, für die Gewährung der Gesundheitsleistungen zuständigen Verwaltungen deutliche Einsparungen verbuchen konnten. Wir rechnen für NRW mit einem ähnlichen Effekt.
Eine Studie der Universitäten Heidelberg und Bielefeld zeigt deutliche Einsparungen auf, wenn Flüchtlinge von Anfang an eine ausreichende gesundheitliche Versorgung haben: http://www.euractiv.de/sections/gesundheit-und-verbraucherschutz/fluechtlinge-eingeschraenkter-zugang-zu-gesundheitssystem Neben der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten können die Kommunen auch damit rechnen, Gesundheitsleistungen nun deutlich günstiger zu erhalten. Einsparpotenziale sollten sich durch unterschiedlichste Instrumente zur Kostendämpfung im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (bei der Ärztevergütung und den Kosten für Arznei-, Hilfs- und Heilmittel) ergeben (s. S. 2 der FAQ zur Gesundheitskarte):

Sollte sich erweisen, dass durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die Kosten bei den Kommunen wider Erwarten steigen, wurden in die Rahmenvereinbarung Mechanismen eingebaut, die Korrekturen bzw. einen Ausstieg erlauben.
Hierzu gehört zunächst die einfache Möglichkeit der Kündigung der Vereinbarung (s. §18 oben), aber auch die Evaluierung der Verwaltungspauschale nach einem halben Jahr (s. S. 9 der Rahmenvereinbarung):

Schließlich erscheint der Abschlag von 200 Euro pro Flüchtling pro Monat zunächst vielleicht hoch. Allerdings folgt der Vorauszahlung eine Spitzabrechnung und auch hier wird der Abschlag jährlich neu berechnet (s. S. 6f der Rahmenvereinbarung).

3.   Was passiert, wenn die Kommune der Rahmenvereinbarung nicht bis Ende Oktober beitritt?

Sollte der Beitritt zur Rahmenvereinbarung nicht zum Ende des 3. Quartals 2015 möglich sein, bedeutet dies lediglich, dass die Gesundheitskarte nicht zum 1. Quartal 2016, sondern erst zum 2. Quartal 2016 in der betreffenden Kommune eingeführt werden kann. Gemäß § 3 der Vereinbarung ist der Beitritt einer Gemeinde mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsten Quartalsbeginn zu erklären. Dies bedeutet, dass eine Gemeinde, die erst im November 2015 einen entsprechenden Ratsbeschluss fasst, die Gesundheitskarte zum Beginn des 2. Quartals 2016 einführen kann. Diese relativ lange Zeitdauer haben im Übrigen die Kommunen selbst angeregt, weil sie eine gewisse Vorlaufzeit zur Umsetzung benötigen.
Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Gesundheitskarte nicht nur den Geflüchteten hilft, sondern auch die kommunalen Verwaltungen von Arbeitsaufwand und Kosten entlastet. Und dass sich diese Einsicht nach und nach in NRW durchsetzen wird.
Herzliche Grüße
Monika Düker & Arif Ünal