Arbeits- und Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung

Kommunalinfo

Teilhabe an allen Bereichen des Lebens bedeutet Chancengleichheit. Dabei spielt auch die aktive Teilhabe am Arbeitsleben eine bedeutende Rolle – auch für Menschen mit Behinderung. Diese zentrale Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wollen wir GRÜNE konsequent umsetzen. Zudem steht im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes auch das „Budget für Arbeit“ als Instrument zur Ermöglichung einer Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt im Fokus – allerdings läuft die Umsetzung nur sehr zögerlich. Ein Großteil der Arbeitsplätze wird immer noch in oder über Werkstätten für Menschen mit Behinderung angeboten. Wie stellt sich also die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt und wie die Entwicklung hin zu einer Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt dar? Zu diesem Thema haben wir einen aktuellen Bericht der Landesregierung angefordert.
Folgende Punkte haben wir unter anderem abgefragt:

  • Entwicklung der Arbeits- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
  • Zahl unbesetzter Pflichtarbeitsplätze und der Ausgleichsabgabe in NRW
  • Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen schwerbehinderten Menschen und die zu erwartenden Entwicklungen
  • Entwicklungen in den Werkstätten (WfbM) insbesondere unter dem Aspekt der Schaffung von Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt
  • Wechsel von Menschen aus den Werkstätten in eine Erwerbstätigkeit des regulären Arbeitsmarktes,
  • Stand zum Ausbau der Integrationsunternehmen in NRW und weitere Perspektiven
  • Umsetzung des „Budgets für Arbeit“ in NRW

Einige Zahlen und Fakten aus dem Bericht hier kurz zusammengefasst:
Die Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderung ist den letzten Jahren stetig gestiegen: Rund 300.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung waren 2016 in NRW sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so viele wie noch nie. Die Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Menschen liegt bei 5,2 Prozent und damit seit dem Jahr 2012 regelmäßig – wenn auch nur knapp –  über der gesetzlichen Zielquote. So wurden 21,6 Prozent der Pflichtarbeitsplätze (56.600) von den Arbeitgeber*innen nicht besetzt. Der Anteil der Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keine schwerbehinderte Person beschäftigt haben, entspricht demnach 22,4 Prozent.
Arbeitslos gemeldet waren im vergangenen Jahr in NRW durchschnittlich 47.736 Personen. Das waren zwar etwas weniger als 2016 (48.355). Allerdings ist auch die allgemeine Arbeitslosigkeit in NRW zurückgegangen. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen stieg daher auch im vergangenen Jahr weiter an und liegt nun bei 6,8 Prozent. Menschen mit Behinderungen konnten somit nicht im gleichen Maße von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren wie Menschen ohne Behinderung – das gleiche Phänomen beobachten wir auch bei Langzeitarbeitslosen.
Im Jahr 2018 ist die Zahl der Gesamtbelegung der Plätze in den Werkstätten für behinderte Menschen in NRW auf 80.262 gestiegen (740 Plätze mehr als 2017). Damit steigt die Zahl der Personen weiterhin an, die keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden und für die das Ziel des Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht erreicht wird.
Die Zahl der Inklusionsbetriebe ist in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und lag Ende 2017 bei 297 Betrieben mit 7.908 Arbeitsplätzen, davon 3.561 für Menschen mit Behinderung. NRW hat damit mehr Inklusionsbetriebe als jedes andere Bundesland. Auch beim Anteil der Beschäftigten in Inklusionsbetrieben pro 1.000 Einwohner*innen liegt Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Rheinland-Pfalz an der Spitze der Länder.
Mit dem Bundesteilhabegesetz ist das „Budget für Arbeit“ mit Beginn des Jahres 2018 als neues Instrument bundesweit eingeführt worden. In NRW besteht bereits seit 2008 mit dem Modell „Budgets für Arbeit“ der Landschaftsverbände (LVR-Budgets und LWL-Budgets) ein entsprechendes Angebot. Die Vermittlungszahlen konnten in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gesteigert werden (von 203 im Jahr 2011 auf 328 in 2017). Insgesamt wurden hierdurch bis Ende 2017 fast 2.000 Wechsel aus einer WfbM in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bzw. Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Angesichts von rund 76.000 Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten, ist dies allerdings noch viel zu gering.
Den Bericht in Gänze könnt Ihr hier abrufen
Herzliche Grüße
Mehrdad Mostofizadeh