Aktuelles aus dem Umweltausschuss im Landtag NRW

Portrait Dr. Volkhard Wille
Portrait Gregor Kaiser - klein
Portrait Astrid Vogelheim
Portrait Norika Creuzmann
Portrait Norwich Rüße

Die Themen

  • Afrikanische Schweinepest erreicht NRW – Erste Fälle im Kreis Olpe und Siegen-Wittgenstein
  • Neue Wildnisentwicklungsgebiete für NRW
  • Vier Jahre nach der Flut: Parl. Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“ legt Abschlussbericht vor
  • Wolfsmanagement in NRW
  • Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP)
  • Angriffe auf EU-Renaturierungsgesetz
  • Waldökologisches Institut
  • Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus
  • Umwelttour zum Oberthema Boden startet
  • Terminhinweis: Großer Umweltkongress 2025 im Landtag

 

Afrikanische Schweinepest erreicht NRW – Erste Fälle im Kreis Olpe und Siegen-Wittgenstein

Am 13. Juni wurde im Kreis Olpe erstmals in Nordrhein-Westfalen ein mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziertes Wildschwein aufgefunden. Bis zum 09.07.25 bestätigte das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Westfalen in Arnsberg in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) insgesamt 26 weitere infizierte Tierkadaver im Kreis Olpe (Oberhundem) sowie im Kreis Siegen-Wittenstein (Bad Berleburg). Zudem liegt aktuell noch eine Verdachtsmeldung vor. Damit ist der erste ASP-Ausbruch in NRW offiziell nachgewiesen.

Untersuchungen des FLI haben ergeben, dass die Virusvariante aus Italien und nicht aus umliegenden Bundesländern stammt, aus diesem Grund geht das Land NRW aktuell von einem Punkteintrag in einer einzelnen Rotte aus.

Um eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern, hat das Land Nordrhein-Westfalen schnell reagiert: Es wurde vorerst eine Schutzzone in einem 15 Kilometer Radius um den Erstfund gezogen und die landeseigene ASP-Suchhundestaffel zur gezielten Suche nach weiteren infizierten Tieren im betroffenen Gebiet eingesetzt. Ab dem 09.07. wurde die Infizierte Zone durch eine neue Allgemeinverfügung um eine Sperrzone als Puffergebiet erweitert. Die Sperrzone II umfasst die infizierte Zone, während die Sperrzone I einen zehn Kilometer breiten Ring um die Sperrzone II bildet, der sich an den Jagdreviergrenzen orientiert.

Die Suche wird aktuell täglich fortgeführt. In einem folgenden Erlass verpflichtet das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz alle Jäger:innen alle geschossenen Wildschweine auf ASP zu beproben. Bislang sind 900 Testungen erfolgt. Insbesondere um die Infizierte Zone werden vermehrt Abschüsse und Testungen vorgenommen.

Darüber hinaus haben die Kreise Siegen-Wittgenstein, Hochsauerlandkreis und Olpe ab Dienstag, den 17. Juni, eine umfassende Allgemeinverfügung erlassen. Diese benennt notwendige Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung. Darunter zählen u. a:

  • Ein Jagdverbot in der Sperrzone II, mit Ausnahme der Ansitzjagd auf Rehwild auf Kalamitätsflächen.
  • Ein Betretungsverbot von Wald und Landschaft außerhalb von gekennzeichneten offiziellen Wanderwegen und öffentlichen Wegen
  • Eine Anleinpflicht für Hunde.
  • Eine Aufstallpflicht für schweinehaltende Betriebe.

Insgesamt sind die zügigen Maßnahmen des Landes NRW positiv zu bewerten. Ein großes Problem ist jedoch die schleppende Entwicklung eines Impfstoffes gegen ASP, da geimpfte Tiere in diverse Drittstaaten nicht exportiert werden dürfen. Hier zeigt sich, dass der starke Fokus auf den Weltmarkt mit hohen Exportanteilen im Bereich tierischer Produkte kritisch zu bewerten ist. Wir benötigen einen stabilen Markerimpfstoff (zur Identifizierung der geimpften Tiere), eine Exportmöglichkeit für geimpfte Tiere und vor allem auch ein Fokus auf regionale Vermarktung.

Herausforderungen muss sich nun auch der Tourismus stellen. Durch den Fund in Bad Berleburg musste die dortige Wisentwelt schließen. In Lennestadt musste ein Montainbike-Festival abgesagt werden. Welche weiteren Konsequenzen die ASP hat, wird sich die kommenden Wochen zeigen.

Der Bericht der Landesregierung an den Landtag NRW (Stand 14.07.2025) findet sich hier.

Zudem liefert das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) tägliche Aktualisierungen zum Seuchengeschehen. Diese finden sich hier.

Neue Wildnisentwicklungsgebiete für NRW

Die Landesregierung wird sukzessive neue Wildnisentwicklungsgebiete auf landeseigenen Waldflächen ausweisen. Damit erfüllen wir eine wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag: Wir wollen 15 % der Staatswaldflächen für den Waldnaturschutz sichern und somit 2 % der nordrhein-westfälischen Waldfläche aus der Nutzung nehmen, um dort eine natürliche Wildnisentwicklung zu ermöglichen und seltene Arten zu schützen. Die ersten Wildnisflächen sollen im landeseigenen Wald im Siebengebirge ausgewiesen werden; weitere Flächen mit einem Ausmaß von insgesamt rund 5.000 ha sollen bis 2026 folgen. Hier liegt der Fokus vor allem auf Flächen, die bereits bestehende Wildnisentwicklungsgebiete sinnvoll ergänzen und erweitern können. Neben der großen Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt unterstützen Wälder mit natürlicher Entwicklung den Klimaschutz, dienen der Forschung und ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern Naturerfahrungen.

Vier Jahre nach der Flut: Parl. Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“ legt Abschlussbericht vor

Im Juli 2021 erlebte Nordrhein-Westfalen eine der schwersten Naturkatastrophen der Landesgeschichte. Allein hier kamen 49 Menschen ums Leben, Tausende verloren ihr Zuhause. Die materiellen Schäden betragen über 12 Milliarden Euro. Seit diesem tragischen Ereignis hat sich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) im Landtag mit der Katastrophe, ihren Ursachen und den Lehren daraus beschäftigt. Herausgekommen ist ein umfangreicher Abschlussbericht mit politischer Bewertung und diversen Handlungsempfehlungen für die Zukunft. Ein besonderer Erfolg: Es ist uns gelungen, parteipolitisches Kalkül beiseitezuschieben und den Bericht mit allen vier demokratischen Fraktionen gemeinsam zu beschließen – auch als Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen.

Der Untersuchungsausschuss hat nicht nur Missstände schonungslos offengelegt. Er hat auch gezeigt, wie Behörden, Einsatzkräfte und Zivilgesellschaft in größter Not über sich hinausgewachsen sind. Einsatzkräfte von Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen und viele engagierte Bürger*innen haben mit ihrem Einsatz Schlimmeres verhindert – ihnen gilt unser tief empfundener Dank.

Das Land hat seither viel auf den Weg gebracht: Über 500 Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurden gefördert. Von Deichsanierungen über Frühwarnsysteme bis hin zu ökologischer Renaturierung. Rund 390 Millionen Euro wurden dafür investiert. Ein zentraler Baustein ist der neue Pakt für Hochwasserschutz, den Umweltminister Oliver Krischer Anfang Juli vorgestellt hat. Ziel ist ein überregional abgestimmter Schutz entlang ganzer Flussgebiete, denn Hochwasser kennt keine Verwaltungsgrenzen.

Unsere politische Verantwortung ist klar: Wir müssen Frühwarnsysteme redundant und flächendeckend aufstellen, Warnungen allgemeinverständlich an die Bevölkerung weitergeben, Krisenstäbe verbindlich einführen, Kommunen mit Wissen und Mitteln stärken und Hochwasserschutz konsequent klimaresilient denken. Denn das nächste Extremwettereignis kommt bestimmt und wir müssen darauf vorbereitet sein.

Der Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hochwasserkatastrophe“ ist hier zu finden. Die Plenarrede von Astrid Vogelheim ist hier abrufbar.

Wolfsmanagement in NRW

Nach fast zwei Jahrhunderten ist der Wolf endlich auch wieder bei uns in Nordrhein-Westfalen ansässig. Ein schöner Erfolg für den Artenschutz! Die Rückkehr des Wolfes stellt allerdings Weidetierhalterinnen und -halter auch vor Herausforderungen. Sie müssen ihre Herden nun besonders schützen und benötigen dafür auch die Unterstützung des Landes. In besonders problematischen Fällen, wo auch anspruchsvolle wolfsabweisende Zäune überwunden werden, muss jedoch auch ein Abschuss einzelner Wölfe in Frage kommen. Der Gesetzgeber hat dafür zu Recht hohe Hürden festgesetzt, die jedoch in der Praxis einen Abschuss fast unmöglich machen. Auf EU-Ebene wurde nun der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt, um rechtssichere Entnahmen von einzelnen Problemwölfen zu ermöglichen. Für uns ist klar: Ein Abschuss bleibt immer das letzte Mittel und kann Herdenschutzmaßnahmen nicht ersetzen. Wolfsfreie Gebiete, wie sie immer wieder gefordert werden, sind illusorisch und auch ein Bestandsmanagement mit vorsorglichen Abschüssen oder Obergrenzen wäre für ein Land wie NRW mit einer Wolfspopulation von 20 – 30 Tieren völlig überzogen.

Mit unserem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen zur Weiterentwicklung des Wolfsmanagements wollen wir daher weitere Maßnahmen umsetzen, wie die so wichtige Weidetierhaltung in NRW (aber auch Hobbytierhaltungen) noch besser beim Herdenschutz unterstützt werden kann. Dazu wollen wir unter anderem die Herdenschutzförderung auf die gesamte Landesfläche ausweiten. Eine Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss hat außerdem weitere wichtige Anstöße gegeben, die uns dazu veranlasst haben, noch einen Änderungsantrag zu unserem eigenen Antrag zu stellen. Dieser sieht u.a. ein aktives Wolfsmonitoring vor, in das auch die Jägerschaft eingebunden werden soll, um möglichst viele Daten in der Fläche zu unserer Wolfspopulation zusammentragen und die Managementmaßnahmen darauf abstimmen zu können. Außerdem möchten wir die Beantragung der Herdenschutzförderung weiter vereinfachen und Betroffenen im Fall von Weidetierrissen noch schneller als bisher Entschädigungen zukommen lassen.

Der geänderte Antrag von CDU und Grünen ist am 18.06. im Umweltausschuss mit Stimmen der Regierungsfraktionen und bei Enthaltung von SPD und FDP angenommen worden

Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP)

Im März hat die Landesregierung den Entwurf der 3. Änderung des LEP NRW vorgelegt. Ziel ist eine nachhaltigere Flächenentwicklung in NRW. Bis Ende Juni konnte sich die Öffentlichkeit mit Stellungnahmen zum LEP-Entwurf einbringen, diese Stellungnahmen werden nun ausgewertet. Je nach Umfang der dann folgenden Überarbeitung des Planentwurfs, kann es auch noch eine zweite Offenlage geben. Die finale Fassung der Änderung des Landesentwicklungsplans wird abschließend mit Zustimmung des Landtags beschlossen. Unser Ziel ist, das Verfahren im Jahr 2026 abzuschließen.

Der Landesentwicklungsplan ist das zentrale Instrument der Raumordnung in Nordrhein-Westfalen. Es geht darum, die Nutzung der begrenzten Fläche in unserem Bundesland zu steuern und die verschiedenen Anforderungen an unseren Raum (z.B. Natur, Landwirtschaft, Wohnen, Verkehr, Erneuerbare Energien, etc.) in Abwägung zu bringen. Der LEP besteht aus verbindlichen Zielen sowie unverbindlichen Grundsätzen, die in der nachfolgenden Regionalplanung sowie der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt werden müssen.

Überblick der wichtigsten Neuerungen im Entwurf:

  • Der 5-Hektar-Grundsatz (6.1-2) soll die Inanspruchnahme von Fläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke begrenzen, denn immer noch wird zu viel Fläche dauerhaft versiegelt. Langfristig möchten wir eine echte Flächenkreislaufwirtschaft erreichen, bei der jede Flächeninanspruchnahme an anderer Stelle ausgeglichen wird (netto null). In einem ersten Schritt soll die Regionalplanung wirksame Umsetzungsstrategien für den 5-Hektar-Grundsatz entwickeln.
  • Eine übermäßige Inanspruchnahme unserer Landschaft für den Rohstoffabbau wollen wir über einen Degressionspfad für Sand und Kies vermeiden (9.2-4). Dem Degressionspfad soll eine realistische Bedarfsermittlung zugrunde liegen, die sowohl den prognostizierten Rohstoffbedarf in NRW als auch das wachsende Potenzial von recycelten Sekundärrohstoffen berücksichtigt.
  • Mit dem neuen Planzeichen „Landwirtschaftliche Kernräume“ (7.5-3) möchten wir besonders hochwertige landwirtschaftliche Flächen schützen und von anderweitigen Nutzungen freihalten.
  • Die Regelungen für Schutz und Inanspruchnahme von Bereichen zum Schutz der Natur (BSN, 7.2-3) sowie regionalplanerischen Waldbereichen (7.3-2 und 7.3-3) werden neu gefasst. Dies ist notwendig aufgrund zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Die Anforderungen für die ausnahmsweise Inanspruchnahme dieser Bereiche wurden deshalb neu gefasst. Uns ist wichtig, dass sie nach wie vor ein hohes Schutzniveau für BSN und Waldbereiche gewährleisten.

Der vollständige LEP-Entwurf ist hier zu finden.

Angriffe auf EU-Renaturierungsgesetz

Das EU-Renaturierungsgesetz, auch bekannt als „Nature Restoration Law“, zielt darauf ab, zerstörte und geschädigte Ökosysteme in der Europäischen Union wiederherzustellen. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU zu renaturieren und bis 2050 alle angegriffenen Ökosysteme wiederherzustellen. Denn Naturschutz allein reicht nicht mehr aus. Bedrohte Lebensräume mit ihren wertvollen Tier- und Pflanzenarten müssen aktiv wieder in einen guten Zustand zurückversetzt werden. So sollen bis zum Jahr 2050 entwässerte Moore wieder vernässt, die Landnutzung naturverträglich gestaltet und Flussauen renaturiert werden.

Die CDU-geführten Landwirtschaftsministerien mehrerer Bundesländer haben eine Aufhebung der Verordnung gefordert.

Für uns dagegen ist klar: Deutschland muss seiner Verpflichtung nachkommen und geltendes EU-Recht umsetzen, auch für uns in NRW ist dieser große Erfolg für den Naturschutz ein Auftrag zu handeln. Der Erhalt der Ökosysteme ist nicht zuletzt auch im Interesse der Land- und Forstwirtschaft, denn er sichert den langfristigen Ertrag der Betriebe. „Mit diesem sehr langfristig angelegten Vorgehen besteht die Chance, unsere natürlichen Lebensgrundlagen in NRW auch für zukünftige Generationen zu sichern“, sagt der Sprecher für Natur- und Umweltschutz der Grünen Landtagsfraktion, Volkhard Wille.

Selbstverständlich muss dies im Dialog mit allen Betroffenen geschehen, organisatorische und finanzielle Fragen müssen geklärt werden. Ein Verzicht auf dieses wichtige Naturschutzvorhaben ist aus unserer Sicht keine Option.  Stattdessen erwarten wir eine engagierte Umsetzung sowohl auf Bundesebene wie auch auf Ebene der Bundesländer.

Eine Antwort haben die Agrarminister:innen von ihren Amtskollg:innen aus den Umweltressorts erhalten:  Diese fordern in einem Schreiben an die EU-Kommissionspräsidentin die ambitionierte Umsetzung des Nature Restoration Laws!

Waldökologisches Institut

Ende 2024 wurde vom Landtag unser Antrag zur Einrichtung eines wissenschaftlichen Instituts für Waldökosystemforschung beschlossen. Damit nehmen wir einen relevanten Schritt beim Umbau unserer Wälder, denn Waldökosystemforschung liefert wichtige Erkenntnisse über die natürlichen Prozesse und Kräfte im Wald und hilft den Waldbesitzer*innen und Förster*innen bei einer ökonomischen und ökologischen Waldbewirtschaftung. Zur Gründung und zum Aufbau des Instituts haben wir insgesamt 1,5 Mio. Euro für die kommenden Jahre zur Verfügung gestellt. Dieses soll vorzugsweise an der Fachhochschule Soest, verzahnt mit dem Zentrum für Wald- und Holzwirtschaft in Arnsberg entstehen

Kürzlich wurde eine weitere Etappe zur Gründung des Instituts erreicht. Durch die Einrichtung eines Lenkungskreises erfolgt nun in enger Kooperation mit dem Landesbetrieb Wald und Holz die Ausarbeitung des Umsetzungskonzepts. Wir erwarten einen zeitnahen Start in die praktische Arbeit.

Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus

Laut Auskunft des zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) könnten in Kürze Castor-Transporte nach Ahaus im Münsterland genehmigt werden. Es geht dabei um 152 Behälter aus dem Forschungszentrum Jülich und um zwei Transporte aus Garching bei München. Neben dem schieren Aufwand und den Sicherheitsrisiken solcher Transporte besteht noch ein weiteres Problem: Die Transporte schaffen Fakten, bevor klar ist, wo der Atommüll langfristig überhaupt hin soll.

Aus unserer Sicht wäre die deutlich bessere, weil sicherere Lösung ein Verbleib der Castoren am Standort in Jülich. Dazu bedarf es allerdings einer Genehmigung des jetzigen Zwischenlagers und finanzieller Zusagen für einen Neubau durch den Bund – zu beidem scheint Bundesumweltminister Schneider nicht bereit. Sollten sich die Transporte rechtlich nicht mehr stoppen lassen, sind Bund wie Land in der Verpflichtung, nicht nur die Transporte unter größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen, sondern auch langfristigen Verbleib des Atommülls endlich abzusichern. Denn auch das Zwischenlager in Ahaus bedarf spätestens 2036 einer Nachrüstung und neuen Genehmigung.

Umwelttour zum Oberthema Boden startet

Ab dem 14.07. starten wir unsere zweite Umwelttour durch NRW. Im Fokus steht diesmal das Thema Boden. Eine Woche lang besuchen wir gemeinsam acht Standorte in ganz NRW, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Bodenschutzes befassen – darunter Moorschutz, Geothermie, Kalkabbau und Waldbodenschutz. Die Tour wird außerdem durch individuelle Termine der einzelnen Abgeordneten ergänzt. Eindrücke und Berichte der einzelnen Stationen könnt Ihr auf unseren Social-Media-Kanälen verfolgen.

Terminhinweis: Großer Umweltkongress 2025 im Landtag

Am Samstag, den 22. November 2025 von 11 bis 16 Uhr, findet der nächste große Fachkongress unserer Landtagsfraktion statt – diesmal zum Oberthema Umwelt. Es erwartet die Teilnehmenden ein abwechslungsreiches Programm mit spannenden Impulsen und vielen Gelegenheiten zum Mitdiskutieren. Weitere Details und Infos zu Anmeldemöglichkeiten senden wir demnächst über diesen Verteiler.