Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
der Gesetzentwurf zum 3. KiBiz-Änderungsgesetz wurde gestern vom Kabinett beschlossen. Nun geht das Gesetz in erster Lesung in der kommenden Plenums-Woche (26.-28. März) in die parlamentarische Beratung. Die Sachverständigenanhörung schließt sich voraussichtlich Ende April an. Wir wollen damit sicherstellen, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann und somit zum 1. August in Kraft treten kann.
Aus den zahlreichen Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf möchte ich an dieser Stelle drei Punkte herausaufgreifen:
§ 13e Öffnungszeiten und Schließtage
Nach der Verbändeanhörung wurde der Referentenentwurf soweit geändert, dass im Absatz 1 hinsichtlich der Betreuungszeiten die Formulierung „Die wöchentliche Betreuungszeit eines Kindes ergibt sich aus der Summe der regelmäßigen Betreuungszeiten je Wochentag, die sich unterschiedlich verteilen können“ korrigiert werden konnte. Durch die Streichung der Passage „die sich unterschiedlich verteilen können“ konnte somit vorbeugend eine Art „Taubenschlagpädagogik“ verhindert werden.
§ 18d Allgemeine Voraussetzungen
Die im Referentenentwurf schwierige Formulierung bei der Begrenzung der Gruppengrößen wurde jetzt so korrigiert, dass die missverständliche Formulierung hinsichtlich des Personals herausgenommen wurde. So bleibt kein Interpretationsspielraum, die Gruppengröße über 2 Kinder hinaus auszudehnen. Es heißt nun: „Die Zahl der Kinder pro Gruppe und die Personalausstattung einer Kindertageseinrichtung sollen sich an den Beschreibungen der Gruppenformen gemäß der Anlage zu §19 Abs.1 orientieren.“
§ 20a Rücklagen
Die Bildung von Rücklagen von bisher 5 Prozent des KiBiz-Budgets wird nun auf 10 Prozent erweitert.
Den Gesetzentwurf füge ich diesem Newsletter bei.
Mit herzlichen Grüßen
Andrea Asch MdL