Änderung des Bestattungsgesetzes

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
am Mittwoch wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein "Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes", der nochmal durch einen der rot-grüne Änderungsantrag verschärft wurde, im Plenum verabschiedet.
Demnach können in NRW zukünftig keine Grabsteine auf den Friedhöfen aufgestellt werden, die aus Kinderarbeit stammen.
Viele Trauernde, die ein Begräbnis organisieren, wissen nicht, dass sie einen Grabstein kaufen, der durch Kinderarbeit hergestellt wurde.
In Deutschland stammen ca. 80 Prozent der Grabsteine aus Indien, wo die Kinderarbeit eigentlich verboten ist und sogar bei Nichtbeachtung dieses Verbots drei Monate Gefängnisstrafe drohen. Die Grabsteine werden aber meist in abgelegenen Orten hergestellt, wo die Kontrolle schwierig ist, und viele Kinder (150.000 Kinder, so die taz) werden für diese Arbeit beschäftigt. Durch diese Tätigkeit beraubt man die Kinder nicht nur ihrer Kindheit, sondern auch ihrer Zukunft. Denn die Arbeit ist gefährlich und gesundheitsschädigend. Die Kinder arbeiten in den Steinbrüchen, wo sie ohne Mundschutz ca. 45 Kilo schwere Presslufthammer festhalten und Löcher ins Gestein bohren. Zudem  wenden sie gefährliche Sprengstoffe an, um riesige Granitblöcke aus dem Stein zu sprengen. Die Kinder und ihre Familien arbeiten für einen niedrigen Lohn ca. 12 Stunden am Tag und riskieren dabei ihr Leben. Die Lebenserwartung der Kinder ist durch die gesundheitsschädigende Arbeit nicht sehr hoch. Diese Arbeits- und Lebensbedingungen sind nicht hinnehmbar. Deshalb stellt die rot-grüne Landesregierung durch ihren Änderungsantrag sicher, dass auf den Friedhöfen Nordrhein-Westfalens keine Grabsteine aufgestellt werden, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.
Durch den Änderungsantrag wurde geregelt, dass die Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie in Staaten gewonnen, be- und verarbeitet wurden, in denen nicht gegen das Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot der und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, verstoßen wird oder durch eine Zertifizierungsstelle bestätigt worden ist, dass die Herstellung ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit erfolgte.
Hier der rot-grüne Änderungsantrag.
Die Videoaufzeichnung zur meiner gestrige Rede im Plenum zum Thema Grabsteine findet Ihr hier: http://www.youtube.com/watch?v=57YdLDlMvig&feature=youtu.be Herzliche Grüße,
Andrea Asch