Abschaffung der Stichwahl ist verfassungswidrig

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und liebe Freunde,
im April dieses Jahres haben CDU und FDP im Landtag die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl der Stadtoberhäupter beschlossen. Zusammen mit der SPD haben wir im Juli eine Normenkontrollklage gegen diesen Beschluss beim Landesverfassungsgerichtshof eingereicht. Der Gerichtshof hat am 19. November darüber beraten und heute sein Urteil verkündet: Das Gericht hält die Abschaffung der Stichwahl für verfassungswidrig.
Mit dieser Gerichtsentscheidung wird unserer Argumentation gefolgt, dass CDU und FDP nicht – wie vom Gericht 2009 gefordert – nachweisen konnten, dass die veränderten Rahmenbedingungen eine Abschaffung zulassen oder gar erforderten. Nicht zuletzt die Ergebnisse bei der Europawahl haben gezeigt, dass oft drei Parteien mit nur geringem Stimmenunterschied um Platz 1 stritten. Wäre es im Mai dieses Jahres um die Wahl der Stadtoberhäupter statt um die des Europäischen Parlaments gegangen, hätte ein*e Bürgermeister*in ohne die Stichwahl nicht selten drei Viertel der Stimmen gegen sich gehabt. Mit der Stichwahl wird ein höheres Maß an Legitimation geschaffen.
Damit wird das Wahljahr 2020 nicht nur spannender, sondern es werden klare Ergebnisse für die Oberbürgermeister*innen, Bürgermeister*innen und Landrät*innen erreicht.
Für Euch bedeutet diese Entscheidung keine Verzögerung bei den Wahlkampfplanungen, denn durch das Urteil tritt automatisch das bisherige Kommunalwahlgesetz wieder in Kraft. Erzielt im ersten Wahlgang kein*e Bewerber*in mehr als 50 Prozent, wird in diesen Fällen zwei Wochen später, also am 27. September 2020, eine Stichwahl durchgeführt. Lediglich die Neuregelung bei der Einteilung der Kommunalwahlkreise, bei der zukünftig die EU-Bürger*innen die Grundlage bilden, wurde vom Gericht bestätigt.
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat folgende Gründe für seine Entscheidung angeführt:
Pressemitteilung des VerfGH NRW
Fragen und Antworten zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 20. Dezember 2019 zur Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
Für Rückfragen steht Euch unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunalpolitik, Marc Schulz (marc.schulz@landtag.nrw.de, 0211-8842862), gerne zur Verfügung.

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