Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zum 18. Schulrechtsänderungsgesetz vorgelegt. Damit gehen wir als schwarz-grüne Koalition einen wichtigen Schritt, um Kinder in Nordrhein-Westfalen frühzeitiger und gezielter zu fördern. Ziel ist es, die Startbedingungen von Kindern beim Übergang in die Schule zu stärken und damit Chancengerechtigkeit im Bildungssystem wirksam zu verbessern. Das Gesetz setzt ein klares Signal: Wir wollen früher ansetzen, damit sich Ungerechtigkeiten gar nicht erst verfestigen.
Was regelt das Gesetz konkret?
Der Gesetzentwurf zum 18. Schulrechtsänderungsgesetz verankert erstmals verbindlich schulische Vorkurse (sogenannte ABC-Klassen) im Schulgesetz NRW. Künftig wird bereits bei der Schulanmeldung festgestellt, ob Kinder über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Kinder mit entsprechendem Förderbedarf werden verpflichtet, im Schuljahr vor der Einschulung an einem schulischen Vorkurs teilzunehmen. Die ersten Kinder, die an der zusätzlichen Sprachförderung teilnehmen, sind diejenigen, die ab August 2029 schulpflichtig werden. Die Schulanmeldung wird daher bereits im Frühjahr 2028 stattfinden. Sollte sich bei der Anmeldung ein Sprachförderbedarf ergeben, so wird die Teilnahme an den ABC-Klassen für diese Kinder ab Sommer 2028 ermöglicht.
Damit wird frühe, sprachliche Förderung rechtlich klar geregelt und in die Verantwortung von Schule und Schulaufsicht gelegt. Gleichzeitig schafft das Gesetz die Grundlage für eine enge Abstimmung zwischen Schule, Schulträgern, Kitas und ihren Trägern.
Darüber hinaus wird mit einer Änderung im Schulgesetz die Möglichkeit geschaffen, Kindern mit der zusätzlichen Förderung „ABC Plus“ bei Bedarf mehr Zeit zum Lernen zu geben. Das bedeutet, dass Schulleitungen bereits vor der Einschulung entscheiden können, dass ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft und so von Beginn an intensiver im Rahmen der „ABC Plus“-Förderung unterstützt wird. Wird das Lernziel früher erreicht, kann diese Entscheidung flexibel an den tatsächlichen Lernfortschritt des Kindes angepasst werden.
Warum ist eine verbindliche frühe Förderung wichtig?
Es ist gut und richtig, dass mit dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz eine zusätzliche, verbindliche Förderung eingeführt wird, um Kinder bestmöglich auf den Schulstart vorzubereiten. Gerade mit Blick auf die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, mit denen Kinder in die Schule kommen, ist das ein großer bildungspolitischer Vorstoß. Frühzeitige Unterstützung ist ein zentraler Hebel, um mehr Chancengerechtigkeit zu erreichen.
Was ist uns bei der Umsetzung besonders wichtig?
Entscheidend wird sein, dass die Kommunen bei dieser neuen Aufgabe bestmöglich unterstützt werden. Die erfolgreiche Umsetzung wird nur gelingen, wenn das Land verlässlich an der Seite der Schulträger steht und für klare Rahmenbedingungen sorgt. Ebenso zentral ist eine Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen, die eine enge, verbindliche und praxisnahe Zusammenarbeit von Kita und Schule ermöglicht – denn nur gemeinsam kann eine bestmögliche Förderung für die Kinder erreicht werden. Die ABC-Klassen umfassen wöchentlich insgesamt 4 Stunden. Daher ist klar, dass der größte Anteil der sprachlichen Förderung weiterhin in den Kitas stattfindet. Hier ist uns wichtig auch diese Angebote zu stärken.
Was bedeutet das für die Kommunen?
Mit dem Gesetz kommen neue Anforderungen auf die kommunale Ebene als Schulträgerin zu. Sie werden verbindlich in die Planung und Organisation der ABC-Klassen eingebunden, insbesondere bei der Frage, wo diese stattfinden und welche räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Zudem liegt es bei den Kommunen, die Beförderung der teilnehmenden Kinder zu organisieren und zu finanzieren. Das Gesetz macht ausdrücklich deutlich, dass es sich dabei um eine neue Aufgabe handelt und damit ein finanzieller Belastungsausgleich notwendig wird. Dieser soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden. Für uns ist klar: Entscheidend wird sein, dass die Kommunen bei der Umsetzung verlässlich unterstützt werden, damit die neuen Strukturen vor Ort gut funktionieren und den Kindern tatsächlich zugutekommen.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und wird im Anschluss in den Landtag eingebracht. Über die weiteren Schritte im parlamentarischen Verfahren und die konkrete Ausgestaltung werden wir Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
