3er-Paket Kommunalfinanzen: Rot-Grün arbeitet weiter an der Sanierung der Kommunalfinanzen

Kommunalinfo

 

Wie in jedem Jahr so hat die Landesregierung auch jetzt in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz des kommenden Jahres beschlossen. Am 16. Juli 2013 wurde ebenfalls über die Eckpunkte zur geplanten Solidaritätsumlage für die Finanzierung des Stärkungspakts beschlossen sowie ein Gesetzentwurf zum Einheitslastenabrechnungsgesetz auf den Weg gebracht.
Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 (GFG 2014) und die Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) erhalten diese knapp eine Milliarde Euro mehr. Von diesem Zuwachs werden alle Kommunen profitieren – sowohl die finanzschwächeren, die in besonderer Weise auf die Zuweisungen aus dem GFG angewiesen sind, wie auch die steuerstärkeren Kommunen, die von der Neuordnung der Einheitslasten profitieren werden.

Im Folgenden gibt es daher von uns noch kurze Hinweise zu den drei Punkten:

Eckpunkte der Solidaritätsumlage

Die Solidaritätsumlage ist ein wichtiger Baustein zur Finanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. Mit dieser Umlage sollen leistungsfähige Kommunen 181,6 Millionen Euro (anstatt wie ursprünglich vorgesehen 195 Mio. Euro) jährlich aufbringen. Diese sogenannten abundanten Kommunen sind besonders steuerstark. Gerade einmal 22 Prozent der im Stärkungspakt als Konsolidierungshilfe bereitgestellten Mittel sollen über die Solidaritätsumlage finanziert werden. Von den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 5,76 Milliarden Euro trägt das Land mit 3,5 Milliarden Euro den ganz überwiegenden Teil! Damit und den Verbesserungen im GFG geht das Land an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit. 115 Mio. Euro werden von 2012 – 2020 über einen Vorwegabzug im GFG aufgebracht, der besonders diejenigen Kommunen trifft, die aufgrund ihrer unterdurchschnittlichen Einnahmen bzw. hohen Transferaufwendungen Schlüsselzuweisungen erhalten. Nun geht es darum, auch diejenigen Kommunen um einen Solidarbeitrag zu bitten, die infolge ihrer Steuerkraft nicht auf den Finanzausgleich angewiesen sind.

Es sollen nur die finanziell überdurchschnittlich leistungsfähigen Kommunen zur Solidaritätsumlage heranziehen. Folgende Eckpunkte, die dazu das Kabinett beschlossen hat, sichern das ab:

Die überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit der Kommunen ergibt sich aus dem GFG. Die sogenannte Abundanz ist objektiv feststellbar: Sie liegt dann vor, wenn die Steuerkraft höher ist als der Bedarf der Kommune.

Nur Kommunen, die nachhaltig abundant sind, werden zur Solidaritätsumlage herangezogen.

"Nachhaltig abundant" lässt sich auf die einfache Formel "3 aus 5" bringen: Belastet werden nur die Kommunen, die sowohl im aktuellen Jahr (hier: GFG 2014), als auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal abundant waren.

Besonderen Wert legt Rot-Grün darauf, dass durch den Solidaritätsbeitrag keine Kommune überfordert wird. Der Anspruch ist, dass der Beitrag zu jeder Zeit leistbar sein muss. Das geschieht auf folgendem Weg:

Der Steuerkraftüberschuss wird nicht vollständig in die Solidaritätsumlage fließen.

Mindestens die Hälfte des Überschusses bleibt bei den Kommunen. Mit diesem Prinzip profitieren die abundanten Kommunen weiterhin von ihrer hohen Steuerkraft.

Die Solidaritätsumlage wird nur maximal 7 Jahre lang erhoben. Sie endet im Jahr 2020.

Die Höhe der zu leistenden Solidarumlage wird in Abhängigkeit zur Finanzsituation jedes Jahr neu ermittelt. Verschlechtert sich diese (z.B. durch einbrechende Gewerbesteuereinnahmen), dann wird die Solidarumlage im Verhältnis zu den anderen abundanten Kommunen abgesenkt oder aber die betroffene Kommune erhält Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. 

Die Sanierung der Kommunalfinanzen ist schwierig und ein langer Weg – aber es ist notwendig im Interesse aller Kommen. Der Stärkungspakt ist daher eine solidarische Lösung für die drängendsten Probleme hochverschuldeter Kommunen: die notleidenden Kommunen müssen ihre Haushalte in Ordnung bringen – die steuerstarken Kommunen müssen einen Beitrag zum Stärkungspakt leisten.

Hätte man die hochverschuldeten Kommunen mit ihren Problemen allein gelassen, dann hätte dies gravierende Auswirkungen gehabt. Uns war die wichtig, die sich abzeichnenden Spirale von wachsenden Zinslasten, einer damit einhergehenden mangelnden Kreditfähigkeit und einer unzureichende Liquidität zu durchbrechen. Denn ansonsten hätte eine Neubewertung von Kommunalkrediten durch die Banken gedroht mit der Folge eines wachsenden Zinsniveaus und zwar für alle NRW-Kommunen gedroht.  

Eckpunkte für das GFG 2014

Wir Grüne haben bei unserer Kommunalpolitik alle Kommunen im Blick. Das gilt natürlich auch für den Finanzausgleich und das GFG 2014. Aufgrund der aktuellen Prognosen steht im kommenden Jahr eine Rekordzuweisung zur Verfügung. Sie beläuft sich auf rund 9,3 Milliarden Euro. Sie steigt damit gegenüber 2013 um über 720 Millionen Euro, das sind 8,35 Prozent mehr. Wie in den vergangenen Jahren seit 2010 wird diese Finanzausgleichsmasse nicht zur Konsolidierung des Landeshaushaltes befrachtet. Auch dadurch unterstützt Rot-Grün die Kommunen nach Kräften.

Ich freue mich besonders, dass meine Anregung von der Landesregierung aufgegriffen wurde und die Aktualisierung der Datengrundlage bereits mit dem GFG 2014 vorgenommen werden soll. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 stützt sich damit auf die aktuellsten verfügbaren Daten aus 2009. Dies führt natürlich zu Veränderungen der Gewichtungsfaktoren bei den Bedarfsansätzen. Aber auch hier achten wir darauf, dass teilweise erhebliche Umverteilungswirkungen abgemildert werden. So wird der Soziallastenansatz in zwei Schritten 2014 (13,85) und 2015 auf dann 12,4 (2013: 15,3) angepasst. Das haben wir nach dem gleichen Prinzip schon in den Jahren 2011 und 2012 gemacht.

Für die Ermittlung des fiktiven Bedarfes über den Schüleransatz wird wie im GFG 2013 nach Halbtags- und Ganztagsschülern differenziert und gewichtet. Die Ganztagsschüler werden mit 2,02 und die Halbtagsschüler mit 0,62 gewichtet (bisher: 3,33 und 0,7). Bei den fiktiven Hebesätzen kommt es lediglich bei der Gewerbesteuer auf eine leichte Erhöhung von 211 auf 212 Punkten.

Ebenso werden dem  GFG 2014 auch die aktuellen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 zugrunde legen. Das Ministerium für Kommunales geht davon aus, dass die relevanten Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2012 noch im August veröffentlicht werden. Überdurchschnittliche Einwohnerverluste sollen durch den Demografiefaktor des GFG kompensiert werden. Dieser ist bereits seit mehreren Jahren Bestandteil der Gemeindefinanzierungsgesetze.

Wie sich die höchste Finanzausgleichsmasse und die aktuellen Daten konkret auswirken, wissen wir in einigen Wochen. Erst Ende September mit der Einbringung des GFG in den Landtag dürfte wie üblich die erste Modellrechnung veröffentlicht werden. Als Tendenz ist aber bereits jetzt schon festzustellen, dass die kreisangehörigen Kommunen hiervon überdurchschnittlich profitieren werden und die kreisfreien und insbesondere strukturschwachen Städte geringere Zuwächse hinnehmen müssen. Im Gegensatz zur abgewählten schwarz-gelben Landesregierung hält Rot-Grün an ihrem Kurs fest, die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf Grundlage von aktuellen Daten vorzunehmen. Insofern ist Vorwurf einer Benachteiligung des ländlichen Raumes und eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Städte im Ruhrgebiet und im Bergischen Land haltlos.

Im GFG 2014 wird es noch keine Umsetzung von Empfehlungen des FiFo-Gutachtens zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichs geben. Aufgrund sehr gegensätzlicher Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und eines zu kurzen Zeitraums waren Entscheidungen zu den FiFo-Empfehlungen nicht mehr im GFG 2014 machbar. Daher gelten für 2014 die gleichen Indikatoren und die gleiche GFG-Systematik wie im GFG 2013. Eine Umsetzung von Empfehlungen des FiFo-Instituts wird es daher erst mit dem GFG 2015 geben können.

Änderungsgesetz zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG).

Die Einheitslasten werden in Zukunft fair zwischen Land und Kommunen verteilt. Das war das versprochene Ziel aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag. Das Kommunalministerium hat die nun vorgelegte Neuregelung einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt. Wir erfüllen damit die Anforderungen des Verfassungsgerichtshofes, welches das bisherige Einheitslastenabrechnungsgesetz der früheren schwarz-gelben Landesregierung im Mai 2012„einkassiert“ hatte.

Die Neuregelung entlastet die Kommunen noch in diesem Jahr um rund 275 Millionen Euro. Die Höhe der Einheitslasten wurde u.a. auf Grundlage der Gewerbesteuereinnahmen ermittelt. Steuerstarke Gemeinden wurden stärker herangezogen mit der Konsequenz, dass insbesondere finanzstarke Kommunen überdurchschnittliche Rückerstattungen erwarten dürfen. Allerdings: Noch offene interkommunale Verteilungsfolgen aufgrund der rückwirkenden Senkung der Schlüsselmassenanteile bei den Umlageverbänden (Landschaftsverbände und Kreise) müssen noch abgewogen und abgeschätzt werden, daher sind die konkreten gemeindescharfen Zahlen (s. Anlage) nur als vorläufig anzusehen!!! Bitte wartet endgültig die Verabschiedung im Dezember ab, damit sich hier niemand zu früh freut. Wir werden euch rechtzeitig informieren.

In den Folgejahren wird sich die Entlastung voraussichtlich zwischen rund 130 und 155 Millionen Euro pro Jahr bewegen.

Darüber hinaus steht das Land auch weiter zu seiner Zusage, für die Jahre 2007 und 2008 keine Rückforderung gewährter Zahlungen zu erheben. Damit verzichtet das Land zugunsten der Kommunen auf circa 240 Millionen Euro.

 

Liebe Freundinnen und Freunde!

Die drei Kabinettbeschlüsse zeigen, dass die rot-grüne Landesregierung Kurs hält und ihr Ziel, die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu erhalten oder wiederherzustellen entschlossen verfolgt. Dass es gerade beim Thema Solidaritätsumlage – auch Widerstand geben wird, ist auch mir und unserer Fraktion bewusst.  Es ist aber richtig und notwendig, dass die besonders finanzschwachen Kommunen größerer Hilfen bedürfen – auch zu Lasten stärkerer Schultern innerhalb der Kommunen. Das ergibt sich bereits aus dem Solidaritätsgedanken, welcher für alle Mitglieder der Kommunalen Familie gilt. Und zudem: Durch die Neuberechnung der kommunalen Anteile an den Einheitslasten und der Übernahme der kommunalen Ausgaben für die „Grundsicherung im Alter“ aufgrund der rot-grüne NRW-Initiative durch den Bund relativieren sich die Aufwendungen der finanzstarken Kommunen zur Finanzierung der Solidarumlage. Zur scheinheiligen Kritik aus den Reihen von CDU und FDP solltet Ihr Euch den Plünderung der kommunalen Kassen der abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung in Erinnerung rufen, beispielsweise über nachfolgenden Link:  http://www.gruene-nrw.de/details/nachricht/kein-ausverkauf-der-kommunalfinanzen-im-landeshaushalt-nrw-2007.html

Wir haben jedoch auch die starken Schultern im Blick und achten darauf, dass sie standhalten und leisten als Land einen dauerhaften erheblichen Beitrag mit Mitteln aus dem Landeshaushalt.

Die Landesregierung wird nun die kommunalen Spitzenverbände beteiligen, danach ist die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag geplant. Die Verabschiedung der drei Gesetze soll im Dezember erfolgen.

 

Bei Rückfragen steht Rainer Lagemann, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunalpolitik nach seinem Urlaub ab dem 12. August wieder zur Verfügung (Telefon 0211-8842561, rainer.lagemann@landtag.nrw.de). Bis dahin bitte direkt mein Büro (Telefon 0211-8842335, mario.krueger@landtag.nrw.de) kontaktieren.

 

Mit grünen Grüßen

Mario Krüger, Kommunalpolitischer Sprecher