In der Kita wird der Grundstein für die weitere Bildungsbiografie gelegt. Deshalb wollen wir, dass alle Kinder in NRW vom Besuch einer Kita profitieren, sich dort wohlfühlen und gut gefördert werden können. Wir wollen, dass Eltern sich verlässlich auf die Angebote der Kitas verlassen können, und wir wollen auch gute Arbeitsbedingungen für Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und alle weiteren Mitarbeitenden in unseren Kitas.
Die Kitas stehen vor allem aufgrund des Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen. Um die Situation in den Kitas zu verbessern, reformieren wir als schwarz-grüne Koalition das Kinderbildungsgesetz. Unsere neue Grüne Familienministerin Verena Schäffer hat an diesem Mittwoch Änderungen am Gesetzentwurf vorgestellt, für die gerade wir Grüne uns eingesetzt haben und die wir in den weiteren Prozess einbringen werden. Die Fraktionen von Grünen und CDU haben gestern in ihren Sitzungen das Änderungspaket beschlossen und bringen diese in die weiteren Beratungen ein.
Kitas können ihr Personal flexibel einsetzen
Der Fachkräftemangel stellt die Kitas vor große Herausforderungen. Damit Kitas verlässlich geöffnet bleiben, braucht es neue Antworten. Wir ermöglichen den Trägern in ihren Kitas eine Kern- und Randzeit einzuführen, um so Personal flexibler einsetzen zu können. Schon heute ist es so, dass in Bring- und Abholzeiten weniger Kinder anwesend sind als rund um Morgenkreis, Mittagessen und Mittagsschlaf. Für uns Grüne gehören Verlässlichkeit und Qualität untrennbar zusammen, deshalb muss die Kernzeit die Randzeit deutlich übersteigen. Die geplanten Änderungen am Gesetzentwurf sehen nun mindestens 35 Stunden Kernzeit pro Woche vor – ein großer Erfolg, für den wir Grüne uns stark gemacht haben. Die Kitas, die Kern- und Randzeiten einsetzen, müssen eine Kernzeit mit einem Mindestumfang von 35 Stunden je Woche anbieten, dabei müssen täglich mindestens 5 Stunden Kernzeit angeboten werden.
In den Randzeiten können die Kitas mehr auf Ergänzungskräfte in den Gruppen setzen. Die genauen Regelungen hierzu werden in der Personalverordnung getroffen. Bei Ergänzungskräften handelt es sich in der Regel um Kinderpfleger*innen, die eine 2-jährige pädagogische Ausbildung vorweisen und den Kindern in den Kitas gut bekannt sind. Die Möglichkeit des Kern- und Randzeitmodells bleibt weiterhin freiwillig. Die Höhe der Kindpauschalen ändert sich durch die neue Option nicht.
Wir ermöglichen in Ausnahmesituationen größere Gruppen
Unser Anspruch an die Kitas ist, dass Kinder nicht nur betreut, sondern auch gefördert werden. Daher ist die aktuell bestehende Regelung im KiBiz zu den Gruppengrößen richtig und sinnvoll. Diese besagt, dass im Ausnahmefall bis zu 2 Kinder mehr in einer Gruppe aufgenommen werden können, bei einer längerfristigen Überbelegung muss auch das Personal entsprechend nachgezogen werden. Durch die geplanten Änderungen, wird jetzt möglich, dass kurzfristig in den Gruppenformen I und III für maximal 6 Wochen bis zu 2 Kinder mehr aufgenommen werden können, um Gruppenschließungen während Krankheitsphasen zu vermeiden. Es ist damit nicht mehr möglich, dauerhaft bis zu 4 Kinder mehr pro Gruppe aufzunehmen. In Kitagruppen für Kinder unter drei Jahren ist eine weitere Gruppenvergrößerung ausgeschlossen.
Wir unterstützen die Sprachförderung von Anfang an
Kitas sind der zentrale Ort für frühkindliche Bildung und Chancengerechtigkeit. Den größten Teil der Sprachförderung übernehmen die pädagogischen Fachkräfte in unseren Kitas. Mit der finanziellen Stärkung der plusKitas in NRW unterstützen wir die Sprachbildung dort, wo es essenziell ist: in der Kita. Durch den deutlichen Aufwuchs von fast 15.000 Euro pro plusKita auf 52.875 Euro fließen rund 46 Millionen Euro mehr in die alltagsintegrierte Sprachförderung unserer Kleinsten. Darüber hinaus wird das Land NRW weitere 4 Millionen Euro in Sprachbildung investieren: es wird ein Sprachbildungskoffer entwickelt werden, mit dem alle Kitas unkompliziert und praxistauglich in der Sprachförderung unterstützt werden. Mit der Bereitstellung einer App, mit der der Sprachstand der Kinder in der Kita erhoben wird, vereinfachen wir die Abläufe und sorgen für einheitlicherer Ergebnisse. Digitale Endgeräte für die Einrichtungen sollen nach Möglichkeit aus Mitteln des Sondervermögens des Bundes erfolgen. So kann Digitalisierung im Alltag entlasten.
Jede Kita in NRW bekommt eine*n Kita-Helfer*in
Sie schneiden Paprika in der Küche, decken den Mittagstisch, helfen beim Anziehen der Matschhose und sind in vielen weiteren Situationen helfende Hände: Kita-Helfer*innen sind eine große Entlastung für das pädagogische Personal. Mit den geplanten Änderungen am KiBiz wird künftig jede Kita die Möglichkeit bekommen, eine oder einen Kita-Helfer*in anzustellen.
Wir führen einen Kita-Sozialindex und Chancen-Kitas ein
Über andere Verbesserungen durch die Kibiz-Reform hatten wir Euch bereits im Dezember in einer Kommunalinfo informiert. Als erstes Flächenland in Deutschland werden wir in NRW einen Kita-Sozialindex einführen, um Fördermittel gezielter einzusetzen. Zudem entwickeln wir Familienzentren und plusKitas zu Chancen-Kitas weiter. Dadurch können die Kitas die finanziellen Mittel flexibler und passend zu den Bedingungen vor Ort einsetzen.
Wir stärken die Ausbildung und damit die Qualität
Die Qualität von der frühkindlichen Bildung hängt vor allem an ausreichend pädagogischen Fachkräften. Weitere Änderungen am Kibiz stellen sicher, dass mehr Geld in die Ausbildung fließt. Außerdem stärken wir die Praxisanleitung: damit stellen wir sicher, dass die Auszubildenden auf ihrem Weg zur pädagogischen Fachkraft in den Einrichtungen gut begleitet werden. Ziel ist es auch, die Abbrecherquote bei den Auszubildenden zu senken. Auch bei der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen wird nun passgenauer gefördert, so dass auch die Anschlussqualifizierungen und verkürzte Qualifizierungen in die Förderung aufgenommen werden.
Wie geht es jetzt mit dem KiBiz weiter?
Die Verbesserungen am KiBiz, die Familienministerin Verena Schäffer an diesem Mittwoch vorgestellt hat, werden wir als Grüne Landtagsfraktion gemeinsam mit der CDU-Fraktion als Änderungsantrag in den Landtag einbringen. Am 23. April gibt es im Landtag eine Anhörung zum KiBiz. Dieser Änderungsantrag und mögliche weitere Änderungen, die aus der Anhörung entstehen könnten, werden im Landtagsplenum im Juni 2026 beraten. Dann stehen auch die 2. Lesung und der Beschluss des neuen KiBiz auf der Tagesordnung, sodass die ersten Änderungen bereits zum nächsten Kita-Jahr 2027/2028 in Kraft treten können.
