Dr. Julia Höller (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vier Punkte zu dem Antrag der FDP herausgreifen. Ich versuche, nicht zu wiederholen, was meine Kolleginnen und Kollegen alles Richtiges und Weises über Drohnen gesagt haben.
Erstens. Jetzt wiederhole ich, glaube ich, doch: Drohnen sind beides. Sie sind Fortschritt, und sie sind Gefahr. Sie sind Innovationstreiber, wirtschaftliche Chance und in vielen Bereichen schlicht unverzichtbar geworden. Natürlich wollen und werden wir in NRW diese Technologie unterstützen, damit sie sich bei uns gut entwickeln kann.
Zur Wahrheit gehört aber eben auch: Drohnen sind auch ein Werkzeug für diejenigen, die uns schaden wollen, für Spionage, für Sabotage, für Angriffe auf kritische Infrastrukturen. Dann geht es plötzlich um ganz andere Fragen: Wer darf eingreifen? Wer darf die Drohnen abfangen, stören oder sogar abschießen – und auf welcher Rechtsgrundlage?
Beides, wie so oft im Leben, Gutes und Schlechtes, gehört zur Realität. Mein zentraler Punkt ist aber: Beides hat, wenn man genauer hinschaut, erstaunlich wenig miteinander zu tun, außer dass es sich eben um dasselbe Fluggerät handelt. Deshalb ist die Idee, das in ein Gesetz, noch dazu in ein Landesgesetz, zu packen, ungefähr so sinnvoll, als würden wir Innovationsförderung für Autos, Straßenverkehrsordnung und Abgasregeln in ein einziges Autogesetz schreiben. Das klingt erst einmal aufgeräumt, ist aber am Ende vor allem unpraktisch, unübersichtlich und ein Bürokratiemonster.
Die einzelnen Themen und die einzelnen Blickwinkel sind superwichtig; das ist überhaupt keine Frage. Ich gebe Herrn Watermeier recht: Damit müssen wir uns beschäftigen. Sie gehören hier ins Parlament, aber in unterschiedliche Regelungsbereiche. Zum großen Teil sind sie heute schon geregelt.
Zweitens. Zum Datenschutz will ich ausdrücklich sagen: Ich freue mich sehr über die Sensibilität der FDP bei dem Thema. Ich freue mich darüber wirklich, denn wir brauchen Sie an unserer Seite, wenn es um Bürgerrechte geht, gerade wenn es mal unbequem wird.
In der Sache gilt aber: Die Polizei hat bereits klare rechtliche Vorgaben für Bild- und Tonaufnahmen inklusive strenger Regeln zur Speicherung und Löschung. Die Verhältnismäßigkeit ist natürlich immer zu beachten. Wir haben erst kürzlich Regelungen zum Einsatz von KI geschaffen, die selbstverständlich auch für die Auswertung von Drohnendaten gelten.
(Zustimmung von Dr. Werner Pfeil [FDP])
Dazu kommen das allgemeine Datenschutzrecht und spezielle Regelungen wie das Polizeigesetz – das habe ich genannt –, aber eben auch im Katastrophenschutz, konkret § 46 BHKG.
Kurz gesagt: Datenschutz ist superzentral, und ihn müssen wir noch einmal genau anschauen, aber wir haben hier kein generelles Regelungsvakuum, sondern eher die Aufgabe, punktuell nachzuschärfen, wo es noch nötig ist. Auch ein eigenes Drohnengesetz würde diese Komplexität, glaube ich, in all den ganz unterschiedlichen Anwendungsbereichen gar nicht genau abbilden können.
Drittens: Schutz kritischer Infrastrukturen. Da wird es echt spannend, aber ehrlich gesagt auch ein bisschen frustrierend, denn wir brauchen klare Zuständigkeiten, klare Pflichten und rechtssichere Möglichkeiten, um unsere Infrastruktur zu schützen. Das sollte eigentlich das berühmte KRITIS-Dachgesetz machen. Ich sage bewusst „eigentlich“, denn die Realität dieses Gesetzes ist ein bisschen wie ein Tiger, der gerne beißen würde, aber auf dem Weg zu seiner Beute durch die Mühlen der Beteiligung des Dschungels die meisten Zähne gezogen bekommen hat. Das betrifft auch den Schutz der Drohnen, aber eben nicht nur.
Jetzt ist die Frage: Lösen wir dieses Problem der Regelungslücken im KRITIS-Dachgesetz mit einem NRW-Drohnengesetz? Das weiß ich jetzt nicht, ich habe Zweifel. Spätestens wenn sich nicht an die Landesgrenze gehalten wird und die Drohne von Bad Honnef nach Unkel fliegt, weiß ich auch nicht, ob uns dieses Landesgesetz weiterhilft.
Viertens. Was brauchen wir denn stattdessen? Ich habe relativ lange gesagt, was wir alles nicht brauchen.
Erstens. Wir brauchen ein KRITIS-Dachgesetz auf Bundesebene, das seinen Namen verdient, mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Vorgaben, echten Schutzmöglichkeiten und eben auch dem Thema „Drohnen“.
Zweitens. Wir brauchen ein bundesweites Lagebild zu hybriden Bedrohungen, damit wir Angriffe schneller erkennen, klar benennen und konsequent verfolgen können. Da spielt das Thema „Drohnen“ nämlich auch eine gewichtige Rolle.
Drittens. Wir brauchen gut ausgestattete mobile Einheiten bei der Polizei, die Drohnen nicht nur sehen, sondern im Ernstfall auch abwehren können. Da sind wir in Nordrhein-Westfalen mit dem Drohnenkompetenzzentrum beim LZPD auf einem guten Weg.
Viertens. Wir brauchen die notwendige Ausstattung und haben dafür die zusätzlichen Mittel im letzten Haushalt für 2026 auch bereitgestellt.
Fünftens. Vielleicht der wichtigste Punkt: keine neue Bürokratie, sondern bessere Regeln, denn Luftsicherheit ist Bundesaufgabe, Gefahrenabwehr ist Ländersache. Genau dazwischen hängt das Thema „Drohnen“ aktuell ein Stück weit in der Luft.
Wir brauchen also kein Gesetz für alles, sondern funktionierende Regeln an der richtigen Stelle. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
