Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Vielen Dank. – Ich weiß nicht, ob ein AfD-Antrag dazu geeignet ist, hier die Landesregierung ins Visier zu nehmen. Das muss die SPD selber wissen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Nadja Lüders [SPD]: So was kommt von so was!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt, die von Menschen unter 14 Jahren ausgeübt wird, und Gewalt – Straftaten –, die von Menschen über 14 Jahren ausgeübt wird, machen uns genauso Sorgen wie Gewalt, die junge Menschen selbst erfahren. Durch die Hell- und Dunkelfeldstudie, die die Landesregierung in Auftrag gegeben hat, um die Ursachen von Jugendgewalt zu beleuchten, wurde deutlich, dass Gewalt nach der Pandemie insgesamt zugenommen hat. Auch wenn wir in der aktuellen PKS sehen, dass es in der Jugendkriminalität jetzt wieder ein wenig heruntergegangen ist, schauen wir genau hin.
In dem vorliegenden AfD-Antrag gibt es aber eine erhebliche Fehleinschätzung und erhebliche Folgerungen, die wir vehement ablehnen.
Erstens. Abschreckung durch das Strafmaß oder insgesamt höhere Strafen zur Vermeidung von Straftaten funktioniert nicht. Wenn Abschreckung funktionieren würde, wäre ich für das härteste Strafrecht der Welt. Es funktioniert nicht bei Erwachsenen, noch weniger bei Jugendlichen und schon gar nicht bei Kindern oder Teens.
(Thorsten Klute [SPD]: Genau!)
Zweitens. Die Entwicklungspsychologie und die Neurowissenschaft sind sich einig: Zwölfjährige sind nicht reif für strafrechtliche Konsequenzen. Ihr Gehirn – besonders die Bereiche für Impulskontrolle, Risikoabwägung und moralische Urteilsfähigkeit – ist noch in der Entwicklung. Das Jugend- und das Erwachsenenstrafrecht setzen aber eine Schuld- und Verantwortungsfähigkeit voraus. Das fehlt in diesem Alter. Wer das ignoriert, handelt nicht nach Evidenz, sondern populistisch.
Drittens. Im Antrag wird suggeriert, dass es völlig folgenlos sei, wenn unter 14-Jährige Gewalt ausüben. Als Erzieherin, die in einer Intensivgruppe in der stationären Jugendhilfe, in der Offenen Jugendarbeit, in der Sozialpädagogischen Familienhilfe und in vielen anderen Bereichen gearbeitet hat, kann ich Ihnen sagen, dass dem nicht so ist. Die konsequente Anwendung von Regeln, eine verlässliche Tagesstruktur und tragfähige Beziehungen zu pädagogischen Fachkräften sind für Kinder und Jugendliche, die das bisher nicht erfahren haben, sehr anstrengend, sehr herausfordernd und eben auch besonders wertvoll.
Vizepräsident Christof Rasche: Entschuldigung, Frau Kollegin Hanses. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Wagner.
Dagmar Hanses (GRÜNE): Nein, die möchte ich nicht zulassen. Vielen Dank.
Vizepräsident Christof Rasche: Okay.
Dagmar Hanses (GRÜNE): Die Liste könnte ich noch lange fortsetzen. Aber lassen Sie mich zum Schluss noch einen Punkt nennen, der in diesem Antrag komplett ignoriert wird. Die Kollegin Angela Erwin hat es schon angesprochen. Komplett ignoriert wird in diesem Antrag die unterschiedliche Ausrichtung des Erwachsenenstrafrechts auf der einen Seite mit Strafe, Schutz der Bevölkerung und generalpräventiver Wirkung und des Jugendgerichtsgesetzes auf der anderen Seite mit dem Erziehungsgedanken und sehr differenzierten Sanktionsmaßnahmen, die diesem Erziehungsgedanken dienen.
Da wird unsere Landesregierung weiter ansetzen. Das ist der Ansatz, den wir weiterverfolgen. Populistische, unwirksame Forderungen der AfD lehnen wir selbstverständlich ab. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Vizepräsident Christof Rasche: Jetzt kommen wir zur Kurzintervention. Man kann sie natürlich auch vom eigenen Platz beantworten. Zunächst hat Herr Wagner für 60 Sekunden das Wort. Bitte sehr.
Markus Wagner (AfD): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Hanses, man stellt sich ja schon die Frage, zu welchem Antrag Sie gerade gesprochen haben und ob Sie unseren Antrag überhaupt gelesen haben.
(Dorothea Deppermann [GRÜNE]: Natürlich!)
Sie sprechen davon, wir wollten Kinder wegsperren und hohe Strafen verhängen usw. usf. Ich verweise mal auf Seite 3 unseres Antrags. Dort steht im letzten Absatz geschrieben:
„Das Herabsetzung der Strafunmündigkeit verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, Kinder in reguläre Haftanstalten einzuweisen oder sie repressiv zu stigmatisieren. Vielmehr geht es um die Wiederherstellung staatlicher Handlungsfähigkeit in Fällen schwerer Kriminalität sowie um eine klare und frühzeitige Grenzziehung.“
Das ist übrigens eine Ansicht, die auch die Deutsche Polizeigewerkschaft schon seit 1997 übernommen hat, und eine Forderung, die die DPolG seit 1997, also seit fast 30 Jahren, stellt.
Das, was Sie hier über unseren Antrag erzählt haben, hat mit der Realität unseres Antrages nicht das Geringste zu tun.
(Beifall von der AfD)
Vizepräsident Christof Rasche: Jetzt besteht die Möglichkeit zur Antwort. Bitte sehr.
Dagmar Hanses (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, ganz herzlichen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, es ist mal wieder so, dass die Rechtspopulistischen hier alles verdrehen. Ich habe an keiner Stelle von Wegsperren von Kindern gesprochen.
Aber ich habe schon davon gesprochen, dass in Ihrem Antrag populistische, unwirksame Forderungen erhoben werden,
(Markus Wagner [AfD]: Nicht eine einzige!)
die wir nicht teilen und denen wir niemals zustimmen werden.
(Markus Wagner [AfD]: Nennen Sie doch mal Beispiele!)
In der Tat: Wir haben Ihren Antrag gelesen. Wir halten ihn für falsch. Wir werden mit demokratischen Fraktionen weiterhin überlegen, wie wir Prävention stärken können und wie wir Kriminalitätsbekämpfung auch in der Intervention und in der Jugendhilfe stärken können. Da gibt es viele Ideen und viele unterschiedliche Instrumente, die in Nordrhein-Westfalen schon angewendet werden und die wir vielleicht auch neu entwickeln müssen. Aber das, was Sie hier vorlegen, werden wir ablehnen.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Markus Wagner [AfD]: Nicht ein einziges Beispiel haben Sie genannt! Nicht eins! Weil es keins gibt!)
