Dr. Robin Korte: „Ein gutes Paket, mit dem Planungen beschleunigt und gleichzeitig rechtssicher werden“

Zum Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes - zweite Lesung

Portrait Robin Korte

Dr. Robin Korte (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Raumplanung entscheidet darüber, wie wir die Flächen in unserem Land nutzen und wie wir deren Entwicklung in Abwägung und im Ausgleich aller berechtigten Belange steuern möchten. Auch deshalb sind Verfahren zur Neuaufstellung oder zur Änderung von Raumordnungsplänen in der Regel hochkomplex und zu Recht stark normiert. Unser Landesplanungsgesetz ist dafür eine feste, verlässliche Bank.

So wichtig diese Normierung ist, ist sie eben auch der Grund dafür, dass Raumordnungsverfahren regelmäßig lange dauern. Das ist in einer Zeit, in der unser Staat angesichts vieler Herausforderungen schneller werden muss, Anlass dafür, sich die einzelnen Verfahrensschritte regelmäßig kritisch anzuschauen. Mit der vorliegenden Änderung des Landesplanungsgesetzes wird genau das getan. Sie bringt einige sinnvolle, gut abgewogene Verbesserungen – so wie übrigens auch schon frühere Änderungen des gleichen Gesetzes in dieser Wahlperiode.

Zu nennen ist die Verkürzung der Regelfrist für die Offenlage von drei Monaten auf einen Monat für weniger umfangreiche, weniger komplexe Raumordnungsverfahren, womit diese spürbar beschleunigt werden. Beschleunigt wird auch durch den Verzicht auf eine erneute Rechtsprüfung der beschlossenen Regionalpläne durch die Landesplanung, die bisher eine zwingende, eine aufwendige und in der Regel nicht sinnvolle Doppelprüfung dargestellt hat. Mit Ausnahme der naturschutz- und forstrechtlichen Aspekte, die auch weiterhin einer fachrechtlichen Überprüfung unterliegen werden, schaffen wir diese Doppelprüfung nun ab und sparen damit viel Zeit und Bürokratie ein. Zusammen mit anderen ist dieser Punkt in der Anhörung durchaus akzeptiert und positiv bewertet worden.

Mit dieser Änderung des Landesplanungsgesetzes schaffen wir also verantwortungsvoll abgewogen mehr Geschwindigkeit, und wir erhöhen zugleich die Verlässlichkeit von Planung und ihre Rechtssicherheit.

Hauptdiskussionspunkt ist hier – es ist schon angeklungen – neben anderen weniger kontroversen Absätzen in § 15 vor allem die Nichtbeachtlichkeit von Abwägungsfehlern nach fünf Jahren, wie sie in § 15 Abs. 4 eingeführt wird. Das ist ein durchaus beachtlicher Vorschlag der Landesregierung zur Sicherung von Raumordnungsplänen, damit die Menschen, Unternehmen und auch der Naturschutz sich darauf verlassen können, dass Planung Bestand hat.

Aus gutem Grund wurde in der Anhörung gerade diese Veränderung besonders unter die Lupe genommen und von einigen Sachverständigen durchaus kritisch bewertet. Für uns ist das Anlass zur Reflexion des Gesetzentwurfs, nicht aber zu seiner Dramatisierung, wie Sie, Herr Schneider, sie hier angeführt haben.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Ich will in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es im Übrigen bereits nach Bundesrecht – das ist § 11 Abs. 5 Raumordnungsgesetz – schon heute so ist, dass verschiedene Arten von Fehlern und Mängeln etwa im Verfahren unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht worden sind. Über diese Regelung geht Nordrhein-Westfalen jetzt hinaus, indem wir sie auf sämtliche Abwägungsfehler ausweiten. Dafür werden aber auch fünf Jahre und nicht nur eines zur Geltendmachung von Mängeln eingeräumt.

Hier gilt es – gerade im Rückblick auf die Debatte im Wirtschaftsausschuss – mit einem Missverständnis aufzuräumen. Die Fünfjahresfrist bedeutet nämlich nicht etwa, dass ein Klageverfahren nach fünf Jahren abgeschlossen sein muss und ansonsten der Rechtsschutz verjähren würde. Nein, die neue Regelung sieht vielmehr vor, dass potenzielle Kläger*innen die von ihnen erkannten möglichen Mängel innerhalb von fünf Jahren anzeigen bzw. rügen müssen, damit diese dann in einem späteren Gerichtsverfahren beachtlich sein können. Der Ablauf der Fünfjahresfrist ist also dadurch zeitlich gehemmt.

Daneben gibt es aber tatsächlich auch Klagefristen im Prozessrecht. So gilt etwa für Normenkontrollverfahren ebenfalls bereits heute eine Frist von einem Jahr. In diesem Kontext bitte ich, die Einführung der neuen Fünfjahresfrist politisch zu bewerten und nicht zu dramatisieren.

Trotzdem reagieren wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner der CDU-Fraktion natürlich auf begründete Kritik. Daher schlagen wir heute eine wichtige Änderung vor, indem wir die Rückwirkung der neuen Regelung einschränken. Sollten also bestehende Pläne Abwägungsmängel aufweisen, so ist es nun mit unserem heute vorliegenden Änderungsantrag wie bei neuen Plänen noch fünf Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich, auch bei Bestandsplänen darauf zu reagieren. Damit stellen wir klar, dass es keine Ungleichbehandlung zwischen bestehenden und neuen Plänen gibt.

Lassen Sie mich nun noch einen thematischen Sprung machen und zumindest ganz kurz auf den bisher, glaube ich, nicht erwähnten Änderungsantrag eingehen, den wir bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht haben, der auch schon Teil der Anhörung gewesen ist. Hier geht es um den neuen § 41a, mit dem klargestellt wird, dass Windenergiegebiete, die in den Regionalplänen als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen worden sind, auch immer Beschleunigungsgebiete im Sinne des Raumordnungsgesetzes sind. Dabei geht es darum, die Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen, die an dieser Stelle bei der Ausweisung von Windenergiegebieten schneller war als das Bundesrecht, nicht am Ende für ihre Schnelligkeit zu bestrafen, indem sie das gleiche Verfahren noch einmal durchführen müssen, nur um dasselbe Ergebnis zu erreichen. Hier müssen wir also gar nicht erst von Bürokratieabbau sprechen, sondern können mit dieser Regelung Bürokratieaufbau aktiv verhindern.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Insgesamt liegt uns mit dem Landesplanungsgesetz heute ein gutes Paket vor, mit dem Planungen beschleunigt und gleichzeitig rechtssicher werden. Das Gesetz ist nicht zuletzt durch die beiden Änderungsanträge ausgewogen, sodass wir heute gut zustimmen können. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Mehr zum Thema

Landesplanung