Anja von Marenholtz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Lassen Sie mich kurz vorweg erklären, warum wir Ihrem Antrag, Herr Ott, Herr Bakum, Herr Vogt, in Teilen nicht folgen können, obwohl er – das möchte ich ausdrücklich betonen – wichtige Punkte zu einem sehr wichtigen Thema enthält.
Kurz gesagt: Für uns steht in Ihrem Antrag das Thema „Social-Media-Verbot“ so sehr im Mittelpunkt, dass es wie ein Allheilmittel wirkt, und genau das halten wir für den falschen Ansatz. Ja, wir sind uns einig: Kinder und Jugendliche sind auf Plattformen besonderen Risiken ausgesetzt. Hass, Hetze und Desinformation sind reale Probleme. Junge Menschen sind zudem besonders betroffen von suchtfördernden, intransparenten Algorithmen und von zielgenauem Targeting auf Grundlage umfassender Datenprofile.
Es ist unsere Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor diesen Gefahren zu schützen. Gleichzeitig gilt aber auch: Das Grundrecht auf digitale Teilhabe darf nicht unter die Räder kommen. Und zur Wahrheit gehört ebenfalls: Nordrhein-Westfalen allein kann weder die notwendige Regelung noch eine wirksame Gesetzgebung schaffen.
Das ist eigentlich auch gar nicht nötig. Die EU-Kommission hat bereits heute alle Instrumente in der Hand, um die großen Plattformunternehmen in die Pflicht zu nehmen. Es gibt eine klare Jugendschutzrichtlinie, und wenn der DSA konsequent angewendet würde, könnte die Kommission eine deutlich gesündere Onlineumgebung für Kinder und Jugendliche schaffen, und vor allem kann sie bei Verstößen empfindliche Sanktionen verhängen.
Die Kommission darf sich dabei nicht vor Donald Trump oder amerikanischen Tech-Bros wegducken. Sie muss endlich Verantwortung übernehmen. In einer Zeit, in der in Brüssel mehr Tech-Lobbyisten unterwegs sind als Abgeordnete im Parlament sitzen, braucht es ein klares Signal im Sinne des Jugendschutzes.
Genau deshalb schlagen wir vor, aus Nordrhein-Westfalen heraus ein Modell zu unterstützen, bei dem die Plattformanbieter verpflichtet werden, den Zugang zu ihren Diensten für unter 14-Jährige technisch zu unterbinden.
(Rodion Bakum [SPD]: Das ist ja heute schon so!)
Gleichzeitig sollen nur diejenigen Plattformen für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren freigegeben werden, die nach den Vorgaben des DSA tatsächlich sicher für junge Nutzerinnen und Nutzer geeignet sind.
(Rodion Bakum [SPD]: Weil das so gut klappt heute!)
Unternehmen, die sich nicht an diese Regeln halten, müssen konsequent sanktioniert werden. Für die weitere Ausgestaltung setzen wir großes Vertrauen in die Expertinnen- und Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Der Antrag der SPD deckt sich im Kern durchaus mit unserem Ziel, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen, …
(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ist ja auch kein Wunder! Den habt ihr ja auch vor eurem eigenen Antrag von uns bekommen!)
– Ich rede gerade. – … doch leider versteifen Sie sich zunehmend auf reine Restriktionen und lassen dabei einen entscheidenden Punkt außen vor, auch wenn es eben in der Rede von Herrn Ott anders klang.
(Rodion Bakum [SPD]: Sie haben doch die Punkte gestrichen!)
Zum Thema „Medienkompetenz“: Ich möchte Herrn Ott, da ich gerade den Namen im Kopf hatte, ganz kurz auf das Autor*innenpapier von Familienministerin Verena Schäffer hinweisen, das breit in den Medien gelaufen ist und in dem sie deutlich mehr Ideen vorlegt als ein reines Abgeben der Verantwortung an die Eltern.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Ina Blumenthal [SPD]: Da zögert selbst Ihre eigene Fraktion!)
Gerade von Ihnen hätte ich an dieser Stelle mehr Vertrauen in die Fähigkeiten und Kompetenzen junger Menschen erwartet, insbesondere weil sie beim Thema „Wahlalter ab 16“ sonst gerne an vorderster Stelle stehen.
Zum Schluss noch einige Sätze zum dritten Antrag, der hier mit verhandelt wird, dem der AfD: Wenig überraschend liefern Sie erneut keine überzeugenden Vorschläge für wirksamen Jugendschutz im Netz. Wieder einmal bleibt Ihr Antrag bei abstrakten Schlagworten stehen, ohne konkrete Lösungen anzubieten. Deshalb wird er von uns abgelehnt.
Natürlich stimmen wir der Überweisung der beiden anderen Anträge in die Ausschüsse oder in den Ausschuss zu. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
