Wir sorgen mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz für mehr Sicherheit

Portrait Dr. Julia Höller

Die Auswirkungen der Klimakrise sind vor Ort längst spürbar. Hitzesommer, Stürme, Starkregen machen den Menschen zu Recht Sorgen. Wir müssen uns vorbereiten. Als schwarz-grüne Koalition schaffen wir mit der Neufassung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) jetzt die Rahmenbedingungen, damit alle Ebenen in NRW auf Katastrophen vorbereitet sind, sie im besten Fall abwenden, aber in jedem Fall besser managen. Wir passen die Strukturen des Katastrophenschutzes in NRW so an, dass Gefahren besser erkannt werden und die Einsatzkräfte schneller das tun können, wofür sie ausgebildet werden: im Ernstfall anderen zu helfen. Wie wir dies als Land unterstützen und an welchen Stellschrauben wir daher mit der Novelle drehen, darüber informiert Euch diese Kommunalinfo.

NRW geht voran und macht Katastrophenschutz inklusiv
2021 ertranken in Sinzig zwölf Menschen mit Behinderung während der Hochwasserkatastrophe. Diese Tragödie hat uns vor Augen geführt, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Katastrophenschutz noch nicht ausreichend bedacht werden. Mit dem neuen BHKG wird der inklusive Katastrophenschutz explizit hervorgehoben. Das heißt konkret: Bei allen Planungen müssen die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen mitgedacht und berücksichtigt werden.

Die Kommunen müssen eine verpflichtende Katastrophenschutzbedarfsplanung machen
Katastrophen können überall in NRW passieren. Deswegen muss sich auch jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt mit diesem Thema auseinandersetzen. Dazu gehört, dass sowohl potenzielle Gefahren als auch vorhandene Ressourcen bekannt sein müssen. Vor Ort muss klar sein, auf welche Szenarien man sich vorbereiten muss und auf welche Einsatzkräfte man in der Krise zurückgreifen kann. Vergleichbar mit der Brandschutzbedarfsplanung müssen nun auch in Vorbereitung auf Katastrophen Pläne aufgestellt und alle fünf Jahre überarbeitet werden.

Wir führen verpflichtende Aus- und Fortbildungen für die Stadtchef*innen ein
In der Katastrophe ist schnelles und konsequentes Handeln unerlässlich. Gerade die politisch verantwortlichen Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen wissen, wie sie in der Krise agieren müssen. Sie tragen die politische Verantwortung und brauchen dafür auch die entsprechende Sachkenntnis. Mit dem neuen BHKG führen wir die verpflichtende Aus- und Fortbildung für Hauptverwaltungsbeamt*innen ein.

Wir sorgen für Gerechtigkeit für diejenigen, die sich um uns alle sorgen
Alle Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz sollen die gleichen Rahmenbedingungen für ihr Engagement haben. Dazu gehört, dass sie für Übungen, Einsätze und ihre Fortbildung von der Arbeit freigestellt werden und einen entsprechenden Verdienstausfall erhalten. Wir haben im Gesetz klargestellt, dass diese Helfergleichstellung gilt. Jetzt kommt es auf die Umsetzung vor Ort an. Das ist ein wichtiger Schritt, denn der Bevölkerungsschutz in NRW ist ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht leistungsfähig.

Das Land übernimmt mehr Verantwortung im Fall der Fälle
Katastrophen machen nicht an Kreisgrenzen halt. Gleichzeitig sind die Ressourcen vor Ort in der Katastrophe begrenzt. Deshalb ist es wichtig, dass das Land eine größere Verantwortung übernimmt. Mit der Gesetzesänderung werden die Voraussetzungen zur Ausrufung des landesweiten Katastrophenfalls präzisiert. Darüber hinaus werden das Katastrophenschutzlager des Landes und die Landesstelle Katastrophenschutz als Aufgaben des Landes festgeschrieben. Wenn Kreise oder kreisfreie Städte an ihre Grenzen kommen, kann das Land die Hilfe zentral koordinieren und sorgt so dafür, dass auch größere Katastrophen bewältigt werden können. 

Spontanhelfende werden ins Hilfesystem integriert
In Krisen ist die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung enorm. Alle wollen mit anpacken, niemand soll aber die Einsatzkräfte stören. Die Kommunen müssen nun vorher überlegen, wie die Spontanhelfenden sinnvoll organisiert und eingebunden werden. Gleichzeitig erhalten die Spontanhelfenden eine rechtliche Absicherung während ihres Hilfseinsatzes.  

Katastrophenvoralarm ermöglicht frühzeitiges Handeln
Durch die Einführung eines Katastrophenvoralarms bekommen Kreise und kreisfreie Städte die Möglichkeit, schon vor dem Eintritt der Katastrophe Schutzmaßnahmen einzuleiten. So kann dafür gesorgt werden, dass Katastrophen frühzeitig eingedämmt und Menschen und Sachwerte geschützt werden.

Wir haben es im Koalitionsvertrag festgehalten und wir setzen es um: Die Stärkung des Katastrophenschutzes wird und ist ein Schwerpunkt unserer Innenpolitik. Mit der Aktualisierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ziehen wir in NRW Lehren aus der Hochwasserkatastrophe, der Corona-Pandemie und der zunehmenden Bedrohung unter anderem durch die russische Regierung. Mit unseren Änderungen setzen wir viele langjährige Grüne Forderungen um und sorgen dafür, dass der Katastrophenschutz in NRW in der Breite gestärkt wird.

Wir planen vonseiten der Landtagsfraktion weitere Infos für die Kommunalfraktionen, was das Gesetz für Euch vor Ort konkret bedeutet. Meldet Euch gerne schon heute bei mir unter julia.hoeller@landtag.nrw.de, wenn Ihr an einem weiteren Austausch interessiert seid. Für Rückfragen stehen unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Katastrophenschutz Arne Claßen und ich ebenso bereit.

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