Laura Postma (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Kollegin Ina Besche-Krastl! Sie kann heute leider nur digital dabei sein.
Regionalzüge und S-Bahnen sind das Rückgrat einer modernen, klimafreundlichen Mobilität. Doch alle, die täglich mit der Bahn unterwegs sind, kennen es: Verspätungen und Zugausfälle, fehlende oder sich widersprechende Informationen darüber, ob der Zug nun kommt oder nicht und, wenn ja, von welchem Gleis er fährt. Dann folgt der kurze Sprint, um doch noch rechtzeitig am richtigen Gleis zu stehen, und wenn man im Zug ist, fragt man sich: Wird, wenn ich gleich aussteige, wieder eine Hürde zu überwinden sein? Welche Bahnsteighöhe wird es wohl sein? Kurz gesagt: Der Schienenpersonennahverkehr ist für die Fahrgäste aktuell wenig zuverlässig.
Das System dahinter ist komplex. In der heutigen Struktur sind drei Aufgabenträger mit jeweils eigenen Gremienstrukturen für die Organisation des SPNV in ihren jeweiligen Gebieten in NRW zuständig. Diese drei beauftragen dann die verschiedenen Verkehrsunternehmen und übernehmen so die strategische Planung der Verkehre.
In NRW gibt es damit für die Organisation des SPNV heute noch Zuständigkeitsgrenzen, die Fahrgäste mit Einführung des NRW-Tarifs oder spätestens seit der Einführung des Deutschlandtickets zum Glück nicht mehr spüren. Wenn ich beispielsweise mit der Bahn von Köln nach Düsseldorf fahren will, muss ich heute nicht mehr ab Langenfeld in einen anderen Tarif wechseln.
Die Bahn, in der ich sitze und die diese unsichtbare Verbundgrenze überfährt, muss aber sehr wohl noch von den zwei Aufgabenträgern go.Rheinland und VRR koordiniert werden. Fährt diese Bahn sogar noch weiter bis Hamm, kommt auch der dritte Aufgabenträger NWL ins Spiel. Für eine durch NRW führende Bahnlinie muss der Betrieb also häufig mit drei Aufgabenträgern und in den drei jeweiligen Gremien abgestimmt werden.
Wenn auf dieser Strecke eine Baustelle ansteht, dann muss auch diese inklusive Schienenersatzverkehr von zwei oder drei Stellen koordiniert und kommuniziert werden. Auch unterschiedliche Bahnsteighöhen oder fehlende Schnittstellen in der Fahrgastinformation sind für die Fahrgäste schlicht nicht nachvollziehbar.
Das alles zeigt sehr anschaulich: Es sollte im Sinne der Fahrgäste einfacher und einheitlicher gehen können. Deswegen ist es gut, dass wir genau das jetzt angehen und die Organisation des SPNV in NRW reformieren.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird im Kern vorgesehen, die Zuständigkeiten für den SPNV zu bündeln, und zwar in einer landesweiten kommunal getragenen Gesellschaft namens „Schiene.NRW“. Mit dieser Bündelung werden Entscheidungswege verkürzt und Ressourcen gebündelt. So tritt NRW zukünftig schlagkräftig und mit einer Stimme als größter Player im europäischen SPNV-Markt auf.
Konkret fallen damit in Zukunft Doppel- und Dreifachstrukturen bei der Planung, Organisation und Finanzierung des SPNV weg, und es können Synergien zum Beispiel in der Fahrzeugbeschaffung oder bei Verkehrsvergaben genutzt werden. Verträge müssen dann nicht mehr von zwei oder drei Organisationen abgestimmt und verhandelt werden. Vielmehr tritt Schiene.NRW als eine Ansprechpartnerin gegenüber Dienstleistern und Eisenbahnverkehrsunternehmen auf. Das erhöht die Effizienz und stärkt auch die Verhandlungsposition.
Einen direkten positiven Effekt auf die Fahrgäste werden außerdem NRW-weit einheitliche technische und digitale Standards haben. Das sorgt für mehr Barrierefreiheit an Bahnsteigen und eine einheitliche Fahrgastinformation.
Auch die Finanzierung des ÖPNV – das wurde hier mehrfach angesprochen – wird mit diesem Gesetzentwurf angepackt. Weiterhin finanziert aus Regionalisierungsmitteln, wird zum Beispiel der Mindestbetrag für die SPNV-Pauschale auf 1,6 Milliarden Euro erhöht und dynamisiert.
Mit einem landesweiten garantierten Grundangebot von 85 Millionen Zugkilometern ist im Gegensatz zu dem, was Sie hier eben suggeriert haben, Frau Kahle-Hausmann, sichergestellt, dass alle Kommunen und Regionen in NRW versorgt sind.
Außerdem wird das Haftungsrisiko für die Kommunen deutlich reduziert. Heute sind die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger unmittelbar in der Haftung. Künftig liegt diese erste Haftungsebene bei einer landesweiten Gesellschaft und anschließend bei den kommunalen Trägerzweckverbänden.
Für Planung, Organisation und Ausgestaltung des kommunalen ÖPNV bleiben dabei weiterhin die Kreise und kreisfreien Städte verantwortlich. Eine Erhöhung der ÖPNV-Pauschale auf 160 Millionen Euro und die künftige Dynamisierung auch dieser Pauschale geben den Kommunen dabei mehr finanzielle Spielräume.
Insgesamt stellen wir mit diesem Gesetzentwurf also die Weichen für eine effiziente, einheitliche und schlagkräftige SPNV-Organisation in NRW.
Ich freue mich auf die dann vielleicht konstruktive Debatte mit allen demokratischen Fraktionen im jetzt anstehenden Verfahren. Wir stärken damit die umweltfreundliche Schiene und machen Zugfahren in NRW attraktiver und zuverlässiger. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
