Wohnen ist vielerorts die soziale Frage unserer Zeit. Wir haben in NRW deshalb die Wohnraumförderung mehrfach deutlich erhöht und investieren in dieser Legislatur zwölf Milliarden Euro, ein Rekordwert. Auch haben wir den Mieterschutz stark ausgeweitet, dieser gilt nun in 57 statt wie zuvor in 18 Kommunen. Doch ohne Auflösung der Baukrise können selbst diese Erfolge nur der Symptombekämpfung dienen, die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums in angespannten Märkten ist unumstritten. Deshalb werden wir als schwarz-grüne Koalition in NRW nun erneut die Landesbauordnung novellieren und damit das Bauen, Umbauen, Umnutzen und Aufstocken deutlich erleichtern. So ermöglichen wir beispielsweise Wohnen in leerstehenden Ladenlokalen und machen den Bau neuer Wohnungen auf dem Dach bestehender Gebäude attraktiv. Die Beratung im Parlament startet jetzt.
Ressourcenschonende Nachverdichtung versus „Bauturbo“
Mit der Novelle der Landesbauordnung stärken wir kostengünstige Nachverdichtungen und Nachrüstungen im städtebaulich integrierten Bestand. Die Potenziale auf diesem Weg flächenschonend und zielgenau Wohnraum zu schaffen sind enorm: Prof. Hillebrandt (Uni Wuppertal) sieht bundesweit 2,4 Millionen zusätzliche Wohnungen durch Aufstockungen, weitere 1,8 Millionen Einheiten durch Umbau von leerstehenden Büroimmobilien. Deshalb machen wir den bisher schwierigen Umbau von Büroflächen und leerstehenden Ladenlokalen günstiger und leichter. Und auch der Bau neuer Wohnungen auf dem Dach bestehender Gebäude wird attraktiv, indem auf viele Vorschriften für eine Nachrüstung des Gebäudes darunter verzichtet wird. Beides hilft, durch mehr Angebot das Wohnen wieder bezahlbar zu machen und schont wertvolle Flächen.
Das zeigt: Wir in NRW verfolgen angesichts von Klimakrise, Rohstoffmangel und Flächenfraß eine andere Strategie als der sogenannte „Bauturbo“ der Bundesbauministerin Verena Hubertz. Dieser verzichtet komplett auf Vorgaben, um den Geschosswohnungsbau zu fokussieren oder seine Anwendung auf angespannte Wohnungsmärkte zu begrenzen. Die Ampel im Bund hatte diese wichtigen Stellschrauben einst vorgesehen, unter Schwarz-Rot sind diese nun entfallen. Damit verliert dieser „Turbo“ – zumindest dort, wo kommunale Gremien keine deutlichen Leitplanken vorgeben – an wohnungspolitischer Wucht und droht mindestens dort zum Versiegelungstreiber für das Bauen „auf der grünen Wiese“ zu werden. Die Bundesregierung macht damit städtebaulich und umweltpolitisch Politik mit der Brechstange, die der Heterogenität der Wohnungsmärkte in keiner Weise gerecht wird.
Um- und Ausbaubooster für bezahlbaren Wohnraum
Kern des neuen Gesetzes ist ein Umbau- bzw. Ausbaubooster in § 47 „Wohnung“. Im Sinne einer Umbauordnung erhält § 47 mit Absatz 6 und 7 zwei neue Vorschriften, die für erhebliche Kostenersparnisse gegenüber dem geltenden Recht sorgen werden. Absatz 6 regelt die Umnutzung oder Änderung von Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen in bestehenden Gebäuden für Wohnzwecke und Absatz 7 die erstmalige Aufstockung eines bestehenden Gebäudes um maximal ein Geschoss.
Bei Umbauten und Aufstockungen sind auf die bestehenden Gebäudeteile aktuelle Standards wie Abstandsflächen, Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz, tragende Wände, Stützen, Außenwände, Brandwände, Decken, Dächer, Trennwände, Treppen, notwendige Treppenräume und Ausgänge ganz oder teilweise nicht mehr anzuwenden. Diese fallen auf die Regelungen zum ursprünglichen Genehmigungszeitpunkt zurück. Für die neugebauten Gebäudeteile gelten die aktuellen Standards. Der Brandschutz behält hierbei teils eine Sonderrolle, so bleibt § 33 „Erster und zweiter Rettungsweg“ auch im Bestandsteil gültig.
Anpassungen an die Musterbauordnung
Auch sieht der Gesetzentwurf eine Genehmigungsfiktion vor, deren konkrete Wirkung nachvollziehbar umstritten ist. Sie ist allerdings gleichsam Bestandteil der Musterbauordnung, Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und in allen anderen Flächenländern außer NRW bereits implementiert. Auch in diesem Punkt freuen wir uns auf das nun anstehende parlamentarische Verfahren und die Hinzuziehung der Fachexpertise der Sachverständigen, die wir genau auswerten werden. Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, die landesgesetzlichen Vorgaben „nah an den Mustervorschriften der Bauministerkonferenz“ zu orientieren. Dies bringt zusätzliche Detail-Änderungen z.B. auch bei Garagen und im landwirtschaftlichen Bereich.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen sicherheitspolitischen Ausrichtung der Bundesregierung erfolgen weitere Anpassungen. Über diese haben das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und das Finanzministerium in einer Pressemitteilung vom 23.01. informiert. Dabei werden u.a. Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, gänzlich bauordnungsrechtlich verfahrensfrei gestellt.
Die Beratung im Parlament startet jetzt
Der Gesetzentwurf ist nun eingebracht und soll in seinen Hauptbestandteilen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Es handelt sich dabei bereits um die zweite Novelle der LBauO NRW in dieser Legislatur, denn Grün statt Grau brachte unser erstes Update Ende 2023. Neben Erleichterungen für PV-Anlagen, Windräder, Holzgebäude und Wärmepumpen haben wir dabei auch Schottergärten den Kampf angesagt.
