Faire Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagenmarkt gewährleisten

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Martin Metz

I. Ausgangslage

Von einem leistungsfähigen Taxi- und Mietwagenmarkt profitieren Bürgerinnen und Bürger erheblich. Er gewährleistet eine zuverlässige, flexible und flächendeckende Mobilitätsoption, insbesondere in Zeiten oder Regionen mit keinem oder einem nur geringen ÖPNV-Angebot. Taxis und Mietwagen sind eine Ergänzung im Mobilitätsmix und ein zentraler Bestandteil ver­netzter Mobilität. Traditionell übernimmt das Taxigewerbe den Transport im gewerblichen Stra­ßenpersonenverkehr. Seit 2016 besteht insbesondere in größeren Städten beziehungsweise Ballungsräumen ein erheblicher Konkurrenzdruck durch digitale Vermittlungsplattformen von Mietwagen. Marktwirtschaftliche Konkurrenz gilt es dabei grundsätzlich zu begrüßen. Wichtig sind jedoch faire Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung von Auflagen und Pflichten.

Das Taxi ist zur Befriedigung der öffentlichen Verkehrsinteressen erforderlich. Es unterliegt verstärkten Auflagen wie etwa der Beförderungspflicht, der Tarifpflicht oder der Betriebspflicht. Diesen Auflagen unterliegen Mietwagen nicht. Sie können nicht zum Transport auf unwirt­schaftlichen Strecken oder zu Randzeiten verpflichtet werden. Durch die flexiblere Möglichkeit der Preisgestaltung ist das Angebot von Mietwagen dabei oft günstiger. Um faire Wettbe­werbsbedingungen zu gewährleisten, unterliegen Mietwagen dagegen etwa der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz. Für das gesamte Gewerbe gelten arbeitsrechtliche Vorgaben sowie Vorschriften wie die Kassensicherungsverordnung.

Seit einigen Jahren mehren sich jedoch Berichte, wonach es strukturelle Probleme bei der Einhaltung der geltenden Vorschriften, insbesondere im Bereich der Mietwagen, gibt. Dabei geht es um Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Kassensicherungsverordnung oder das Fahren ohne Genehmigung.

Sowohl in Hamburg wie auch in Berlin spielt das Thema in der Politik seit einigen Jahren eine bedeutende Rolle. Beide Städte sind aufgrund ihrer Stellung als Stadtstaaten in einer beson­deren Situation. Durch kurze Wege zwischen kommunalen Ordnungsbehörden und Landes­politik ist ein einheitliches Vorgehen in diesen Städten leichter zu erreichen. In Berlin haben jüngst verstärkte Kontrollen aufgezeigt, dass ein hoher Anteil an Mietwagen rechtswidrig in der Personenbeförderung unterwegs war. Auch in Hamburg wurden in den vergangenen Jahren viele Mietwagenkonzessionen aufgrund verstärkter Kontrollen widerrufen bzw. zurückgenom­men. Die Stadt hat sich darüber hinaus auf den Weg gemacht, über verstärkte Anforderungen an Mietwagenkonzessionen faire Marktbedingungen zu schaffen.

Die bundesrechtliche Grundlage für die sogenannten Gelegenheitsverkehre mit Kraftfahrzeu­gen bildet das Personenbeförderungsgesetz. Zentrale Handlungsmöglichkeiten sind in Nord­rhein-Westfalen den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen. Aufgrund der sehr heteroge­nen kommunalen Struktur in Nordrhein-Westfalen ist das sinnvoll. Insbesondere in Großstäd­ten sowie Ballungsräumen sind jedoch Verzerrungen des Wettbewerbs zu beobachten.

In vielen Städten und Kreisen herrscht dabei große Unsicherheit im Umgang mit Mietwagenplattformen. Oft fehlen die Ressourcen und die Erfahrungen, um die bestehenden Regeln um­zusetzen.

Aufgrund hoher Fixkosten für Personal und Fahrzeuge ist die Taxibranche besonders emp­findlich bei Nachfragerückgängen. Die Bedeutung des Taxigewerbes für die Personenbeför­derung in Stadt und Land ist dabei nicht zu unterschätzen. Auch im Interesse des Landes gilt es daher, faire Marktbedingungen und damit die Funktionsfähigkeit des Gewerbes dauerhaft zu gewährleisten.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Das Taxi ist zur Befriedigung der öffentlichen Verkehrsinteressen erforderlich- insbeson­dere in Zeiten oder Regionen mit keinem oder einem nur geringen ÖPNV-Angebot.
  • Innovative Mobilitätslösungen sind grundsätzlich zu begrüßen.
  • Durch einen fairen Wettbewerb auf dem Taxi- und Mietwagenmarkt können die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen am besten bedient werden. Dieser wird jedoch insbeson­dere durch Mietwagenunternehmen zu oft unterlaufen.
  • In Stadt und Land ergeben sich unterschiedliche Herausforderungen für die Personen­beförderung.
  • Die Handlungsmöglichkeiten für Zulassung und Kontrolle von Mietwagen liegen insbe­sondere auf kommunaler Ebene.
  • Das Land kann bei der Festlegung von Mindesttarifen keine Regelungen treffen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung aus vorhandenen Mitteln,

  • sich weiterhin für faire Wettbewerbsbedingungen im gewerblichen Straßenpersonenver­kehr einzusetzen,
  • gemeinsam mit den betroffenen Kommunen Wege zu finden, wie bestehende Wettbe­werbsregeln konsequenter eingehalten und kontrolliert werden können,
  • bei den Genehmigungsbehörden für Festpreise und Preiskorridore im Taxenverkehr zu werben,
  • zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Festsetzung von Mindesttarifen für Mietwagen sowie von Festpreisen im Taxiverkehr durch die Kommunen unterstützt werden können,
  • den Kommunen geeignete Hilfestellungen zu geben und Informationsangebote in Form von Mustersatzungen, Leitfäden, Rahmenverträgen etc. zu unterbreiten, auf die sie bei der Vergabe von Konzessionen und Betriebsgenehmigungen zurückgreifen können, dies beinhaltet auch Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Lösungen zur Aufgabenwahrnehmung.
  • weitere geeignete Maßnahmen zu identifizieren, die einem funktionierenden Wettbewerb im Taxi- und Mietwagenmarkt dienen.