Dr. Robin Korte: „Damit wird nicht nur die Planungssicherheit erhöht, sondern auch unser Justizsystem entlastet“

Zum Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes - erste Lesung

Portrait Robin Korte

Dr. Robin Korte (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Änderungen am Landesplanungsgesetz – dem, wie Herr Stinka sonst gerne sagt, Juwel unseres Landesrechts – sind meist eher technisch, ein ziemliches Spezialthema für Planerinnen und Planer und doch von großer Bedeutung für die Entwicklung unseres Landes.

Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es nicht um kommunale Planungen, wie Frau Lüders es gerade teilweise diskutiert hat,

(Nadja Lüders [SPD]: Aber sie sind schon beteiligt!)

sondern um die Beschleunigung und Rechtssicherheit von Raumordnungsverfahren, die dann wieder die Grundlage für das sind, was in den Kommunen daran anknüpfen kann.

(Nadja Lüders [SPD]: Ah!)

Dafür müssen die Raumordnungsverfahren aber auch erst einmal rechtssicher und schnell beendet werden können.

(Nadja Lüders [SPD]: Na ja, aber lange sind schon noch zu berücksichtigen!)

Eine Änderung, die in dem Kontext nicht wenige Menschen direkt betreffen dürfte, sind die Beteiligungsfristen, also die Frage, wie lange Bürger*innen, Kommunen und weitere Akteur*innen Zeit haben, ihre Meinung zu einem neuen oder geänderten Planentwurf in das Verfahren einzubringen.

Bereits heute ist es nach Bundesrecht möglich, die Beteiligung zwischen einem und drei Monaten durchzuführen. Daher braucht man es nicht zu skandalisieren, dass ein einmonatiger Beteiligungszeitraum zukünftig für viele Planverfahren – längst nicht für alle – zur Regel werden soll, um Planverfahren zu beschleunigen.

Das ist für kleine Planänderungen wie etwa Änderungen von überschaubaren Teilplänen in der Regionalplanung auch völlig richtig und völlig in Ordnung. Längere Beteiligungszeiträume führen hier oft nicht zu mehr Beteiligung, sondern einfach zu einem längeren Planungszeitraum und am Ende damit auch zur Verzögerung von Vorhaben.

Selbstverständlich sind wir aber der Auffassung – so wird es auch in dem Gesetzentwurf beschrieben –, dass bei größeren Änderungen, zum Beispiel bei dem Landesentwicklungsplan oder bei der umfänglichen Änderung von Regionalplänen, weiterhin ein Beteiligungszeitraum von drei Monaten angemessen bleibt. Genau so wird es in dem Gesetzentwurf klargestellt, und das ist auch wichtig.

Eine weitere geplante Neuregelung bzw. Klarstellung, die auch ich begrüße, ist, dass sämtliche Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften dann keine Beachtlichkeit mehr haben werden, wenn sie ohne Auswirkungen auf den Inhalt eines Raumordnungsplans geblieben sind. Damit wird nicht nur die Planungssicherheit erhöht, sondern auch unser Justizsystem entlastet.

(Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE] – Nadja Lüders [SPD]: Das geht doch gar nicht!)

Ich bin der Meinung: Es ist gut, wenn Klageverfahren, bei denen es nur um Formfehler, nicht aber um das Ergebnis oder seine Begründung in der Sache geht, zukünftig nicht mehr gesamte Raumordnungspläne zum Einsturz bringen können.

(Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE])

Wichtig ist aber, dass damit nicht grundsätzlich das Recht, sich gegen falsch aufgestellte Raumordnungspläne auch gerichtlich zu wehren, beschnitten wird. Zum einen soll die neue Regelung bei schweren Fehlern selbstverständlich nicht gelten – wenn zum Beispiel eine Umweltprüfung oder Öffentlichkeitsbeteiligung weder durchgeführt noch nachgeholt wurde –; zum anderen ist natürlich auch klar, dass für den Fall, dass Abwägungsfehler tatsächlich eine inhaltliche Auswirkung auf den Plan gehabt haben, diese selbstverständlich beachtlich bleiben und dagegen geklagt werden kann.

Eine zentrale Sache soll sich mit diesem Gesetzentwurf aber auch in diesen Fällen ändern, und zwar die im Entwurf der Landesregierung neu eingeführte Frist, nach der die Beachtlichkeit von Abwägungsmängeln auf einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt werden soll. Diese Frist soll die Planungssicherheit erhöhen, damit Menschen, Behörden und Unternehmen sich irgendwann darauf verlassen können, dass das, was gilt, auch so bleibt. Diese Intention ist für uns nachvollziehbar.

Insbesondere muss vermieden werden, dass eine Planung wegen neuer oder geänderter Rechtsprechungsanforderungen, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht galten, für unwirksam erklärt werden kann. Gleichwohl muss eine solche Fünfjahresfrist selbstverständlich rechtssicher und gut hergeleitet sein. Diese und weitere Punkte werden wir uns in der Anhörung noch einmal gemeinsam ansehen.

Ebenfalls auf die Planerhaltung zahlt eine weitere Klarstellung im Gesetzentwurf ein, die aufgrund jüngerer Gerichtsurteile notwendig geworden ist und die sich auf eine reine Formsache bezieht. Dabei geht es um die spezielle Frage, wo und wie umweltbezogene Informationen im Planverfahren genannt werden müssen. Ich denke, es ist gut, dass die Landesregierung hier im Lichte eines OVG-Urteils für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen möchte. An der Tatsache, dass umweltbezogene Informationen vorliegen müssen, ändert das natürlich nichts.

Neu ist auch – das ist ein weiterer wichtiger Punkt, über den zu reden sich lohnt –, dass Regionalpläne von der Landesregierung künftig nicht mehr in ihrer Gesamtheit, sondern nur noch im Hinblick auf ihre Funktionen als Landschafts- oder forstlicher Rahmenplan rechtlich geprüft werden sollen, also dort, wo sie fachrechtlich eine besondere Bedeutung haben. Ich finde diesen Gedanken nachvollziehbar, denn in unseren Bezirksregierungen gibt es ausreichend fähige und kompetente Menschen, die im Wechselspiel mit ihren Regionalräten selbst für die Rechtskonformität ihrer Regionalpläne verantwortlich zeichnen können. Wichtig ist dabei, dass die aktiven Kontrollfunktionen der Landesplanungsbehörde nach § 33 und § 36 selbstverständlich vollumfänglich erhalten bleiben.

Ich bin mir sicher, dass wir uns im Ausschuss noch detailliert mit dem Gesetzentwurf beschäftigen werden. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Diskussionen. Der Überweisung stimmen wir gerne zu. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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