Anja von Marenholtz (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Das vorliegende 22. Rundfunkänderungsgesetz vereint eine Reihe notwendiger Anpassungen, die unter anderem der Umsetzung europäischen Rechts dienen und mit denen auf Bedarfe des Lokalfunks und der Hochschulradios in Nordrhein-Westfalen reagiert wird. Insgesamt werden in vier verschiedenen Gesetzen Neuerungen vorgenommen.
Das WDR-Gesetz wird zum Beispiel im Sinne des Reformstaatsvertrags überarbeitet. Der Programmauftrag des WDR wird damit weiter geschärft, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen Anstalten.
Entbürokratisierung, beispielsweise durch einen elektronischen Beschwerdeweg, wird in den Änderungen aufgegriffen.
Ganz besonders begrüßen wir den Zusatz in § 1 WDR-Gesetz, der den WDR zum Gemeinwohl im Hinblick auf zukünftige Generationen verpflichtet. In der Erläuterung dieser Ergänzung ist das sehr genau formuliert – ich zitiere –:
„Die Ergänzung in § 1 Abs. 1 unterstreicht die Gemeinwohlverpflichtung des WDR und damit auch die Einbeziehung der Perspektive des Grundsatzes der Nachhaltigkeit in seiner ökologischen, ökonomischen wie auch sozialen Dimension.“
Dieses eindeutige Bekenntnis zur Nachhaltigkeit in einer der größten Sendeanstalten des Landes begrüßen wir sehr.
Die Anpassungen im Landesmediengesetz kommen auch dem Lokalfunk in NRW zugute. Mit dem Zweisäulenmodell haben wir in unserem Land eine einzigartige Lokalfunklandschaft, deren Erhalt uns sehr wichtig ist. Daher unterstützen wir ausdrücklich den Strukturprozess zum Erhalt der Lokalsender, der von der Landesmedienanstalt begleitet wird.
Die vorliegenden Neuerungen bieten die Möglichkeit, Chefredakteur*innen bei verschiedenen Lokalradios gleichzeitig einzusetzen.
Ferner werden Hochschulradios bei der Transformation ins Digitale unterstützt, beispielsweise mit der Lizenzierung reiner Online-Campus-Sender.
Im Telemedienzuständigkeitsgesetzes sowie im Ausführungsgesetz zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden kleine Anpassungen vorgenommen. Dabei geht es um Neuerungen durch die Schaffung des Digitale-Dienste-Gesetzes seitens des Bundes und die entsprechenden Anpassungen aus dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag.
Nach der Eingliederung in die Produzentenallianz sichert die Gesetzesreform außerdem das Entsenderecht des Film- und Medienverbandes NRW in den ZDF-Fernsehrat.
Insgesamt sorgt das 22. Rundfunkänderungsgesetz für die Umsetzung geltender Rechte und stärkt die Rundfunkanstalten in Nordrhein-Westfalen.
Wir freuen uns über Ihre Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
