I. Ausgangslage
Die zunehmende Marktdominanz internationaler Großplattformen stellt die lokalen und regionalen Medien in Deutschland vor existenzielle Herausforderungen. Gerade die jüngste Entscheidung der EU-Kommission im Fall Google hat erneut verdeutlicht, wie dringend Handlungsbedarf besteht.
Es darf nicht sein, dass internationale Digitalkonzerne die Informationsräume dominieren, während die regionale Medienlandschaft unter Druck gerät. Eine Digitalabgabe stellt hierfür ein wirksames Instrument dar und setzt ein klares Signal für Meinungsvielfalt und fairen Wettbewerb.
Die Abgabe ist keine Steuer im klassischen Sinn, sondern eine zweckgebundene Abgabe, deren Einnahmen vollständig in die Sicherung der Medienvielfalt im ganzen Land fließen. Damit wird gewährleistet, dass die erzielten Mittel zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden. Die Digitalabgabe ist nicht nur ein medienpolitisches Instrument, sondern ein Beitrag zur Stärkung unserer demokratischen Öffentlichkeit.
Adressaten sind ausschließlich sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE), die monatlich mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU erreichen. Grundlage ist die Definition des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union. Kleinere Anbieter und Start-ups bleiben ausdrücklich ausgenommen, um ihre Innovationskraft und ihren Beitrag zur Meinungsvielfalt nicht zu gefährden. Die Abgabe steht im Einklang mit europäischen Regulierungen wie dem Digital Services Act und stärkt die digitale Souveränität Europas. Sie ist ein Schritt hin zu einer gerechteren Plattformökonomie. Die Einnahmen aus der Digitalabgabe sollen durch ein unabhängiges, staatsfernes Gremium verwaltet und die Vergabe der Mittel soll transparent gestaltet werden.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Die fortschreitende Dominanz sehr großer internationaler Online-Plattformen im Bereich digitaler Werbung hat insbesondere die lokalen und regionalen Medien in Deutschland in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht.
- Diese Medien sind unverzichtbar für die demokratische Meinungsvielfalt, die freie Meinungsbildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
- Eine Abgabe ausschließlich für sehr große Plattformen ist sachgerecht, da diese durch ihre Reichweite und Marktmacht den größten Einfluss auf Werbemärkte und Informationsflüsse haben.
- Die Einnahmen müssen so verwendet werden, dass die Medienvielfalt im ganzen Land nachhaltig gestärkt wird.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung, im Rahmen vorhandener Mittel,
im Bundesrat Initiativen zu unterstützen mit dem Ziel, die Einführung einer Digitalabgabe für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE) gemäß der Definition des Digital Services Act (DSA) vorzusehen. Die Einnahmen sollen durch ein unabhängiges, staatsfernes Gremium verwaltet werden und Medienvielfalt im ganzen Land fördern. Kleinere Plattformen und Start-ups sollen von der Abgabe ausdrücklich ausgenommen bleiben. Die konkrete Ausgestaltung ist zwischen Bund und Ländern abzustimmen, um die föderale Perspektive in die bundespolitische Debatte einzubringen.
