Die Gefahren durch den Einsatz von Drohnen im Bereich der kritischen Infrastruktur steigen. So musste vor Kurzem beispielsweise der Betrieb am Flughafen von Kopenhagen wegen eindringender Drohnen eingestellt werden, wenig später kam es im dänischen Staatsgebiet zu weiteren Drohnensichtungen im Umfeld militärischer Einrichtungen. In der vergangenen Woche kam es auch am Flughafen München zu mehreren Drohnenvorfällen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Flugbetriebs geführt haben.
Als bedeutender Militär- und Luftverkehrsstandort sowie als Industrieland mit Chemieparks, Kraftwerken und Verkehrsknotenpunkten ist Nordrhein-Westfalen besonders exponiert und von der Gefahr durch Drohnen für kritische Infrastruktur betroffen – sei es durch Spionage oder (hybride) Angriffe. Diese Gefahr zeigte sich am vergangenen Freitag exemplarisch an einem Drohnenmanöver in der Nähe eines belgischen Militärgeländes an der nordrhein-westfälischen Grenze. Innenminister Herbert Reul wies darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen bei der Drohnenabwehr bereits gut aufgestellt sei. Bei den aktuell auftretenden Vorfällen handele es sich aber um eine neue Dimension. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssten daher „rechtlich sauber, verhältnismäßig und technisch wirksam“ sein, so der Innenminister.1
Die bestehenden Zuständigkeiten im Bereich des Luftverkehrs und der Luftsicherheit mit zahlreichen Schnittstellen der betroffenen Stellen auf Bundes- und Landesebene (u.a. Luftfahrtbundesamt, die Bezirksregierungen als Landesluftfahrt- und Luftsicherheitsbehörden, Deutsche Flugsicherung GmbH, KRITIS-Betreiber, Bundeswehr, Bundes- und Landespolizei) müssen vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefahr durch moderne Drohnen auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist daher erforderlich, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen sich im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dieser Thematik befasst.
1 https://www1.wdr.de/nachrichten/reul-drohnen-nrw-muenchen-reaktion-sicherheit-100.html
