I. Ausgangslage
Soziokulturelle Zentren leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe in Nordrhein-Westfalen. Sie schaffen Räume für künstlerische Praxis, kulturelle Begegnung und zivilgesellschaftliches Engagement. Gerade in ländlichen Räumen und strukturschwachen Gebieten fehlen oft niedrigschwellige kulturelle Angebote. Dort, wo sie vorhanden sind, bieten sie seltene, aber wichtige Gelegenheiten für Menschen aller Altersgruppen, Kultur zu erleben und selbst mitzugestalten. Soziokulturelle Zentren sind seit jeher Orte kultureller Bildung. Die offene Struktur der Häuser, die Verankerung vor Ort im Sozialraum sowie die Freiräume in der Kulturarbeit bieten ideale Voraussetzungen für kulturell-künstlerische Entwicklungen und ästhetische Erfahrungen. Ihre niedrigschwelligen Angebote regen zur kreativen Eigeninitiative an und schaffen eine Brücke zwischen professionellen Kunstproduktionen und selbstorganisiertem künstlerischen Schaffen.
Die beteiligungsorientierte und interdisziplinäre Herangehensweise der soziokulturellen Akteurinnen und Akteure schafft Möglichkeitsräume für kulturelle Bildungsangebote. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Menschen aus verschiedenen sozialen Kontexten ästhetische Erlebnisse zu ermöglichen und eigene kulturelle Ausdrucksformen zu erproben. Diese Angebote dienen nicht nur der Persönlichkeitsentwicklung, sondern auch der Teilhabe und der Entwicklung kultureller Kompetenzen wie einer differenzierten Weltsicht und Urteilskompetenz.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) fördert seit 2017 mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) Projekte der kulturellen Bildung, unter anderem in dem Förderprogramm „Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis“. Eine wissenschaftliche Begleitung der Förderperiode 2017-2019 verdeutlichte die Chancen und Herausforderungen: Die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen, Künstlern und Kunstpädagoginnen und -pädagogen wurde hier als besonders bereichernd bewertet. Gleichzeitig zeigte sich, dass längere Förderzeiträume das Potenzial hätten, nachhaltige Projektentwicklungen noch besser zu unterstützen.
Das Förderprogramm „Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis“ hat bisher vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Zielgruppen adressiert. Angesichts des Generationenwechsels in vielen soziokulturellen Einrichtungen ist es von besonderer Bedeutung, junge Menschen als Mitgestaltende zu gewinnen. Eine intergenerationale Gestaltung, die
beispielsweise junge Erwachsene und Eltern einbindet, fördert zudem Integration und gegenseitiges Verständnis.
Aktuelle Diskurse in der Soziokultur wie Digitalisierung, Diversität, Nachhaltigkeit und Geschlechterrollen spiegeln sich in vielen Projekten wider. So befassen sich beispielsweise Projekte mit digitalen Kunstformaten, hybriden Theaterformen oder Upcycling-Initiativen. Diese Vielfalt zeigt, dass kulturelle Bildung in der Soziokultur ein dynamisches und zukunftsorientiertes Praxisfeld ist.
Der Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung unterstreicht die Bedeutung kultureller Bildung und des bürgerschaftlichen Engagements. Vor diesem Hintergrund bieten sich Chancen, erfolgreiche Programme weiterzuentwickeln, kulturelle Teilhabe zu stärken und den Dialog mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft konstruktiv fortzusetzen
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
– Soziokulturelle Zentren sind zentrale Akteure der kulturellen Teilhabe und tragen zur Stärkung von Demokratie, Integration und sozialer Gerechtigkeit bei.
– Soziokulturelle Zentren stehen für ein hochwertiges wie niedrigschwelliges Kulturprogramm sowie für vielfältige Angebote der kulturellen Bildung.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung im Rahmen vorhandener Mittel:
- die Bedeutung soziokultureller Arbeit und Inhalte anzuerkennen und vorhandene sozio-kulturelle Infrastruktur in NRW zu sichern.
- die Förderung im Bereich der kulturellen Bildung in den Soziokulturellen Zentren zu überprüfen und ggf. neu zu strukturieren.
- auf eine Vereinfachung der Antragsverfahren hinzuwirken sowie – soweit möglich – mehr Planungssicherheit für Einrichtungen zu schaffen.
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der soziokulturellen Arbeit zu ermöglichen.
