181 Abgeordnete – so viele Mandate soll der Landtag laut Landeswahlgesetz haben. Doch diese Soll-Größe wurde zuletzt nur in der vorvorvergangenen Wahlperiode von 2010 bis 2012 eingehalten. Laut einem aktuellen, von uns beauftragten Gutachten besteht Handlungsbedarf.
Als Grüne Landtagsfraktion haben wir ein Gutachten bei Matthias Moehl vom unabhängigen Wahlinformationsdienst Election.de beauftragt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Sollgröße des Landtags von 181 Mandaten nach dem geltenden Wahlrecht mit seinen 128 Wahlkreisen angesichts aktueller Prognosen in keinem Fall eingehalten werden wird.
Der Landtag könnte auf bis zu 279 Abgeordnete anwachsen
Der Gutachter Matthias Moehl hat acht Szenarien auf Basis von Wahlergebnissen von 2022 bis 2025 und aktuellen repräsentativen Umfragen betrachtet. Dabei zeigt sich, dass die Landtagsgröße auf bis zu 279 Mandate ansteigen könnte (aktuell: 195). Der bisher größte Landtag umfasste in der 16. Wahlperiode 237 Mandate. Ein Zuwachs an Mandaten geschieht, wenn eine Partei besonders viele Erststimmen und damit Direktmandate erhält. Wird diese Dominanz im Erststimmenanteil durch die Zweitstimmen nicht abgedeckt, entstehen Überhang- und Ausgleichsmandate.
Schaut man sich die vergangenen Landtagswahlen an, wird deutlich, wie sehr die Mandatsanzahl schwankt. Gleichzeitig schwankt dadurch auch die Zahl der Einwohner*innen stark, die ein Mitglied des Landtags in NRW jeweils vertritt. Das ist demokratisch fragwürdig. Dazu kommen praktische Probleme wie ein organisatorischer Mehraufwand der Fraktionen und eine erschwerte Planung zum Beispiel angesichts des Mangels an Räumlichkeiten im Landtagsgebäude sowie zugleich höhere Kosten durch mehr Abgeordnete.
Wir wollen die Wahlkreise reduzieren
Wir schlagen daher die Reduzierung der Wahlkreise auf 91 vor. Dies entspricht in etwa der Hälfte der Sollgröße des Landtags. Dadurch würde der Landtag bei künftigen Wahlen in der Regel die Sollgröße erreichen. Mit diesem Modell würde NRW unter anderem Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und fast allen ostdeutschen Bundesländern folgen.
Bei einer Anzahl von 91 Wahlkreisen würden entsprechend viele Abgeordnete über die Wahlkreise direkt gewählt und die andere Hälfte über die Landesliste in den Landtag einziehen.
