Marc Zimmermann (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratische Fraktionen! Mein Kollege Jens Nettekoven ist ja schon dezidiert auf die Antragspunkte eingegangen. Also kann ich mich kurzfassen.
Seit 2008 sind Mittel aus dem Spektrum der Selektiven Androgenrezeptormodulatoren, kurz SARM, als Dopingmittel deklariert und ihr Besitz und Erwerb in geringen Mengen nach Anti-Doping-Gesetz strafbar. Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft können drohen. In besonderen Fällen, wenn beispielsweise Dritte zu Schaden kommen, können das sogar zehn Jahre werden.
Somit bleibt nur festzuhalten, dass alle rechtlichen Möglichkeiten, hier gegenzusteuern, bereits existieren. Kriminellen Machenschaften, die sich über die Gesetzeslage hinwegsetzen, werden wir auch mit Kampagnen nicht begegnen können. Hier bleibt nur die konsequente Ahndung von Straftaten – denn um nichts anderes handelt es sich hier –, wenn man Herstellung, Besitz und Erwerb dieser Mittel umsetzt.
Den Antrag lehnen wir wegen fehlender Zugriffsmöglichkeiten und Notwendigkeiten ab. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)