Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat am (heutigen) Dienstag eine Klage der Opposition als unzulässig verworfen. Damit sind die Fraktionen von SPD und FDP mit ihrer Klage gegen den Landeshaushalt 2023 gescheitert. Dazu die Fraktionsvorsitzenden von CDU und Grünen, Thorsten Schick und Verena Schäffer:
Thorsten Schick (CDU): „Nordrhein-Westfalen hat nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine mit dem Haushalt 2023 eine kraftvolle Antwort auf die Krisen und großen Herausforderungen der Zeit gefunden und seinerzeit ein umfangreiches landeseigenes Krisenbewältigungsprogramm geschnürt. Das Sondervermögen umfasste Hilfen, die in die Sicherung von Hilfs- und Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche flossen. Es hat neben Kitas Krankenhäusern und Sportvereinen ebenso geholfen wie den Tafeln im Land, den Tierheimen, unseren Hochschulen, Universitätskliniken und Studentenwerken. Das Ziel aller Maßnahmen war es, den Menschen in der Krise zu helfen. Wir haben seinerzeit die politische und finanzielle Kraft auch in Krisenzeiten aufgebracht. Das war damals richtig, das ist heute richtig.“
Verena Schäffer (Grüne): „Die Klage von SPD und FDP richtete sich gegen die Kreditermächtigung für das Sondervermögen zur Abfederung der Krisensituation nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die gesamte Ukraine. Dass wir in NRW insgesamt so gut durch die Krise gekommen sind, hat auch etwas damit zu tun, dass wir als schwarz-grüne Koalition die Bildungseinrichtungen von Kitas bis hin zu Universitäten sowie die sozialen Einrichtungen unterstützt haben. Selbstverständlich ist es das gute Recht der Opposition, den Rechtsweg zu beschreiten, verstehen muss man jedoch nicht, dass die SPD auf wichtige Hilfen für soziale Einrichtungen in einer Krisensituation verzichten wollte.
Das Sondervermögen war wichtig, um gut durch die Krise zu kommen. Langfristige Investitionen in funktionierende Infrastruktur und gute Bildung lässt die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form jedoch nicht zu. Ein Update der Schuldenbremse auf Bundesebene ist dringend geboten, denn sie beschneidet die Möglichkeiten, sinnvolle und dringend notwendige Zukunftsinvestitionen finanzieren zu können.“