Der Landtag hat am gestrigen Mittwoch, den 18. Dezember, den Haushalt für das kommende Jahr beschlossen. Mit dieser Kommunalinfo möchte ich Euch eine Übersicht über die Verbesserungen für die Bereiche Frauen, Gleichstellung und Queer geben, die wir trotz der außergewöhnlich schwierigen Haushaltslage, die aktuell unsere Spielräume einschränkt, erreichen konnten.
Frauenhilfeinfrastruktur
Wie schon im Haushaltsentwurf geplant, erhalten wir die Förderung für die bereits bestehenden 70 Frauenhäuser. Wir stärken darüber hinaus den Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern mit 1,89 Millionen Euro mehr als zunächst vorgesehen. Die Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern rund um die Uhr Zuflucht und Schutz. Sie stellen einen sicheren Ort dar, an dem Betroffene Unterstützung, Beratung und oft auch rechtliche Hilfe erhalten, um sich aus der Gewaltspirale zu befreien und eine neue Lebensperspektive zu entwickeln.
Auch der Ausbau der landesgeförderten Hilfestrukturen ist in diesem Jahr fortgesetzt worden: Um regionale Versorgungslücken bei der ambulanten Frauenunterstützungsinfrastruktur zu schließen, sind bereits im Jahr 2023 die Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt im Hochsauerlandkreis, in Warendorf und im Rhein-Erft-Kreis in die Landesförderung aufgenommen worden. In diesem Jahr kam die Fachberatungsstelle im Kreis Heinsberg dazu. Somit konnte eine weitere, bisher unterversorgte Region gestärkt werden.
Das Modellprojekt YUNA zur Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) in Köln wurde nach Abschluss der Modellphase in die Landesförderung aufgenommen und um eine weitere Beratungsstelle in Herford erweitert. Zu den Aufgaben der Fachstellen zählen die regionale Vernetzung, (Fach-)Beratung und Sensibilisierung durch Workshops in NRW. Die Angebote richten sich sowohl an Mädchen und junge Frauen bis 27 Jahre als auch an Fachkräfte, Träger und Institutionen, die mit Mädchen und jungen Frauen oder Familien aus Prävalenzländern arbeiten.
Weiterhin bleiben die Verbesserungen, die wir in den vergangenen zweieinhalb Jahren im Bereich Gewaltschutz umsetzen konnten, allesamt erhalten. Dazu gehören u.a.:
- die fünf bestehenden Frauenhäuser, die in dieser Legislaturperiode neu in die Landesförderung aufgenommen wurden
- das zweite Frauenhaus in Gelsenkirchen
- eine Fachkraftstelle für die in den Frauenhäusern lebenden Kinder und Jugendlichen
Auch die spezialisierten Beratungsstellen u.a. zu den Themen Sexarbeit oder Zwangsprostitution werden weiter gefördert. Die Beratungsstellen Zwangsprostitution bieten den besonders stark von Gewalt betroffenen Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, die gewaltsam oder unter falschen Versprechungen nach Deutschland gebracht und zur Prostitution gezwungen werden, Schutz und Hilfe.
Männer, die von Gewalt betroffen sind, erhalten Schutz und Unterstützung in fünf landesgeförderten Schutzwohnungen in Bielefeld, im Großraum Aachen, im Münsterland, in Köln und Düsseldorf. Die Förderung dieser Gewaltschutzwohnungen wird fortgesetzt. Auch das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ wird weiter gefördert. Dieses kostenlose und anonyme Beratungsangebot ist eine zentrale erste Anlaufstelle für betroffene Männer.
Desweiteren sind die Kompetenzzentren Frau und Beruf mit einer Verpflichtungsermächtigung abgesichert und können ihre wichtige Arbeit fortführen. Die Kompetenzzentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen in 15 Arbeitsmarktregionen dabei, Frauen als Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Im Haushaltsjahr 2025 setzen wir dafür Landesmittel in Höhe von rund fünf Millionen Euro ein.
Wir schreiben den Landesaktionsplan NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention fort. Dieser bündelt alle Maßnahmen, die zum Ziel haben, die Entstehung von Gewalt präventiv zu verhindern und frühzeitig Hilfe für betroffene Frauen und Mädchen bereit zu stellen. Dazu kommen alle Maßnahmen, um die Hilfesysteme und das Umfeld dafür zu sensibilisieren, die Folgen von Gewalt besser zu erkennen.
Dennoch kommt auch der Bereich Frauen nicht vollständig ohne Streichungen aus. So mussten die Mittel für „need help“, dem Programm für geflüchtete Frauen aus der Ukraine, gestrichen werden. Zudem musste der maximale Förderbetrag zur Vernetzungsförderung örtlicher/regionaler Kooperationen gegen Gewalt an Frauen reduziert werden. Das Land stellt je Kooperation 12.500 Euro zur Verfügung.
Queerpolitik
Im Bereich der Queerpolitik ist es uns trotz schwieriger Finanzlage gelungen, in zentralen Bereichen Verbesserungen zu erzielen – besonders für die queere Community.
Auch im kommenden Jahr ist es wieder möglich, eine finanzielle Förderung für die CSDs in NRW zu erhalten. Zwar wird die maximale Fördersumme pro Antrag von 5.000 auf 3.000 Euro reduziert, aber die wichtige Unterstützung der ehrenamtlichen Strukturen bleibt bestehen, um queere Sichtbarkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu stärken. Diese Förderung kann weiterhin – je nach Bedarf – für verschiedene Zwecke genutzt werden, sodass die Organisator*innen der CSDs entscheiden können, wofür sie das Geld ausgeben wollen. Förderfähig sind beispielsweise die Erstellung von Awareness- oder Gewaltpräventionskonzepten, Sicherheitspersonal, Öffentlichkeitsarbeit, barrierearme Umsetzung von CSDs oder Sachmittel wie Bühnen, Ton, Technik etc. Die Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre zeigen, dass die finanzielle Unterstützung von CSD-Veranstaltungen im ganzen Bundesland genutzt werden und wir freuen uns sehr, diese Möglichkeit aufrechterhalten zu können. Gerade die kleineren CSD-Veranstaltungen in den ländlichen Räumen sollen so gestärkt werden.
Auch der LSBTIQ*-Dachverband Queeres Netzwerk NRW sowie die zwei dort angesiedelten Landeskoordinationen Trans* und Inter* können ihre relevante Arbeit weiterführen. Für die Landeskoordination Trans* stellt das Land 159.000 Euro zur Verfügung, die Landeskoordination Inter* erhält 110.000 Euro.
Darüber hinaus bleiben die psychosoziale Beratung für LSBTIQ*-Personen und ihre Angehörigen sowie die Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule & trans* Personen in NRW erhalten. Die landesweite Fachstelle blick* fördern wir mit 180.000 Euro. Sie stärkt die LSBTIQ*-Strukturen im ländlichen Raum.
Auch im Bereich der Aidshilfe konnten wir entscheidende Kürzungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro zurücknehmen, und damit den wichtigen Zugang zu Prävention und Unterstützung für Betroffene sichern.
Uns ist der Schutz und die Unterstützung vulnerabler Gruppen sehr wichtig, daher haben wir uns als Grüne Landtagsfraktion in den Haushaltsberatungen dafür stark gemacht. Auch wenn wir nicht alle Kürzungen zurücknehmen konnten, haben wir deutliche Verbesserungen für die wichtigen Beratungs- und Unterstützungsangebote erreicht.
Bei Fragen und Anregungen könnt Ihr Euch jederzeit an mich, mein Büro und an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Frauen, Gleichstellung und Queerpolitik, Julia Woller (julia.woller@landtag.nrw.de) wenden.