Neue Personalverordnung für die Kitas in NRW

Portrait Eileen Woestmann

Verlässliche Öffnungszeiten der Kitas sind für viele Eltern von Kleinkindern elementar wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit einer neuen Personalverordnung (PersonalVO) für die Kitas trägt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) zu einer höheren Verlässlichkeit bei.

Dazu geistert gerade allerdings die Nachricht durch die Presse und Social Media, dass nur ein*e Erzieher*in auf 60 Kinder aufpassen soll. Diese Aussage ist irreführend. Der aktuell bestehende Fachkraft-Kind-Schlüssel bleibt erhalten.

Die Situation in den Kitas ist herausfordernd. Wir erleben einen eklatanten Fachkräftemangel in Sozial- und Erziehungsberufen, der für die Kinder, Eltern, Träger und inzwischen auch deutlich für Arbeitgeber*innen Auswirkungen hat.

Zudem haben gerade in der kalten Jahreszeit Krankheitswellen Hochkonjunktur, sodass es in den Kitas aufgrund von kurzfristigen Ausfällen regelmäßig zu Teil- oder Gruppenschließungen, oder Notbetreuung kommt. Die neue Personalverordnung soll hierbei Abhilfe schaffen. Ziel ist es, das Kita-System stabiler und verlässlicher zu gestalten. Davon profitieren in erster Linie unsere Kinder und gleichzeitig wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt.

Die Personalverordnung wurde vorab seitens des Ministeriums mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die vielerorts Träger von Kitas ist, sowie mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Die Änderungen in der Personalverordnung werden also fachlich breit getragen.

Mit dieser Kommunalinfo möchte ich Euch einen Überblick über die wichtigsten Anpassungen in der neuen Personalverordnung für die Kitas geben:

Verlässlichkeit durch den erweiterten Einsatz von Ergänzungskräften
Die neue Personalverordnung ermöglicht es, bei einem kurzfristigen und ungeplanten Ausfall der Fachkraft, die Gruppe mit dem Einsatz einer zusätzlichen Ergänzungskraft offen zu halten. Dafür darf die Mindestbesetzung der Gruppe nicht unterschritten werden, aber durch den verstärkten Einsatz von Ergänzungskräften sichergestellt werden. Die Ergänzungskräfte, in der Regel Kinderpfleger*innen, sind heute schon Teil des Kita-Teams. Sie sind also den Kindern sehr vertraut.

In einer Einrichtung mit 60 Kindern (durchschnittlich drei bis vier Gruppen) muss dabei gewährleistet bleiben, dass neben den Ergänzungskräften mindestens eine Fachkraft anwesend ist. Bei größeren Einrichtungen oder U3-Gruppen erhöht sich der Anteil von Fachkräften entsprechend. Dies ist für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr nach vorheriger Rücksprache mit den Landesjugendämtern möglich (§15 PersonalVO).

Ergänzungskräfte sind unter anderem Kinderpfleger*innen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag für die Erziehung, Bildung und Betreuung unserer Kinder in den Kitas. Sie verfügen über eine zweijährige Berufsausbildung, die sie für die Arbeit mit Kindern qualifiziert. In Zeiten von Fachkräftemangel gilt es Potenziale auszuschöpfen.

Aktueller Fachkraft-Kind-Schlüssel in NRW:

Gruppengröße

Fachkräfte

Gruppenform 1 (2-6 Jahre)

20

2

Gruppenform 2 (0-3 Jahre)

10

2

Gruppenform 3 (3-6 Jahre)

25

1 Fachkraft + 1 Ergänzungskraft

 

Vereinfachung und Bürokratieabbau
Bislang liest sich die PersonalVO wie ein Buch mit sieben Siegeln. Das führt dazu, dass die PersonalVO nicht in allen ihren Möglichkeiten zum flexiblen und individuellen Personaleinsatz genutzt wird, wie es eigentlich möglich ist. Die neue PersonalVO ist durch eine Vereinfachung der Ausführung deutlich besser verständlich.

Einsatz von profilrelevanten Kräften
Viele Kitas haben schon jetzt eine pädagogische Schwerpunktsetzung, wie beispielsweise Musik oder Natur. Durch den Einsatz von profilrelevanten Kräften, wie bspw. Musiker*innen, Handwerker*innen oder Gärtner*innen kann dieses Profil jetzt noch weiter gestärkt und die pädagogischen Teams bereichert werden.

Mehr Möglichkeiten für ausländische Fach- und Ergänzungskräfte
Für Menschen mit einem anerkannten, ausländischen pädagogischen Abschluss und dem Sprachniveau B1 wird der Einsatz in der Kita vereinfacht. Innerhalb von 24 Monaten sind die Deutschkenntnisse zu erweitern und das Sprachlevel B2 nachzuweisen. Außerdem können pädagogische Kräfte mit einem ausländischen Abschluss bereits während des laufenden Anerkennungsverfahrens in den Kitas eingesetzt werden.

Mehr Möglichkeiten für Studierende
Mit fortschreitendem Studium (ab einem Erreichen von 90 ETCS Punkten) können Studierende aus pädagogischen Studiengängen wie beispielsweise Erziehungswissenschaften, Sozial- oder Kindheitspädagogik nun nicht mehr nur als Ergänzungskraft, sondern als Fachkraft die Kitas unterstützen.

Hier kann die Personalverordnung eingesehen werden, darüber hinaus weisen wir auf das FAQ des Ministeriums hin. Die Bekanntmachung der neuen PersonalVO ist zeitnah geplant und wird dann auch sofort in Kraft treten.

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