Der Antrag „Eine moderne Kriminalpolizei zur digitalen Kriminalitätsbekämpfung“
Dorothea Deppermann (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es gibt drei fundamentale Veränderungen, die eine Digitalisierung der Kriminalpolizei notwendig machen.
Erstens: Cyberkriminalität nimmt seit Jahren zahlenmäßig stark zu.
Zweitens: Mit jeder technologischen Evolution verändern sich aber auch die Art und Weise, wie Angriffe durchgeführt werden.
Drittens: In Ermittlungsverfahren fallen immer mehr Daten an.
Unser schwarz-grüner Antrag ist eine Antwort auf genau diese Entwicklung. Wir wollen die digitalen Kompetenzen der Ermittlerinnen und Ermittler bei der Kriminalpolizei in allen Kriminalitätsphänomenen ausbauen. Das heißt konkret, vorhandene polizeiliche Expertise um Fachkenntnisse der IT zu ergänzen und daneben IT-Expertinnen und -Experten für die Polizei zu gewinnen und im Team der Polizei zu halten, damit zukünftig in Ermittlungen umfangreiche Ermittlungsansätze identifiziert, Ermittlungsarbeit unterstützt und erleichtert und auch neue Entwicklungen in der Cyberkriminalität früh festgestellt werden. Dies ist sowohl bei komplexen Fällen der Wirtschaftskriminalität als auch bei politisch motivierten Straftaten oder auch bei Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder hilfreich.
Da der Fachkräftemangel im IT-Bereich enorm ist, müssen wir diesen hochqualifizierten Fachkräften Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Das heißt konkret, dass wir Perspektiven für Regierungsbeschäftigte innerhalb der Polizei entwickeln und attraktive Rahmenbedingungen schaffen müssen.
Moderne Software kann die Arbeit ganz konkret vereinfachen: lange Texte vorlesen lassen, also Text-to-Speech-Anwendungen. An anderer Stelle kann eine automatisierte Verarbeitung helfen, Texte grob vorzusortieren, also beispielsweise herauszufinden, ob in Texten strafbare Inhalte enthalten sind. Aufgrund der Menge an Daten, die Ermittlerinnen und Ermittler heute sichten müssen, ist dies von Hand nicht mehr zu leisten.
So eine Vorsortierung macht ihnen das Leben leichter.
Mit einer automatisierten Datenauswertung gibt es aber auch fundamental neue Herausforderungen. Viele der Ansätze, die unter den Begriff „künstliche Intelligenz“ fallen, gelten als Blackbox. Das heißt, es ist für Menschen nicht vollumfänglich nachvollziehbar, wie sie zu Entscheidungen kommen und welche Fehler dabei passieren können.
Gerade deshalb sind Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nichtdiskriminierung bei der Verarbeitung von Daten bei der Entwicklung und Anwendung von KI sicherzustellen. Hier gehen Bürgerrechte und effiziente Ermittlungen Hand in Hand, denn die Anforderungen sind hier die gleichen. Jede statistische Verzerrung kann schwere Folgen auch für die Ermittlungsarbeit mit sich bringen.
Künstliche Intelligenz so zu gestalten, dass sich unbewusste Verzerrungen nicht in Antworten widerspiegeln, ist anspruchsvoll. Stellen Sie sich vor, künstliche Intelligenz, die die Kriminalpolizei einsetzt, um verfassungsfeindliche Symbole zu erkennen, erkennt Hakenkreuze nicht. Dann ist das ein konkretes Problem für die Ermittlungsarbeit.
Wenn in Algorithmen die Bildauswertung für Männer besser funktioniert als für Frauen, ist das ein Problem von Bürgerrechten, aber eben auch ganz wesentlich von effizienter, zielgerichteter und schneller Ermittlungsarbeit.
Wir wollen, dass KI die Ermittlungen der Kriminalpolizei unterstützt und erleichtert. Verzerrungen oder fehlerhafte Auswertungen sind hier unbedingt auszuschließen. Deshalb stärken wir auch Forschungsprojekte, die NRW dabei helfen, digitale Entwicklungen vorzudenken, auch im engen Austausch mit Hochschulen und Universitäten. Hier können wir Hand in Hand mit unserer starken Forschungslandschaft vorangehen.
Digitalisierung ist Gegenwart und Zukunft. Deshalb müssen wir auch unserer Kriminalpolizei Werkzeuge auf der Höhe der Zeit an die Hand geben. Mit diesem Antrag gehen wir einen Schritt in genau diese Richtung. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)