Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben alle Vorrednerinnen und Vorredner ausführlich das Kriminalitätsphänomen beschrieben; deshalb können wir das hier schneller machen.
In der Tat ist Cybercrime eine ernsthafte Bedrohung für unsere innere Sicherheit, für unsere persönliche Sicherheit; sie wurde in all ihren Facetten genannt. Für private, für staatliche Strukturen ist sie wirklich eine Gefahr.
Um diesem wachsenden Risiko entgegenzuwirken, handelt die Landesregierung. Frau Bongers, ich kann in der Tat, was Kollege Haug zu den bestehenden Strukturen gesagt hat, mit dem zusammenbringen, was die Landesregierung möchte. Ich hoffe, die antragstellende Fraktion hat mittlerweile die Presseerklärung der Landesregierung gelesen und auch den Worten des Ministerpräsidenten gelauscht.
Die Landesregierung möchte in der Tat mit unserem umfassenden Pakt zu Sicherheit, Migration und Prävention dazu beitragen, in diesem Bereich etwas zu tun. Dort finden Sie nämlich unter dieser ersten Säule „Sicherheit“ den Punkt 3, der sich ausdrücklich mit der strafrechtlichen Verfolgung von Cybercrime beschäftigt. Demokratiegefährdende Äußerungen, rassistische, antisemitische, islamistische Inhalte werden eben auch bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime, der ZAC, wie der Kollege Haug schon erwähnt hat, zusammengeführt. Es werden virtuelle Ermittlerinnen und Ermittler künftig verstärkt eingesetzt. Zusätzlich wird es eine Clearingstelle mit der Landesanstalt für Medien NRW gemeinsam mit den in Deutschland präsenten Telekommunikationsunternehmen geben, die auf Löschungen und Sperrungen hinwirken. Denn das muss unsere Strategie sein: eine verstärkte Schutzinfrastruktur schaffen, damit alle Akteurinnen und Akteure besser zusammenarbeiten können.
Der FDP-Antrag zeigt aus meiner Sicht, dass Sie Zahlen und Statistiken für Ihre Zwecke falsch nutzen wollen. Denn hier immer wieder das Szenario der Dysfunktionalität aufzuzeigen, ist wenig hilfreich.
Ja, wir haben eine erhebliche Anzahl an unerledigten Fällen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass automatisch alles liegen bleibt. Wir wissen, dass wir im Bereich Cybercrime einen hohen Anteil an Anonymität haben. Wir wissen, dass unterschiedliche Ermittlungen unterschiedlich komplex sind. Da ist es gut, dass Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden selbstverständlich selbst entscheiden, ob sie auf einen Fall mehrere Beschäftigte ansetzen oder ob eine Person mehrere Fälle parallel bearbeitet.
Mit der Umsetzung dieses umfassenden Pakts, den der Ministerpräsident gestern vorgestellt hat, gehen wir einen Schritt nach vorne, auch wenn es um die Umsetzung des Bundesgesetzes geht. Denn die Plattformen sind verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Das gelingt seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes noch nicht so gut. Seit Mai ist es in Kraft, und wie wir wissen, findet weiterhin Cybercrime im Netz statt.
Die Konzentration bei der ZAC und die Einrichtung der Clearingstelle sind die richtigen Schritte für mehr Rechtssicherheit und weniger Hass im Netz.
Es ist gute und gängige Praxis, wie das die Staatsanwaltschaften in ihrer Autonomie entscheiden.
Wenn Sie also die Pressemitteilung des Ministerpräsidenten mittlerweile sorgfältig gelesen haben, könnten Sie heute zu dem Schluss kommen, Ihren Antrag zurückzuziehen. Wie ich den Kollegen Pfeil verstanden habe, wird er das nicht tun. Deshalb müssen wir Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass wir den Antrag ablehnen werden. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)