Dagmar Hanses: „Bitter, schwierig, notwendig“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zur Zahl der Rechtsreferendarstellen

Portrait Dagmar Hanses

Dagmar Hanses (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! NRW ist ein attraktiver Standort für angehende Juristinnen und Juristen. An sechs Hochschulen wird das grundständige Jurastudium angeboten. Auch für den Übergang vom Studium in den Beruf ist NRW beliebt. Wir möchten, dass das auch so bleibt.

Es ist wirklich eine Herausforderung, dass dies auch in einer angespannten Haushaltslage gelingt. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung bereits jetzt beim Haushaltsentwurf alle Bereiche betrachtet hat, insbesondere die Haushaltswirksamkeit für das Jahr 2025 betreffend.

Wir alle wissen: Der Justizhaushalt ist maßgeblich geprägt durch die Finanzierung bestehender Strukturen und insbesondere die Personalkosten bei der dritten Staatsgewalt. Wir wissen auch – das war ebenfalls schon häufig Thema – um die große Belastung insbesondere bei den Staatsanwaltschaften. Deshalb müssen wir differenziert auf alle Bereiche schauen.

Die vorgeschlagene Reduzierung von Stellen für Rechtsreferendare ist bitter und schwierig. Aber sie ist, alle Bereiche der Justiz betrachtet, sicherlich notwendig.

Ich möchte an dieser Stelle für den OLG-Bezirk Hamm werben. Im Moment haben wir dort noch keine Wartezeit für Rechtsreferendare. Vielleicht wird demnächst eine kurze Wartezeit entstehen. Es gab einen großen Aufschrei, als insbesondere im OLG-Bezirk Düsseldorf auf der Homepage die Verlängerung der Wartezeit bekannt wurde.

Es lohnt sich hinsichtlich der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auch der Blick in andere Länder. Dass wir in Nordrhein-Westfalen 26 Monate bis zur mündlichen Prüfung hatten, war ein NRW-Vorteil. Das war ein NRW-Privileg. In anderen Ländern, die schon längst auf 25 Monate umgestiegen sind, gab es das so nicht. Jetzt müssen wir diesen bitteren Schritt gehen, auf den 26. Monat verzichten und es einen Monat vorziehen.

(Sven Wolf [SPD]: Warum?)

– Aus Kostengründen, Herr Wolf; selbstverständlich aus Kostengründen.

(Sven Wolf [SPD]: Warum denn an der Stelle?)

Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung in den letzten Tagen noch einmal genauer hingeschaut und nachgesteuert hat, sodass insbesondere ein Vertrauensschutz für diejenigen besteht, die ihre Wahlstation schon geplant haben. Sie haben für dieses Jahr Klarheit. Das macht es für die kommenden Referendarinnen und Referendare nicht leichter, aber es macht es für sie planbarer und verlässlich.

(Beifall von den GRÜNEN und Andrea Stullich [CDU])

Wir begrüßen außerdem ausdrücklich, dass die jetzigen Referendarinnen und Referendare freiwillig ab dem 25. Monat die mündliche Prüfung ablegen können. Damit haben sie auch die Möglichkeit, einen Monat früher in den Arbeitsmarkt und ins Berufsleben einzusteigen. Auch das ist für viele durchaus ein Vorteil.

Wir werden uns den Haushaltsentwurf der Landesregierung sicherlich sorgfältig ansehen. Wir müssen wirklich das Gesamtbild betrachten. Alle Bereiche müssen solidarisch ihren Beitrag leisten, damit es gelingt, dass der Standort Nordrhein-Westfalen attraktiv bleibt und die dritte Staatsgewalt funktioniert. Wir schauen eben nicht nur auf die Juristinnen und Juristen, sondern auf alle 28 Berufe in der Justiz. Denn sie alle tragen gemeinsam zum Gelingen des Rechtsstaats bei. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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