Das Land investiert zusätzliches Geld in den Kita-Ausbau

Portrait Eileen Woestmann

Kitas sind für die Chancengerechtigkeit von Kindern und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unerlässlich. Der Platzausbau ist daher zentral: für die Kinder, für ihre Eltern, für die Wirtschaft im Land, für uns als Grüne Landtagsfraktion.

Das Land unterstützt die Träger und Kommunen in NRW durch die Investitionskostenförderung finanziell bei Bau, Ausbau und Erhalt von Kitas. Wir freuen uns über eine erhebliche Erhöhung der Förderhöchstsätze. Das Land hat die Förderrichtlinie zu Beginn des Jahres neu aufgesetzt. Dabei wurde der Inflation und den gestiegenen Baupreisen durch eine durchschnittliche Erhöhung um 14,5 Prozent Rechnung getragen und zusätzlich die Aufnahme einer Fördermöglichkeit für inklusive Kita-Plätze aufgenommen. Zudem wird zukünftig auf eine Unterscheidung des Verwaltungsverfahrens zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren verzichtet. Dies führt zu einer nicht unerheblichen Bürokratieentlastung bei den Trägern und Jugendämtern.

Bund und Land haben die Förderung bislang gemeinsam getragen. Der Bund hat sich in der Vergangenheit in Form von Bundesinvestitionsprogrammen am Kita-Ausbau beteiligt. Das fünfte Bundesinvestitionsprogramm ist 2022 ausgelaufen und befindet sich gerade in der finalen Abwicklung.

Neue Bewilligungen für den investiven Ausbau gehen daher zu 100 Prozent zulasten des Landeshaushalts. Im Landeshaushalt waren in den vergangenen Jahren jeweils 115 Millionen Euro jährlich für die Kita-Investition vorgesehen.

Das Interesse an der Investitionskostenförderung ist aktuell groß. Das begrüßen wir sehr, denn es zeigt, dass der Kitaplatz-Ausbau in NRW voranschreitet. Die Schaffung neuer Kita-Plätze und die Ausweitung des Kitaplatz-Ausbaus sind der Landesregierung und uns ein zentrales Anliegen. Daher freuen wir uns sehr, dass es gelungen ist, den Bewilligungsbehörden über den diesjährigen Haushaltsansatz von 115 Millionen Euro hinaus weitere 85 Millionen Euro für den Kitaplatz-Ausbau zuzuweisen, wodurch die Investitionsmittel für 2024 auf 200 Millionen Euro anwachsen.

Die Träger oder Kommunen beantragen die Investitionsförderungen bei den zuständigen Landesjugendämtern. Hier werden die vorliegenden Anträge auf Grundlage der neu zugewiesenen Mittel nun nach und nach abgearbeitet.

Zusätzlich ist es gelungen, mit der NRW.Bank darlehensfinanzierte Investitionen zu besonders günstigen Zinssätzen anzubieten. Das Förderangebot für kommunale und freie Träger von Kibiz-geförderten Einrichtungen wurde entsprechend angepasst. Auch dadurch wird der Ausbau von frühkindlichen Bildungsangeboten gestärkt.