Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie fordern in Ihrem Gesetzentwurf mehr Transparenz bei Selbstbewirtschaftungsmitteln. Und in der Tat, an einem Punkt haben Sie recht: Hier ist jahrelang nicht wirklich hingeschaut worden. Der Bericht des Landesrechnungshofs von 2018 wurde jahrelang ignoriert, auch zu den Zeiten, als die FDP mitregiert hat.
Bei Ihrer Forderung nach mehr Transparenz haben Sie uns Grüne an Ihrer Seite. Das will ich ausdrücklich sagen. Auch wir finden mehr Transparenz nicht nur an dieser Stelle richtig, und auch wir unterstützen den Weg über eine jährliche Darstellung der Selbstbewirtschaftungsmittel im Haushalt.
(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])
– Herr Kollege Witzel, ich habe Ihre Zwischenrufe gehört. Jetzt kommt aber das Aber: In Ihrem Gesetzentwurf steht unter „C. Alternativen“: „Keine“.
(Ralf Witzel [FDP]: Genau!)
Ich stelle fest, dass das offensichtlich nicht richtig ist, denn der Finanzminister hat bereits konkrete Schritte zur Erhöhung der Transparenz öffentlich angekündigt. Ab dem Haushaltsplan 2025 werden die aktuellen Bestände der Selbstbewirtschaftungsmittel im Haushaltsplan dargestellt – öffentlich und transparent für jeden, der es möchte, nachlesbar.
(Stefan Zimkeit [SPD]: Warum können wir das dann nicht beschließen?)
Für eine Verausgabung von Selbstbewirtschaftungsmitteln ist die Zustimmung des Finanzministeriums erforderlich. Im Übrigen wird auch ein zentrales Controlling aufgebaut. Die Landesregierung übererfüllt mit den vorgestellten Maßnahmen damit die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Lösung zu erhöhter Transparenz. Das alles wird dazu beitragen, dass die Selbstbewirtschaftungsmittel sinnvoll und zielgerichtet eingesetzt werden.
In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am vergangenen Donnerstag haben wir eine schriftliche Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf ausgewertet. Der Landesrechnungshof hat seine Stellungnahme noch einmal mündlich hergeleitet und auf Rückfrage erklärt, dass die politische Frage, ob die Transparenz mithilfe einer Gesetzesänderung oder in Form einer Selbstverpflichtung der Landesregierung herbeigeführt werden soll, durch das Parlament und eben nicht durch den Landesrechnungshof zu beurteilen ist.
Zentral ist also aus Sicht des Landesrechnungshofs, dass der Umgang mit Selbstbewirtschaftungsmitteln an sich transparenter wird, und nicht, welches Instrument dafür verwendet wird und wo das geregelt wird.
Da es in dieser Debatte auch immer wieder um die Frage geht, ob Selbstbewirtschaftungsmittel generell problematisch sind – Herr Zimkeit hat eben von Schattenhaushalt gesprochen, man könnte auch sagen: Selbstbewirtschaftungsmittel als Tupperware des Haushaltsrechts –, möchte ich dazu einige grundsätzliche Dinge ausführen.
Es gibt gute Gründe, diese Selbstbewirtschaftungsmittel zu nutzen. Wichtige langjährige Projekte wie beispielsweise der Bau von Anlagen zum Hochwasserschutz können nur mithilfe der Verwendung von Selbstbewirtschaftungsmitteln sinnvoll und sparsam durchgeführt werden. Denn die Planung und der Bau von Deichen erfolgt nicht innerhalb weniger Wochen oder Monate, sondern dauert mehrere Jahre.
(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])
Dasselbe trifft auch für andere Ausgaben zu, bei denen auf das Mittel der Selbstbewirtschaftungsmittel zurückgegriffen wird. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass Selbstbewirtschaftungsmittel grundsätzlich einige Haushaltsgrundsätze durchbrechen. – Das mag sein, das ist auch so. Aber auf der anderen Seite tragen sie eben auch dazu bei, dass die Haushaltsgrundsätze, die in der Landeshaushaltsordnung niedergeschrieben sind, wie beispielsweise die Wirtschaftlichkeit, besser eingehalten werden können.
Klar ist aber auch: Landtag und Ausschuss müssen – und das ist auch geschehen – jeder einzelnen Verwendung von Geldern aus den Selbstbewirtschaftungsmitteln zustimmen. Das war unter diversen Vorgängerregierungen aus unterschiedlichen Parteien so, und das wird auch zukünftig so sein.
Die dabei festgelegte Zweckbindung wird auch eingehalten. Mir zumindest ist bislang kein Fall zu Ohren gekommen, in dem das nicht so war. Ich habe in der ganzen Debatte rund um diesen Gesetzentwurf auch nicht wahrgenommen, dass das an einer Stelle der Fall war.
Dieser Gesetzentwurf ist damit aus unserer Sicht nicht notwendig, um das Ziel von mehr Transparenz zu erreichen, denn allein vom Liegen wird die Sau nicht fett. Deshalb werden wir hier auch nicht zustimmen können.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)