Dr. Robin Korte: „Für viele Kommunen bedeutet das, dass sie sich in ihrer Haushaltsplanung derzeit einer scheinbar unlösbaren Aufgabe gegenübersehen“

Zum Entwurf der Landesregierung für das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - erste Lesung

Portrait Robin Korte

Der Antrag „Kommunale Investitionen erleichtern, öffentliches Vermögen nachhaltig sichern und aufbauen – ‚Neues Kommunales Finanzmanagement‘ weiterentwickeln

Dr. Robin Korte (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Redezeit verzichte ich heute auf eine allgemeine Abhandlung über die Genese und die Auswirkungen der schwierigen kommunalen Finanzlage. Wir haben den Gegenstand in den letzten Wochen immer wieder hier im Plenum miteinander erörtert und diskutiert. Ich glaube, wir alle kennen die Situation.

Wir alle kennen aber auch den Landeshaushalt und wissen, dass wir in dieser aktuellen politischen Großwetterlage, in einer wirtschaftlichen und steuerlichen Schwächephase mit einer viel zu starren Schuldenbremse und in einer, kann man wohl sagen, äußerst unbeweglichen fiskalpolitischen Diskurslage bei Teilen der Regierung und Opposition auf der Bundesebene schlicht und einfach nicht in der Lage sind – und auch gar nicht sein können –, die Kommunen vonseiten des Landes kurzfristig und substanziell mit frischem Geld zu unterstützen. Denn die starke finanzielle Unterstützung, mit der wir unseren Kommunen noch in diesem Jahr mit dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ zur Seite gesprungen sind, kommt mit dem Jahreswechsel an eine leider von der Schuldenbremse definierte Grenze.

Für viele Kommunen bedeutet das, dass sie sich in ihrer Haushaltsplanung derzeit einer scheinbar unlösbaren Aufgabe gegenübersehen und ratlos sind, wie sie die zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge in den nächsten Jahren noch im Haushalt abbilden können.

Daher bin ich erleichtert und auch sehr froh, dass die Landesregierung und wir als die sie tragenden Fraktionen uns hier gemeinsam auf den Weg gemacht haben, den Kommunen in dieser Situation auf andere Weise, nämlich über eine Modernisierung des kommunalen Haushaltsrechts, unter die Arme zu greifen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung und unser Antrag setzen in dieser Situation an sehr unterschiedlichen Stellen an. Sie verfolgen aber beide dasselbe Ziel, nämlich eine handlungsfähige kommunale Selbstverwaltung, die in die Lage versetzt wird, jetzt in die Zukunft zu investieren.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Ganz zentral sind dabei die Änderungen beim Haushaltsausgleich in der Gemeindeordnung. Denn – Frau Scharrenbach hat es bereits erwähnt – in vielen Kommunen zeigt sich immer wieder, dass der Haushaltsausgleich im Jahresabschluss, also im Ist, deutlich einfacher erreicht wird als im Haushaltsplan, weil viele Kämmereien bei der Haushaltsplanung aus der Natur ihrer Rolle heraus von konservativen Szenarien ausgehen, die sich dann in der laufenden Bewirtschaftung positiver entwickeln. Deswegen ist es klug, dass der Gesetzentwurf nun stärker auf das Ist und damit auf die tatsächlichen Defizite fokussiert, bevor eine Haushaltssicherung eintritt.

Dazu trägt zum Beispiel die Erhöhung des globalen Minderaufwands auf 2 % und seine Flexibilisierung bei, die wir ausdrücklich genauso unterstützen wie die Stärkung der Ausgleichsrücklage und die neue, ausdrücklich freiwillige Option für die Kommunen, den Ausgleich für Jahresfehlbeträge über einen Dreijahreszeitraum zu strecken.

Alles zusammengenommen gibt der Gesetzentwurf den Kommunen mit diesen und weiteren Instrumenten eine erhebliche Flexibilität und Lösungsvielfalt an die Hand, ohne die notwendigen Konsolidierungsanstrengungen aus dem Blick zu verlieren. Ich bin überzeugt davon, dass die Kommunen, die bei uns im Land derzeit vor ganz unterschiedlichen Situationen und Herausforderungen stehen, diese Spielräume im Sinne einer gelebten Subsidiarität gut und verantwortungsvoll nutzen werden.

Zu dieser gelebten Subsidiarität, also dass die Kommunen und ihre Selbstverwaltung von uns ernst genommen werden und wir ihnen etwas zutrauen, zählt auch, dass wir denjenigen Kommunen, die sich seit Jahren in der Haushaltssicherung oder sogar in der Überschuldung befinden, mit diesem Gesetzentwurf endlich die Freiheit zugestehen, dass sie ihre Pflichtaufgaben wahrnehmen können, ohne dass die Kommunalaufsicht vorher jede Büroklammer einzeln umdreht.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

So weit zum Gesetzentwurf.

Mit unserem begleitenden Antrag nehmen wir darüber hinaus – das ist bereits von meinen Vorrednern angesprochen worden – die Investitionsfähigkeit in den Blick. Wir passen dazu die Haushaltswirtschaft insbesondere mit Blick auf Investitionen in das kommunale Anlagevermögen, also in die Infrastruktur vor Ort, den modernen Gegebenheiten an. Denn Investitionen in wichtige Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Ressourceneffizienz, Digitalisierung und Barrierefreiheit müssen leicht von der Hand gehen. Das wird den Kommunen mit unserem Antrag deutlich erleichtert.

Zentral ist dabei die Anpassung der Abschreibungstabellen an den Stand der Technik, um zum Beispiel beim Bauen mit Holz oder anderen nachwachsenden Rohstoffen Anreize zu setzen, damit Kommunen, die das wollen, nachhaltig und ressourceneffizient bauen können.

Genauso gilt, dass wir den Kommunen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum bei Investitionen in ihre Infrastruktur, in ihren Gebäudebestand geben; denn so manche sinnvolle Investition vor Ort und für den Klimaschutz scheitert derzeit noch an zu starren Regeln für die Aktivierungsfähigkeit in der Kommunalhaushaltsverordnung. Das kann nicht sein, und deshalb bauen wir diese und weitere Hemmnisse ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Eine Anhörung haben wir im federführenden Ausschuss bereits auf den Weg gebracht. Ich bin sicher, dass wir noch viele weitere neue Erkenntnisse dazugewinnen können, mit welchen haushaltsrechtlichen Updates wir unsere Kommunen bestmöglich bei ihren Aufgaben unterstützen können.

Ich bin auf die weitere Beratung im Ausschuss gespannt, und ich freue mich, dort mit Ihnen – hoffentlich konstruktiv und hoffentlich im Sinne der Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen – weiterzudiskutieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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