I. Ausgangslage
Die jüngsten Konjunkturumfragen, die Wirtschaftsforschungsinstitute und -verbände veröffentlicht haben, zeigen eindrücklich die Folgen der Energiekrise als Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Dieser belastet trotz mittlerweile gesunkener Energiepreise den deutschen Wirtschaftsstandort stark.
Nordrhein-Westfalen ist mit der energieintensiven Industrie, die für das Industrieland mit seinen Wertschöpfungsnetzwerken eine immense Bedeutung hat, besonders von der konjunkturellen Situation betroffen. Doch auch in der Breite der nordrhein-westfälischen Wirtschaft stellt sich die konjunkturelle Lage zunehmend als schwierig dar. Die NRW.BANK zieht auf Basis des im September veröffentlichten Geschäftsklimaindex folgenden Schluss (Berichtsmonat: August): „So trübten sich die Erwartungen der Unternehmen für die nächsten sechs Monate in sämtlichen Branchen ein. Mit dem vierten Rückgang des Geschäftsklimas in Folge schwinden die Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung in der zweiten Jahreshälfte“. Aktuelle Daten zeigen zwar eine Stabilisierung der Stimmungsindikatoren – noch wäre es allerdings verfrüht von einer Trendwende zu sprechen. Zudem gibt es aktuell Handlungsbedarf bei weiteren Standortfaktoren, wie beispielsweise Fach- und Arbeitskräfteengpässen, komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Infrastruktur.
Darüber hinaus wird immer häufiger ein branchenübergreifender Belastungsfaktor benannt, der insbesondere die Soloselbstständigen und kleine bis mittlere Unternehmen trifft, aber auch für die größeren Unternehmen als Investitionsbremse wirkt: übermäßige Bürokratie. Die Industrie- und Handelskammer macht beispielsweise deutlich, dass Unternehmen in Deutschland mittlerweile erhebliche Ressourcen aufwenden müssen, um Berichte zu verfassen, Nachweispflichten zu erfüllen, statistische Daten zu melden oder Genehmigungen zu beantragen. Diese Belastungen tragen mit zu einer ökonomischen Entscheidung, für oder wider den Standort Nordrhein-Westfalen und Deutschland bei.
Der Mittelstand ist Rückgrat unseres Wirtschaftssystems. Er stellt rund 67 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen; gleichzeitig sind rund 71 Prozent der Auszubildenden in Betrieben mit weniger als 250 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten tätig. Langwierige Verfahren sowie Melde-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten führen zu Belastungen und hemmen wirtschaftliche Potenziale von Soloselbstständigen, Kleinstunternehmen, Land- und Forstwirtschaft sowie Handwerk und Mittelstand besonders stark. Unternehmerinnen und Unternehmer sind immer mehr mit bürokratischen Auflagen beschäftigt, welche sie neben ihrem unternehmerischen Kerngeschäft erfüllen müssen. Es ist klarer Wille der Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN, wirtschaftliche Akteure mit einer klugen und fokussierten staatlichen Rahmensetzung zu unterstützen. Gleichzeitig ist es unabdingbar, die ganze Kraft von Unternehmen und Beschäftigten zu bündeln, um die Chancen der klimaneutralen Transformation trotz ihrer Herausforderungen schnellstmöglich zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wurden schon verschiedene Anträge eingebracht, mit denen dem Fach- und Arbeitskräfteengpässen gerade auch im Mittelstand und Handwerk begegnet werden soll.
Aus Sicht der Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN sind zudem bürokratische Entlastungen dringend geboten. Hier liegt ein zentraler Hebel, um wirtschaftliche Potenziale freizusetzen sowie Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Gleichzeitig können wir so die nachhaltige Transformation unserer Volkswirtschaft beschleunigen. Relevant ist dabei vor allem die zeitliche Dimension. Während wesentliche Standortfaktoren, wie der Zustand der Infrastruktur, die Fachkräftesicherung oder das Energiepreisniveau in der Regel lediglich mittel- bis langfristig beeinflussbar sind, ist ein Bürokratieabbau kurzfristig realisierbar.
Auf Bundesebene wird zurzeit das Bürokratieentlastungsgesetz IV vorbereitet. Die Erwartungen der Wirtschaft sind groß, dass die Bundesregierung die ausgerufene Zeitenwende auch bei den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen umsetzt. Diese Erwartungen dürfen nicht enttäuscht werden. Es ist demnach von großer Bedeutung, dass dieses Gesetzgebungsverfahren genutzt wird, um ein Gesamtpaket an branchenübergreifenden Maßnahmen zu schnüren, das die Wirtschaft erheblich entlastet und gleichzeitig die Chance für eine klimaneutrale Industrie der Zukunft bietet. Es geht u. a. darum, Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen, Entlastungen im Steuer- und Handelsrecht herbeizuführen sowie neuen Schwung in die Verwaltungsdigitalisierung und Registermodernisierung zu bringen.
Deutschland steht in dem Ruf, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu lange dauern und in ihren Ergebnissen allzu häufig hinter dem Bedarf und den Erwartungen zurückbleiben. Bund und Länder haben sich Anfang November deshalb auf einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung verständigt, damit Verfahren schneller werden und der Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig bleibt. Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN begrüßt den Pakt ausdrücklich. Nun gilt es, einerseits den Pakt schnell und konsequent in Bund und Land umzusetzen sowie andererseits darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Beschleunigungspotenziale freizusetzen. Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN hat sich vorgenommen, mit einer Vielzahl von Maßnahmen einen Beitrag zur Planungsbeschleunigung zu leisten. Daher wollen wir unter anderem Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für schnellere Verfahren bündeln und prüfen, Genehmigungsmanager auf Ebene der Bezirksregierungen als einheitliche Ansprechpersonen zu etablieren. Zudem brauchen wir behördeninterne, verantwortliche Stellen, die die Koordination und Digitalisierung der Prozesse von betroffenen Fachbehörden agil managen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Verbesserungs- und Vereinfachungsideen unterstützen. Wir sind offen, an den passenden Stellen rechtliche Anpassungen vorzunehmen.
Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN hat sich zum Ziel gesetzt, durch einen konsequenten Bürokratieabbau die Rahmenbedingungen für die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Bürokratie muss für Betriebe und Beschäftigte geringer, digitaler, schneller und effizienter werden. Insbesondere der Mittelstand, aber auch Soloselbstständige sollen dabei gute Rahmenbedingungen erhalten. Für die Transformation zur Klimaneutralität brauchen wir eine deutliche Beschleunigung von Verfahren.
Um übermäßige Bürokratie zu vermeiden und das Maß an bürokratischen Belastungen für Unternehmen nicht weiter zu erhöhen, bekennt sich die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN zum Grundsatz „One In – One Out“. Dementsprechend werden wir bei neuen Regelungsvorhaben eine Überprüfung durchführen, welche Vorgaben noch benötigt werden und wo bürokratische Regelungen abgebaut werden können. Zudem ist unser Ziel, kleine Unternehmen gezielt von übermäßigen Bürokratieanforderungen und Aufzeichnungspflichten zu entlasten. Hier gilt es, die Ausweitung von Bagatellgrenzen, den Verzicht und dort, wo es nicht verzicht-bar ist, die Bündelung von Statistikabfragen, die Ausweitung des Prinzips der Änderungsmitteilung, eine risikoorientierte Prüfweise statt Vollprüfung sowie eine Begrenzung von Berichtspflichten für das jeweilige Unternehmen in den Blick zu nehmen. Wir reduzieren die Verfahrensdauer und -komplexität, ohne dass damit eine Absenkung von Standards im Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz einhergeht.
Da in Nordrhein-Westfalen keine ausschließlich landesspezifischen Unternehmenserhebungen durchgeführt werden und die Statistikpflichten sich auf Bundes- und EU-Vorgaben begründen, ist es erforderlich, sich auf den entsprechenden Ebenen für eine vereinfachte und effiziente Datenerhebung einzusetzen. Unser Ziel sind medienbruchfreie Datenübergaben, so dass Unternehmen notwendige Daten bei Bedarf aus ihren eigenen IT-Systemen übergeben können. Wir versprechen uns davon die Senkung von Erfassungsaufwand und manueller Datenpflege. Denn je seltener es einer aktiven Meldung durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen bedarf, desto effizienter wird die Datenerhebung.
Insgesamt gilt es, die Möglichkeiten der elektronischen Datenerfassung und -verknüpfung auszuweiten und zu vertiefen. Ferner gilt es, gemeinsam mit dem Bund die Registermodernisierung abzuschließen und das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen umzusetzen. Demnach müssen Standarddaten von Unternehmen nur einmal hinterlegt werden, während die staatlichen Stellen immer wieder einfach und sicher darauf zugreifen können. In diesem Kontext soll das „Wirtschafts-Service-Portal.NRW“ als zentrales digitales Zugangstor für die Wirtschaft weiter ausgebaut werden. Für eine effiziente Bearbeitung von Anträgen ist es außerdem notwendig, dass auch die dahinterliegenden Verwaltungsleistungen medienbruchfrei, sicher und an den Bedürfnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern orientiert und digitalisiert werden. Es geht um eine ganzheitliche Betrachtung von Digitalisierungsprozessen, die nicht mehr zwischen Frontend (Unternehmen) und Backend (Verwaltung) unterscheiden.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN dazu, die Normgebung – also alle gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen – an der einfachsten und unkompliziertesten Lösung zu orientieren. Dabei gilt es folglich, von guten Umsetzungsbeispielen aus anderen Bundesländern zu lernen. Auch die Umsetzung von EU-Recht soll effektiv, bürokratiearm und im Sinne des einheitlichen EU-Binnenmarktes wettbewerbsneutral erfolgen. Deshalb setzen wir uns für eine 1:1 Umsetzung von europäischem in nationales Recht ein.
Neben der möglichst einfachen und bürokratiearmen Gestaltung des zukünftigen Rechtsrahmens kommt es auch darauf an, den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungsbestand in Nordrhein-Westfalen weiterhin auf übermäßige bürokratische Lasten, auf Inkohärenzen und Vereinfachungsmöglichkeiten zu überprüfen und entsprechende Potenziale zu heben. Mit der Clearingstelle Mittelstand steht dafür ein etablierter Akteur parat, der durch eine breite Stake-holder-Beteiligung und fundierte Expertise praxisorientierte Hinweise und Empfehlungen geben kann.
Seit der Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes kann sich die Clearingstelle Mittelstand im Rahmen von Clearingverfahren auch mit bestehendem Recht befassen. In diesem Zusammenhang ist zu begrüßen, dass die Landesregierung die neue Möglichkeit gerade für die anstehende Transformation des Mittelstands nutzen möchte und mit dem ersten Verfahren zur mittelstandsorientierten Flächenpolitik diesbezüglich bereits positiv Signale setzt.
Das Ziel der Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN ist es, den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen so weiterzuentwickeln und zukunftsfest aufzustellen, dass neue gute Arbeitsplätze entstehen und unser aller Wohlstand gesichert und gemehrt wird. Bürokratieabbau ist und bleibt eine Daueraufgabe, die wir konsequent angehen. Die Entlastung von Unternehmen durch den Abbau übermäßiger Bürokratie fördert Investitionen, sichert Arbeitsplätze und trägt maßgeblich zur Attraktivitätssteigerung des Wirtschaftsstandorts bei. Mit einem konsequenten Bürokratieabbau stärken wir damit die Wettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens und machen den Weg frei für mehr Investitionen und Innovation.
II. Beschlussfassung
Der Landtag beauftragt die Landesregierung, im Rahmen vorhandener Mittel
- sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ein Gesamtpaket an branchenübergreifenden Maßnahmen auf den Weg gebracht wird, das die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen auf Bundesebene im Hinblick auf die Entlastungen der Wirtschaft ausrichtet und dafür Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt, Verbesserungen im Steuer- und Handelsrecht herbeiführt, Bürokratiekosten senkt sowie neuen Schwung in die Verwaltungsdigitalisierung und Registermodernisierung bringt.
- zu prüfen, ob für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Ebene der Bezirksregierungen Genehmigungsmanagerinnen und Genehmigungsmanager als einheitliche Ansprechpersonen etabliert werden können.
- behördeninterne, verantwortliche Stellen zu schaffen, die die Koordination und Digitalisierung der Prozesse von betroffenen Fachbehörden agil managen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Verbesserungs- und Vereinfachungsideen unterstützen.
- in Nordrhein-Westfalen nach dem Grundsatz „One In – One Out“ zu arbeiten, um somit den Zuwachs an bürokratischen Belastungen für Unternehmen zu verhindern und bei neuen Regelungsvorhaben eine Überprüfung durchzuführen, welche Vorgaben noch benötigt werden und wo Bürokratiekosten reduziert werden können.
- die Verfahrensdauer und -komplexität zu reduzieren, ohne dass damit eine Absenkung von Standards im Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz einhergeht.
- bei neuen Standards in der Digitalisierung die veränderte weltweite Sicherheitslage angemessen zu berücksichtigen.
- sich dafür einzusetzen, dass kleine Unternehmen von übermäßigen Bürokratieanforderungen und Aufzeichnungspflichten gezielt entlastet werden, wobei insbesondere die Ausweitung von Bagatellgrenzen, der Verzicht auf oder notfalls die Bündelung von Statistikabfragen, die Ausweitung des Prinzips der Änderungsmitteilung sowie eine Begrenzung von Berichtspflichten für das jeweilige Unternehmen umzusetzen sind. Bei regelmäßigen Meldepflichten sollten nur wesentliche Abweichungen gegenüber dem Vormonats- bzw. Vorjahreswert angegeben werden müssen.
- die Weiterentwicklung der Erhebungsdurchführung so voranzutreiben, dass eine medienbruchfreie und automatisierte Datenübergabe möglich wird. Dass Menschen Daten langwierig erheben und über Online-Masken oder E-Mail zur Erhebung beitragen, soll zur Ausnahme werden.
- gemeinsam mit dem Bund die Registermodernisierung abzuschließen und das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen Schritt für Schritt umzusetzen.
- das im Onlinezugangsgesetz 2.0 des Bundes verankerte Prinzip des „Digital-Only“ schnellstmöglich umzusetzen sowie auch alle dahinter liegenden Prozessen vollumfänglich zu digitalisieren.
- das „Wirtschafts-Service-Portal.NRW“ als zentrales digitales Zugangstor für die Wirtschaft weiter auszubauen, dabei die medienbruchfreie Digitalisierung der dahinterliegen-den Verwaltungsvorgänge in den Blick zu nehmen, ausreichend zu finanzieren und weitere Verwaltungsleistungen einzubeziehen.
- Verwaltungsleistungen sollen im Wirtschafts-Service-Portal.NRW nutzerorientiert weiterentwickelt werden, Nachweisinformationen elektronisch medienbruchfrei mit Einwilligung der Antragstellenden beigefügt werden und Verfahren so transparent abgewickelt werden, dass die Antragstellenden jederzeit den Verfahrensstand erkennen können sowie mit Hilfe offener Schnittstellen die Daten für weitere Verfahren genutzt werden können und nicht erneut erhoben werden müssen.
- der Gründungsprozess soll deutlich beschleunigt und auf das unerlässlich notwendige Maß an Verwaltungsaufwand reduziert werden. Hierzu soll das Wirtschafts-Service-Portal.NRW von einem „One-Stop-Shop“ zu einer sog. „No-Stop-Agency“ weiterentwickelt werden. Once-Only-Potenziale sollen genutzt werden, in dem möglichst Daten, die bereits bei der Verwaltung vorliegen, nach dem Prinzip der Datensparsamkeit nicht erneut von den Gründerinnen und Gründern und Start-Ups abgerufen werden.
- sich für eine schnelle und konsequente Umsetzung des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung auf Bundesebene einzusetzen sowie in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine beschleunigte Umsetzung Sorge zu tragen. Darüber hinaus ist die Landesregierung aufgefordert, weitere über den Pakt hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen.
- sich bei der Normgebung an der einfachsten und unkompliziertesten Lösung zu orientieren.
- sich grundsätzlich für eine 1:1 Umsetzung von europäischem in nationales Recht einzusetzen bzw. eine solche vorzunehmen. Hierbei ist sicherzustellen, dass dies effektiv, bürokratiearm und im Sinne eines einheitlichen europäischen Binnenmarkts wettbewerbsneutral erfolgt.
- bei den landesseitigen Förderprogrammen, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung (VV der LHO) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) auf Vereinfachungspotenzial zu überprüfen.
- in den Ministerien einen Veränderungsprozess „Bürokratieabbau“ zu etablieren, der eine Erfolgs- und Umsetzungskontrolle ermöglicht, und diesen im regelmäßigen Austausch konsequent umzusetzen.