Mehrdad Mostofizadeh: „Alles andere als hilfreich“

Zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung der Landesverfassung

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Kollegen Hagemeier und Wolf ausdrücklich dankbar, dass sie darauf hingewiesen haben, dass es sich hierbei um einen Vorgang handelt, der immerhin zwei Drittel der Mitglieder des Landtags für eine Zustimmung braucht. Deswegen finde ich die Zuspitzung, die Herr Witzel am Ende eingebracht hat, alles andere als hilfreich, um diesen Sachverhalt adäquat abarbeiten zu können.

Herr Wedel war immerhin vom 21.11.2017, wenn ich mich richtig erinnere, bis zum Abschluss der Legislaturperiode, also bis Juni 2022, Staatssekretär im Justizministerium. Warum hat damals keine entsprechende Vorlage den Landtag erreicht? Das könnte man sich in dem Zusammenhang ja auch mal fragen und fragen, warum das jetzt der Fall ist.

Herr Kollege Wolf hat zu Recht darauf hingewiesen, und Herr Hagemeier hat das auch getan, dass wir einen weiteren Vorschlag einer verfassungsändernden Gesetzgebung seitens der FDP haben. Es wäre das Mindeste, und da würde ich beiden Kollegen folgen wollen, dass man im Verfahren darauf achtet, dass wir das jetzt gemeinsam und gebündelt besprechen und abarbeiten. Darüber sind wir uns wahrscheinlich auch einig.

Aus meiner Sicht ist eine zweite Argumentationslücke bei Herrn Kollegen Wedel beim Thema „Verfassungshygiene“ zu erkennen. Sie stellen bei der Bearbeitung des Art. 78 darauf ab, dass ein Urteil des Verfassungsgerichts umgesetzt werden soll. Sie wollen aber nicht nur die Umsetzung dieses Urteils, sondern Sie wollen darüber hinausgehen. Es soll nämlich auch des Thema „Bezirksvertretung und RVR-Verbandsversammlung“ aus der Verfassung gestrichen werden. Als Argumentation führen Sie dafür an, dass sich das einfachgesetzlich lösen ließe.

Diesbezüglich wird sich der Kollege Wolf noch besser als ich an die Verfassungskommission in der Legislaturperiode 2012 bis 2017 erinnern. Damals haben wir Wahlgrundsätze und unter anderem das Thema des Wahlalters von 16 Jahren bei Landtagswahlen besprochen, und es gab hier eine verfassungsändernde Mehrheit bzw. es zeichnete sich eine solche in der Kommission ab, die das Wahlalter von 16 Jahren möglich gemacht hätte.

Die FDP hat dem jedoch obgleich der eigenen Beschlussfassung auch auf Parteitagen nicht zugestimmt. Darüber hinaus hat sie dem von dem Kollegen Römer und mir eingebrachten Kompromissvorschlag, das aus der Verfassung herauszunehmen und den einfachgesetzlichen Wahlgrundsätzen zugänglich zu machen und damit verbunden dem Versprechen, das in der damaligen Legislaturperiode nicht mehr abschließend regeln zu wollen, ausdrücklich nicht zugestimmt.

Weil Sie damals selbst Abgeordneter dieses Landtags waren, ist die Kontinuität Ihrer Argumentation im Hinblick auf die Verfassungshygiene an dieser Stelle zumindest brüchig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Bei Art. 72 wird man sich in der Diskussion im Rahmen der Beratung wahrscheinlich irgendwo treffen können. Bei Art. 78 habe ich hingegen zumindest eine gewisse Skepsis und teile die Einschätzung des Kollegen Wolf. Dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs auf irgendeine Art und Weise Rechnung zu tragen, wird man, glaube ich, irgendwie tun können.

Ansonsten kann ich nur an die FDP appellieren, bei Verfassungsänderungen einmal miteinander zu reden, diese vernünftig vorzubereiten und sie dann in einem vernünftigen Verfahren abzuarbeiten. Das wäre dem Prozess deutlich zuträglicher. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Sven Wolf [SPD])