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2. Mai 2023

Kinderschutz und Kinderrechte in NRW weiter stärken

Portrait Norika Creuzmann

Der Antrag „Auf Grundlage des Landeskinderschutzgesetzes den Kinderschutz in Nordrhein-West­falen weiter stärken: Eine unabhängige Beauftragte oder einen unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechte für Nordrhein-Westfa­len einrichten“

Die schrecklichen Fälle von Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster haben den Kinderschutz und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den Fokus öffentlicher und politischer Debatten gerückt. Wir wollen den Kinderschutz in NRW weiter stärken und daher die Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten einrichten.

Kinder haben Rechte. Doch die Rechte von Kindern werden immer wieder verletzt. Wir müssen als Politik und Gesellschaft alles dafür tun, Kindern vor sexualisierter, physischer und/oder psychischer Gewalt zu schützen.

Die schrecklichen Fälle von Lügde, Münster und Bergisch-Gladbach haben das Thema Kinderschutz und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den Vordergrund gerückt und zu einer breiten politischen Debatte geführt.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Kindesmissbrauch“ und die Kinderschutzkommission haben wichtige Impulse für das 2022 beschlossene Kinderschutzgesetz NRW gegeben. Dieses war das erste und bundesweit stärkste Landeskinderschutzgesetz und ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Strukturen des Kinderschutzes in NRW.

Kinderschutz ist eine kontinuierliche Aufgabe und wir arbeiten weiter daran, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen. Dazu kann auch die Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten beitragen, die wir nun einrichten wollen.

Es braucht eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung für Kinderschutz und Kinderrechte. Die oder der Landesbeauftragte soll das Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen, Impulse setzen für die Prävention gegen Gewalt gegen Kinder oder auch für die Einbeziehung von Betroffenen von Missbrauch. Die Stelle soll eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle sein, die proaktiv arbeitet und sich für Verbesserungen im Bereich des Kinderschutzes einsetzt. Zudem soll der oder die Landesbeauftragte beispielsweise die Akteure des Kinderschutzes und der Kinderrechte zusammenbringen und vernetzen.

Jedes Kind hat das Recht auf ein Aufwachsen ohne Gewalt. Für uns als schwarz-grüne Koalition ist die Bekämpfung von Gewalt gegen ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Der Schutz der Kinder hat für unser Handeln oberste Priorität.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

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