Dagmar Hanses: „Der wissenschaftliche, juristische und auch politische Diskurs ist in vollem Gange“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zur Digitalisierung der Justiz

Portrait Dagmar Hanses

Dagmar Hanses (GRÜNE): Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Nach den letzten Reden könnte man den Eindruck haben, dass allein die Durchführung eines Kongresses alle Sorgen im Bereich der KI lösen könnte. Diese Illusion muss ich Ihnen nehmen. Dem ist nicht so.

Künstliche Intelligenz ist nicht aufzuhalten – selbstverständlich nicht –, und das ist auch gut so. Sie ist bereits jetzt unverzichtbarer Teil der Rechtsdurchsetzung. Wir sollten jedoch unterscheiden zwischen Instrumenten, die technisch möglich sind, und solchen, die auch sinnvoll sind.

Selbstverständlich kann eine KI niemals menschliche Entscheidungen ersetzen. Auch Aspekte des Datenschutzes, wie die Kollegin Bongers sie angesprochen hat, und der Nachvollziehbarkeit von Mechanismen sind besonders wichtig. In der bereits zitierten Anhörung wurde auch von der Diskriminierungsfreiheit von Software und deren Regeln gesprochen. Das sind wichtige Aspekte, die uns sicherlich in den nächsten Jahren noch beschäftigen werden. Sie sehen: Der wissenschaftliche, juristische und auch politische Diskurs ist in vollem Gange.

Zu den Einsatzmöglichkeiten verweise ich auf den Bericht der Landesregierung vom 24. Oktober, der sieben konkrete Bereiche benennt: die KI-gestützte Metadatenerkennung, die Anonymisierung von Entscheidungen, den Einsatz von Automatisierungssoftware, die Unterstützung bei der Aktendurchdringung – zum Beispiel beim Sortieren, Chronologisieren oder Verknüpfen von Merkmalen –, das Vereinfachen der Kommunikation, das Sichten von großen Datenmengen – darauf hatte die Kollegin Erwin schon hingewiesen – sowie die Transkription von Verhandlungen. Sie sehen: Die Landesregierung hat Einsatzmöglichkeiten in der Justiz erkannt und ist längst auf dem Weg.

Sie fordern die Durchführung eines weiteren Kongresses. Das ist überflüssig. Wir, die regierungstragenden Fraktionen, sehen nicht allein dieses Instrument, sondern viele unterschiedliche Formen und Möglichkeiten der weiteren Arbeit mit KI in der Justiz. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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