Thoms/Schmitz: Bund und SPD stellen Dialog um Krankenhausplanung in Frage

Portrait Meral Thoms

In einer Pressekonferenz hat die SPD NRW heute Bundesminister Lauterbach einen Stopp der Krankenhausreform für Nordrhein-Westfalen fordern lassen. Sie stellt damit den vereinbarten Weg der Verständigung zwischen Bund und Ländern zu gemeinsamen Anstrengungen für eine bessere Krankenhauslandschaft einseitig und ohne erkennbare Gründe in Frage. Dazu die gesundheitspolitischen Sprecher*innen Grünen im Landtag und CDU, Meral Thoms und Marco Schmitz:

Meral Thoms: „Mit dieser Pressekonferenz hat Minister Lauterbach dem Verständigungsprozess keinen Gefallen getan. Es ist wichtig, im Ringen um gemeinsame Lösungen jetzt nicht nachzulassen. Wir werden in NRW die Krankenhauslandschaft stärken und zukunftsfest machen, indem wir flächendeckend und wohnortnah die Versorgung sichern und die Qualität verbessern. Wir kennen die regionalen Besonderheiten im Land und orientieren uns an den Bedarfen vor Ort. Zusätzlich brauchen wir eine Reform der Krankenhausfinanzierung, die dem gleichen Ziel einer hohen Qualität dient und die Vorhaltung wichtiger Versorgungsstrukturen sichert. Deshalb muss die Reform der Bundesebene mit unserer innovativen Krankenhausplanung ineinandergreifen.“

Marco Schmitz: „Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sich offenbar vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kutschaty vor den politischen Karren spannen lassen. Dass ihm dies unangenehm war, hat er mit seinem fahrigen und unkonzentrierten Auftritt in der Pressekonferenz selbst dokumentiert. Der strukturelle Reformbedarf unserer Krankenhausversorgung ist unbestritten. Dabei wäre Lauterbach gut beraten, mehr auf Nordrhein-Westfalen zu hören. Mit recht haben die Krankenhausgesellschaften daher eindringlich vor den Plänen der Ampel gewarnt. Eine 1:1-Umsetzung der Lauterbach-Pläne würde bundesweit Eingriffe in die Krankenhauslandschaft bedeuten, die nicht erforderlich sind und weit über das Ziel hinausgehen. Statt zu sinnvoller Umverteilung der Leistungen könnte sie zu starken Konzentrationen bei einzelnen Krankenhäusern führen. Bis gestern befanden sich Bund und Länder in einem offenen Diskussionsprozess für einen zu erarbeitenden gemeinsamen Gesetzesentwurf. Diesen Dialog haben Lauterbach und Kutschaty heute aufgekündigt.“

 

Hintergrund: Der nordrhein-westfälische Landtag hat im April 2022 ein neues Krankenhausplanungsgesetz in Kraft gesetzt. Durch eine wissenschaftlich validierte und durch die Krankenhäuser mitgetragene Planung wird eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser angestrebt. Die Krankenhausreform wird seitens der Landesregierung durch mindestens 2,5 Mrd. Euro flankiert, die dazu dienen, durch die Umstrukturierungen notwendige Neu- und Umbauten zu fördern. Eine Planung nach Versorgungsgruppen stellt eine flächendeckende Versorgung mit bestimmten Stationen etwa Notaufnahmen, Geburtshilfen oder Kinderkliniken sicher. Für 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger soll ein Krankenhaus mit chirurgischen Versorgungsangebot in 20 Autominuten erreichbar sein.