Kommunalinfo: Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschleunigt die Baulandmobilisierung – mehr Möglichkeiten für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt

Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben einen angespannten Wohnungsmarkt und benötigen mehr Handlungsspielraum, um aktive Wohnbaupolitik zu betreiben. Schwarz-Grün hat daher bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kommunen dabei stärker zu unterstützen.

Der Bund hat mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Sommer 2021 den Ländern ermöglicht, mit Erlass einer Rechtsverordnung einem bestimmten Kreis von Kommunen mehr Instrumente in die Hand zu geben. Das NRW-Bauministerium hat hierzu ein Gutachten erstellen lassen und 95 Städte und Gemeinden definiert. Die Liste finden Sie hier.

Das Baulandmobilisierungsgesetz zielt dabei vor allem auf Brachflächen, mindergenutzte Grundstücke und Nachverdichtung. Diese flächenschonende Erschließung von Flächen für Wohnraum begrüßen wir angesichts unserer Flächensparziele besonders. Für mehr Natur- und Klimaschutz gilt, die Erschließung von bereits erschlossenen Grundstücken muss vor der Neuausweisung von Bauland stehen.

Anfang 2023 wurde die Verordnung nach einer Verbändebeteiligung veröffentlicht und hat nun Rechtskraft. Die genannten Kommunen können nun erweiterte Vorkaufsrechte nutzen, um bei Grundstückgeschäften den ersten Zugriff zu erhalten. Sie können von Festsetzungen in ihren Bebauungsplänen abweichen, um Wohnbauvorhaben zu ermöglichen. Zusätzlich können sie Baugebote verhängen, wenn Grundstücke länger leer stehen und damit die Entwicklung notwendigen Wohnraums verzögert wird.

Die Verordnung gibt den Kommunen den notwendigen Spielraum, um mehr Wohnraum zu schaffen. Dieses Vorgehen begrüßen wir ausdrücklich. Als schwarz-grüne Koalition setzen wir uns darüber hinaus dafür ein, dass die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auch finanziell und personell in der Lage sind, diese rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Falls Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne auch an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung, Michèle Eichhorn (michele.eichhorn@landtag.nrw.de, 0211-884-2702) wenden.

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