Dr Robin Korte: „Das vorliegende Gesetz sichert die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden“

Zum Entwurf der Landesregierung für das Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften - zweite Lesung

Portrait Robin Korte

Dr. Robin Korte (GRÜNE): Gucken wir mal. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner Heinrich Frieling hat es bereits deutlich gemacht: Der vorliegende Gesetzentwurf ist für unsere Kommunen und für die Aufstellung ihrer Haushalte von entscheidender Bedeutung.

Denn er beinhaltet zwar für sich genommen kein frisches Geld. Das erscheint, wie heute Nachmittag ausgeführt, an anderer Stelle, nicht zuletzt – dies in Richtung der SPD; man kann es nicht oft genug wiederholen – auch in den sehr hohen Zuweisungen, die infolge des Kommunalgipfels vereinbart worden sind.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Gleichwohl sichert das vorliegende Gesetz die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden im kommenden Haushaltsjahr und darüber hinaus, den Beschluss unseres Änderungsantrags hier einmal vorausgesetzt.

Damit komme ich zu der Auswertung der Sachverständigenanhörung vom 18. November 2022. Neben einigen sachlichen Hinweisen, von denen wir die wichtigsten in unserem Änderungsantrag aufgenommen haben, hat die Anhörung insgesamt vor allem eines gezeigt: Die kommunale Familie braucht dieses Gesetz und unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf. Mein Eindruck war, dass selbst die erwartbare Kritik des Bundes der Steuerzahler oder von Haus & Grund eher verhalten daherkam.

Insbesondere der lauthalsigen Kritik an der Bilanzierungshilfe – Art. 2 des Gesetzes –, die vor allem vonseiten der SPD in den letzten Wochen und Monaten seit Bekanntmachung des Gesetzentwurfs immer wieder kam, kann man angesichts der Einigkeit in der kommunalen Familie aber nur eine Bauchlandung attestieren.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Zunächst noch einmal zum ersten Artikel des Gesetzes, der das KAG betrifft: Weil das OVG-Urteil dieses Jahres – das ist bereits ausgeführt worden – in den Kommunen große Unsicherheit ausgelöst hat, haben sich CDU und Grüne sehr früh und einhellig darauf verständigt, gleich zu Beginn der Legislaturperiode für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, um unsere Kommunen in diesen Zeiten nicht vor weitere Probleme zu stellen.

Ich möchte der Ministerin an dieser Stelle noch einmal dafür danken, dass das so schnell gelungen ist.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Der vorliegende Gesetzentwurf stellt die kommunale Gebührenkalkulation endlich auf solide gesetzliche Beine und legt mit der klaren Unterscheidung zwischen der Berechnung von kalkulatorischen Zinsen einerseits und kalkulatorischen Abschreibungen andererseits auch endlich eine nachvollziehbare Systematik fest. Er ist somit ein guter Kompromiss zwischen der langjährigen Praxis in unseren Kommunen und der berechtigten Forderung nach einem realistischen Zinsansatz.

Das gilt in gleicher Weise für den zweiten Artikel, das NKF-CUIG. Mit der befristeten Fortführung der von der Vorgängerregierung eingeführten Bilanzierungshilfe sichern wir allen Risiken und Unwägbarkeiten zum Trotz die Handlungsfähigkeit an der Basis unserer Demokratie, in den Städten und Gemeinden.

(Unruhe bei der SPD)

– Es wäre schön, wenn die SPD auch der Debatte lauschen würde. – Niemand aus den Reihen der kommunalen Sachverständigen, auch nicht Herr Busch – und übrigens auch nicht die Angehörigen der SPD, insbesondere auch nicht Herr Murrack, der Stadtkämmerer von Duisburg –, hat einen Zweifel an der Notwendigkeit dieser Verlängerung gelassen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Ja, es ist richtig; das NKF-CUIG ist für sich genommen – anders als die im Kommunalgipfel vereinbarten Mittel – kein frisches Geld für die Kommunen. Aber ich habe es bereits im Ausschuss gesagt: Es hilft uns an dieser Stelle nicht, wenn wir darüber streiten, wer um kurz nach Mitternacht den Kommunen noch das meiste Geld verspricht. Vielmehr gilt es jetzt, dafür zu sorgen, dass unsere Kommunen mit einem genehmigten Haushalt und mit der notwendigen Handlungsfähigkeit ins nächste Jahr gehen können.

Darum besteht aus unserer Sicht überhaupt kein Zweifel daran, dass dieser Schritt, die Verlängerung der Bilanzierungshilfe, in dieser Situation nötig und darum richtig ist.

Damit bei den laufenden Haushaltsaufstellungen alle Kommunen und alle Kommunalverbände, auch die mit Doppelhaushalt, von der Bilanzierungshilfe profitieren können, haben wir uns als Regierungskoalition nach eingehender Abwägung dazu entschieden, die Isolierung im Rahmen von Doppelhaushalten auch für das Jahr 2024 zu ermöglichen.

Ich möchte betonen, dass dies der kleinstmögliche Öffnungsschritt ist. Denn selbstverständlich – ich denke, da spreche ich für jeden Finanzer – kann die Bilanzierungshilfe nur eine vorübergehende Lösung sein. Daran redet auch niemand vorbei, auch die Ministerin nicht.

Natürlich werden wir dem Gesetzentwurf heute zustimmen, damit der Landtag dem klaren Hinweis der Kommunen nachkommen kann, dass dieses Gesetz noch 2022 dringend gebraucht wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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