• Aktuelles
    • Newsletter
      • Anmeldung Fachnewsletter
      • Fachnewsletter Archiv
    • Termine
    • Publikationen
      • GRÜN.KOMMT
      • Fachnewsletter
      • Positionspapiere
  • Themen
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter*innen
    • Offene Stellen
  • Parlament
    • Landtags-ABC
    • Parlamentarisches
      • Reden
      • Anfragen
      • Anträge
      • Gesetzentwürfe
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Team
    • Downloads
  • Kontakt
6. Dezember 2022

Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern

Portrait Robin Korte

In den aktuellen Krisen wollen wir den Kommunen auch für „Doppelhaushalte“ die bilanzielle Isolierung krisenbedingter Belastungen ermöglichen. Zudem wollen wir die Gebührenkalkulation vereinfachen.

Als schwarz-grüne Koalition wollen wir für zusätzliche Sicherheiten für die kommunalen Haushalte sorgen. Dafür bringen wir in dieser Plenarwoche den gemeinsamen Änderungsantrag zum „Zweiten Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ ein.
Dabei greifen wir übereinstimmende Forderungen aus der kommunalen Familie auf, die in der Anhörung am 18. November 2022 im Ausschuss für Heimat und Kommunales von den Sachverständigen vorgebracht wurden.
Wir wollen solchen Kommunen und Kommunalverbänden, die einen Doppelhaushalt aufstellen, ermöglichen die sogenannte „Bilanzierungshilfe“ zur Isolierung finanzieller Belastungen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch für das Haushaltsjahr 2024 vorzunehmen. Wir tragen so Sorge dafür, dass unsere Kommunen nicht durch kriegsbedingte Mehrausgaben oder Mindereinahmen in die Haushaltssicherung abgleiten und handlungsfähig bleiben.

Zudem greifen wir eine Forderung der Kommunen zur Neuregelung der kommunalen Gebührenkalkulation, z.B. der Abwassergebühren, auf. Mit einer Ergänzung des Gesetzentwurfes der Landesregierung wollen wir die zukünftige Gebührenkalkulation vereinfachen. Städten und Gemeinden soll es ermöglicht werden, die kalkulatorischen Zinsen für Eigen- und Fremdkapital gemeinsam zu berechnen.
Schwarz-Grün löst mit der gesetzlichen Neuregelung der kommunalen Gebührenkalkulation ein wichtiges Versprechen gegenüber den Kommunen ein und schafft so Planbarkeit und rechtliche Transparenz in der kommunalen Gebührenordnung.

 

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

Grüne Links

  • Grüner Landesverband
  • Grüner Bundesverband
  • Grüne Jugend NRW

Themen

  • Anti-Atom
  • Arbeitsmarkt
  • Bauen & Wohnen
  • Bergbau
  • Menschen mit Behinderungen
  • Bauen und Wohnen
  • Demokratie und Verfassungsschutz
  • Energie & Klimaschutz
  • Enquete-Kommissionen
  • Europa
  • Frauen
  • Forschung & Innovation
  • Geflüchtete Menschen
  • Gentechnik
  • Gesundheit
  • Haushalt & Finanzen
  • Hochschule & Wissenschaft
  • Innenpolitik
  • Integration
  • Eine-Welt / Internationales
  • Jugend
  • Kinder & Familie
  • Kommunales
  • Kultur & Medien
  • Landesplanung
  • Landwirtschaft
  • Luftverkehr
  • Naturschutz
  • ÖPNV
  • Petitionen
  • Pflege
  • Queer
  • Recht & Justiz
  • Rechtsextremismus
  • Religion
  • Schule
  • Inklusion
  • Soziales
  • Sport
  • Stadtentwicklung
  • Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Untersuchungsausschüsse
  • Verbraucherschutz
  • Verkehr
  • Weiterbildung
  • Wirtschaft
  • Blog
  • Netiquette der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW
  • Anmeldung zu unseren Newslettern
  • Newsletter
  • Kasse
  • Bestellung abgeschlossen
  • Newsletter Kommunalverteiler
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Vorlieben
  • {title}
  • {title}
  • {title}