Gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und FDP wollen wir den Kreis der Anspruchsberechtigten für eine Entschädigung durch das Land erweitern.
Der ehemalige Inhaber der „Alten Apotheke Bottrop“ hat jahrelang patientenindividuelle Krebstherapeutika hergestellt und abgegeben, die eine reduzierte Wirkstoffmenge oder keinen Wirkstoff enthielten.
Unser fraktionsübergreifendes Ziel war und ist, das Leid der Betroffenen zu mildern. Daher hat der Landtag im Dezember vergangenen Jahres insgesamt zehn Millionen Euro für Billigkeitsleistungen in Höhe von jeweils 5.000 Euro für die Geschädigten bereitgestellt.
Antragsberechtigt für diese Landeshilfen sind nach der zugrundeliegenden Richtlinie die rund 2.000 Menschen, die im Urteil des Landgerichts Essen benannt wurden. Gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und FDP wollen wir die Antragsfrist bis Ende März verlängern, damit die bereitgestellten Mittel besser bei den Betroffenen ankommen.
Aber nicht nur diese Geschädigten haben unter den Taten des Apothekers gelitten. Hinzu kommen weitere Menschen, die ihre Krebsmedikamente aus dieser Apotheke erhalten haben, für die das Gericht den Apotheker freigesprochen hat oder deren Fälle im Prozess aus verschiedenen Gründen nicht berücksichtigt wurden. Doch auch sie leiden unter der Ungewissheit, ob ihre Medikamente ordnungsgemäß dosiert waren. Daher wollen wir auch den Kreis der Berechtigten für die Billigkeitsleistungen des Landes erweitern.