Kommunalinfo: 67 Städte und Gemeinden in NRW können Mietpreisbindungs- und Belegungsrechte ankaufen

In jedem Jahr fallen tausende von ehemals geförderten Wohnungen aus der Sozialbindung. Um diesem Trend entgegenzuwirken ist neben dem Bau von neuem Wohnraum auch der Ankauf von Mietpreisbindungen und/oder Belegungsrechten wichtig. Dabei erwirbt die Stadt die entsprechenden Rechte bei den Wohnraumeigentümern und kann im Gegenzug eine Mieter*in mit Wohnberechtigungsschein für die jeweiligen Wohnungen benennen und die Mieten bleiben in bisheriger Höhe bestehen. Die Möglichkeit gab es bislang nur in vier Modellstädten, die schwarz-grüne Landesregierung hat dies nun auf insgesamt 67 Kommunen ausgeweitet. Der Ankauf wird mit insgesamt 10 Millionen Euro vom Land bezuschusst. Damit kann vielen Menschen in NRW die Angst genommen werden, dass sie demnächst ihre höheren Mieten nicht mehr zahlen können, weil bei ihrer Wohnung die Mietpreisbindung ausläuft. Außerdem kann die Wohnungsverwaltung über das Belegungsrecht dafür Sorge tragen, dass Menschen mit Schwierigkeiten auf dem freien Wohnungsmarkt eine angemessene Wohnung erhalten. Wir GRÜNE begrüßen diese Initiative von Ministerin Scharrenbach sehr, insbesondere weil jetzt viele neue Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt und großen Beständen an ehemals gefördertem Wohnraum in das Förderprogramm aufgenommen werden können.

Eine Liste der Kommunen des Förderprogramms sind der Pressemitteilung des NRW-Bauministeriums zu entnehmen.

Falls Ihr Fragen dazu habt, könnt Ihr Euch gerne auch an die wissenschaftliche Mitarbeiterin für Bauen und Wohnen Bettina Tull (bettina.tull@landtag.nrw.de) wenden.

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