Mehrdad Mostofizadeh: „Ich glaube, das wird juristisch noch mal nachgearbeitet werden müssen“

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung für die Einführung digitaler Sitzungen in der Kommunalpolitik

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da wir uns jetzt langsam der Mitternachtsstunde – zumindest der parlamentarischen – nähern, will ich vielleicht einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass wir die Zeit nicht ganz ausnutzen, weil in den Vorträgen vorhin alle wichtigen Punkte auch schon aufgeführt worden sind.

Ich möchte ganz kurz auf vier Aspekte eingehen.

Zunächst einmal möchte ich sagen, dass es natürlich gut und richtig ist, dass wir heute ein solches Gesetz verabschieden. Wir haben auch schon vorher das eine oder andere Mal – auch außerhalb von Sitzungen – darüber gesprochen. Darum herzlichen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben, dass es ernst genommen wird, dass wir nicht nur analoge, sondern auch digitale Formate brauchen. Im Grundsatz würde ich mich dem Kollegen Körfges auch anschließen. Viele Punkte sind da in die richtige Richtung gegangen.

Beim einem Punkt möchte ich dir, lieber Hans-Willi, zumindest in Nuancen ein bisschen Widerstand entgegenbringen. Bei der Frage der digitalen Ausstattung vor Ort bin ich nämlich eher beim Kollegen Höne. Das Rathaus wird auch von der Kommune finanziert, genauso wie Soft- und Hardware. Das war auch ein wichtiger Punkt in der Anhörung. Da müssen gute Systeme bereitgestellt werden. Die Kommunen werden da schon etwas auf den Tisch legen. Allerdings – das ist auch angelegt – wird das Land, das Kommunalministerium, entsprechende Unterstützungs- und Hilfeleistungen bieten. Das finde ich auch richtig, und diesen Punkt wird man sich dann angucken müssen.

Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema „barrierefreie Zugänge“. Das bezieht sich sowohl auf die digitalen als auch auf die analogen Angebote. In dem Zusammenhang kam ein wichtiger Hinweis von den Behindertenverbänden. Seien wir mal ehrlich: In unseren Rats- und Kreistagssitzungen sind ziemlich wenige dabei, die von solchen Einschränkungen betroffen sind. Das gilt zumindest nach meinem Dafürhalten auch für uns Parteien – da gilt es einiges nachzuarbeiten. Das hat sich auch durch alle Anhörungen durchgezogen und wäre mir ein wichtiges Anliegen.

Gut war, dass das Thema „Änderung des Gemeindewirtschaftsrechtes“ erst mal wieder zurückgenommen worden ist, und man in der neuen Legislaturperiode sicherlich noch über das eine oder andere reden darf.

Einen Punkt würde ich aber schon gern noch offen ansprechen, nämlich das Thema „Persönlichkeitsrechte“. Ich glaube, das wird juristisch noch mal nachgearbeitet werden müssen, und zwar nicht unbedingt, weil ich selbst das so wichtig finde, sondern weil es einfach verfassungsrechtlich geboten ist.

Herr Battis hat uns noch mal ins Stammbuch geschrieben, darauf zu achten, dass es nicht sein kann, dass die Mehrheit über Persönlichkeitsrechte entscheidet. Das ist verfassungsrechtlich wahrscheinlich nicht akzeptabel. Deswegen kann es sein, dass Ratsmitglieder, die einem solchen Streaming – darum geht es, also das Verbreiten nach außen – widersprechen, gepixelt werden müssen oder auf andere Art und Weise Veränderungen vorgenommen werden müssen.

All das bringt uns nicht dazu, gegen den Gesetzentwurf zu sprechen. Ganz im Gegenteil: Wir werden – da nehme ich das Wort von Herrn Körfges auf – eine wohlwollende Enthaltung heute geben und hoffen, in der neuen Legislaturperiode an diesem Punkt weiterarbeiten zu können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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