Am 19. Dezember 2016 verübte Anis Amri das schreckliche Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz. 13 Menschen starben, etliche wurden zum Teil schwer verletzt. Viele der Opfer und Angehörigen sowie der zahlreichen ErsthelferInnen erlitten Traumatisierungen.
Der spätere Attentäter war den Sicherheitsbehörden bekannt. Umso tragischer ist es, dass es nicht gelang, den Anschlag zu verhindern.
In der ersten Plenarsitzung der aktuellen Legislaturperiode, am 1. Juni 2017, wurde der „Untersuchungsausschuss Fall Amri“ eingesetzt. Seitdem haben wir intensiv untersucht, wie die verschiedenen Behörden seinerzeit agiert und interagiert haben, welche Fehler gemacht wurden und ob man das Geschehene womöglich hätte verhindern können. Im Rahmen dieser mehrere Jahre dauernden sorgfältigen Aufarbeitung haben wir insbesondere das nordrhein-westfälische Behördenhandeln, aber auch die Zusammenarbeit der nordrhein-westfälischen Behörden mit den Behörden anderer
Bundesländer und des Bundes analysiert, überprüft und bewertet. Darüber hinaus haben wir fünfundzwanzig konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, um unser Land zukünftig besser vor Anschlägen schützen zu können.
Am 6. April 2022 legt der Untersuchungsausschuss seine umfangreichen Ergebnisse in Form eines Abschlussberichtes dem Parlament vor. Wir begrüßen es sehr, dass es gelungen ist, einen gemeinsamen Bericht der demokratischen Fraktionen zu erstellen. Dies ist ein Zeichen dafür, dass über Fraktionsgrenzen hinweg an einer unabhängigen Aufarbeitung orientiert gemeinsam gearbeitet wurde.
Wir konnten feststellen, dass der Attentäter die Tat zwar alleine ausführte, aber dabei angeleitet wurde. Er war Teil eines islamistischen Netzwerkes, welches er nach seiner Einreise nach Deutschland gezielt aufgesucht hatte. Gerade die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden, die frühzeitig auf den späteren Attentäter aufmerksam geworden waren, wurden nicht müde, immer wieder mit Nachdruck auf ihre Einschätzung, dass er äußerst gefährlich sei, hinzuweisen. Die länderübergreifende Zusammenarbeit insbesondere mit dem Land Berlin gestaltete sich allerdings nicht immer unproblematisch und die Bundesbehörden verzichteten auf eine mögliche Übernahme des Verfahrens. Aus Sicht des Ausschusses war es rechtlich nicht möglich, den späteren Attentäter in Abschiebehaft zu nehmen, da aufgrund der fehlenden tunesischen Anerkennung der Staatsbürgerschaft eine Abschiebung nicht möglich war.
Die ausführlichen und vollständigen Ergebnisse unserer Untersuchungsarbeit lassen sich in unseren umfangreichen Abschlussbericht nachlesen.