Mehrdad Mostofizadeh: „Die Verpflichtung, dort für Rechenschaft und Transparenz zu sorgen, sehen wir ganz genauso“

Zum Entwurf der Fraktionen von CDU und FDP für ein Gesetz über die Transparenz der Finanzierung kommunaler Wählergruppen

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dir, lieber Rainer Bovermann, auch von meiner Seite zunächst einmal alles Gute für die Zukunft. Vielen Dank auch für unsere Zusammenarbeit in den ganzen Jahren.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Darauf aufbauend möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Gesetzgebungsprozess nicht unbedingt von Attacke gekennzeichnet war, sondern eher vom Lernen, von schon im Vorfeld vom Kollegen Höne angeforderten Vorlagen und davon, dass in diesem Gesetzgebungsverfahren auch mal auf die Sachverständigen gehört wurde. In diesem Zusammenhang möchte ich die Sachverständigen von Mehr Demokratie hervorheben, die gerade in Bezug auf die Bürgerbegehren wichtige Hinweise gegeben haben. Alle Anregungen sind auch aufgenommen worden, soweit ich das sehen kann.

Ich komme zum Ausgangspunkt. Auch wir sehen den Regelungsbedarf. Dies haben wir schon mit Bezug auf die Ausgangsfrage gesagt. In der Stadt Duisburg zum Beispiel sitzen, wenn ich richtig gezählt habe, sechs Parteien und elf Wählervereinigungen im Rat. So könnte man verschiedene Gremien durchgehen. Das ist auch in der Anhörung noch einmal erläutert worden. Die Verpflichtung, dort für Rechenschaft und Transparenz zu sorgen, sehen wir ganz genauso.

Deswegen hatten wir uns auch ein bisschen gewundert, dass man im ersten Entwurf zunächst über Wählergruppen geredet und sich dann die Eingriffstiefe betreffend im Wesentlichen mit dem Bürgerbegehren befasst hat. Das ist jetzt aber zu Recht korrigiert worden.

Kollege Bovermann hat zwei Punkte angesprochen, die wir schwierig finden. Das betrifft zum einen das Thema „Landtagspräsident bzw. Landtagspräsidentin als Aufsichtsbehörde“. Wir hätten uns dafür durchaus auch das kommunale Rechnungsprüfungsamt oder den Oberbürgermeister bzw. die Hauptverwaltungsbeamtin als Wahlleiter*in vorstellen können. Dass dies – diesen Hinweis gab es ja – in Konkurrenz zu den Parteien stünde, sehe ich, ehrlich gesagt, nicht. Erstens muss dieses Amt nicht von einem Parteivertreter oder einer Parteivertreterin wahrgenommen werden. Zweitens würde dieser Einwand auch für sämtliche anderen Verwaltungsvorgänge gelten.

Trotzdem kommen wir zu dem Schluss, dass wir diesem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung nun zustimmen wollen, weil wir diesen Regelungsbedarf einfach auch sehen und diese Regelungsschritte an der Stelle für vernünftig halten. Wir werden sehen, ob sie bezüglich der Frage „Landtagspräsident“ sachgerecht sind.

Ein zweiter Punkt ist mir wichtig. Er bezieht sich auf die Transparenzpflichten von Bürgerbegehren. Man hat im Prinzip die Berliner Regelung angenommen, wenn ich das richtig sehe. Diese hat sich dort auch offensichtlich bewährt. Gerade bei Bürgerbegehren muss transparent sein, wer gegebenenfalls dort größere Summen hineinsteckt, um im demokratischen Wettbewerb nach vorne zu kommen. Das ist alles richtig und muss auch gemacht werden.

Die Rechnungsprüfungsverpflichtung und die Darstellungsverpflichtung auch von Wählergemeinschaften im Rahmen eines Rechenschaftsberichtes sind ebenfalls richtig.

Was die Bagatellgröße anbetrifft: Auch dies würde ich mir zunächst einmal angucken wollen. Ich sehe darin jedoch kein Grund für eine Ablehnung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ergebnis werden wir diesem Gesetzentwurf so auch zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

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